STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7712 Dresden,71 . August 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr. : 6/2393 Thema: Dauer des Asylverfahrens bei Geflüchteten aus Syrien Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Geflüchtete aus Syrien warten mit Stand 6. August 2015 länger als 3 Monate auf die Einleitung, Bearbeitung und Entscheidung ihres Asylverfahrens? Frage 2: Für wie viele dieser Geflüchteten hat das BAMF Rückführungsanträge nach dem Dublin-Abkommen bei welchen Ländern gestellt? Frage 3: In wie vielen der unter 2. genannten Fälle wurde innerhalb von 3 Monaten den Rückführungsanträgen durch das entsprechende EU-Land entsprochen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht der Staatsregierung nach Artikel 50 SächsVerf entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts - und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mil den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkpfätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG , Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Let: lich 4'eres ist vorliegend der Fall, da für die Durchführung von Asylverfahren ausschließttas jfbndesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig ist. 'reuitdlichen Grüßen ^ Seite 2 von 2 2015-08-28T12:11:12+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes