STAAT5MINISTERIUM DES INNERN Freistaat ^ SACHSEN Der Staats minister SÄCHSISCHES STAATS MINISTER l UM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-0141.51/7715 Dresden,^ ,. September 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2395 Thema: Abriss von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden im Landkreis Bautzen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche Kulturdenkmale im Landkreis Bautzen liegen derzeit Abriss - oder Teilabrissgenehmigungen vor? (bitte auflisten) Der Landkreis Bautzen konnte in der Kürze der Zeit nur für das Jahr 2015 folgende Angaben übermitteln: 3 Wohnhäuser 2 Wohnstallhäuser 2 Garagen 2 Umgebindehäuser 1 Gesindehaus 1 Teilabbruch Anbau 1 Vorlaubenhaus 2 Gebäude einer Gutsschmiede 1 Nebengebäude eines Vierseithofes 1 Scheune 2 Fachwerkhäuser 2 Einfriedungen 1 Stationsgebäude 1 Wehr Hausanschrift: Sächsisches Staatsmi nisten um des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Für welche Kulturdenkmale im Landkreis Bautzen liegen derzeit Anträge zum Abriss oder Teilabriss vor? (bitte auflisten) Der Landkreis Bautzen konnte in der Kürze der Zeit nur für das Jahr 2015 folgende Angaben übermitteln: 1 Wohnhaus 2 Umgebindehäuser 3 Brücken 1 barockes Hinterhaus 1 Scheune und Nebengebäude 1 Einfriedung 1 Teilabbruch Anbau 1 Trafostation Frage 3: Welche Kulturdenkmale wurden 2013, 2014 und 2015 bisher im Landkreis Bautzen vollständig abgerissen? (bitte auflisten) Die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Bautzen kann dazu keine Aussagen treffen. Die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Hoyerswerda teilte mit, dass 2013 das Wohnhaus Am Elstergrund 20 abgerissen wurde. Gemäß Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das bei der Staatsregierung präsent ist, sowie jene Informationen, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt wird (SächsVerfGH , Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19-1-97). Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen , über die die Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden (SächsVerfGH, a. a. 0.). Zur Vorbereitung der Beantwortung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen. Diese Sachverhaltsermittlung ist jedoch im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages beschränkt. Bei der Sachverhaltsermittlung kann daher nicht in jedem Fall das Ausschöpfen jeder denkbaren Erkenntnisquelle verlangt werden (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, a. a. 0.). Im vorliegenden Fall ist eine vollständige Beantwortung innerhalb der Antwortfrist nicht möglich. Der Staatsregierung liegen zum Fragegegenstand keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Quellen, die der Staatsregierung innerhalb der Antwortfrist zugänglich waren, wurden ausgeschöpft. Weitere sinnvolle Recherchen sind innerhalb der Antwortfrist nicht möglich. Dies ergibt sich daraus, dass die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Bautzen keine Angaben gemacht hat und die nachgefragten Daten nicht innerhalb der Frist zu beschaffen waren. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie viele Kulturdenkmale wurden in den letzten 10 Jahren im Landkreis Bautzen neu in die amtliche Denkmalliste des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen aufgenommen und wie vielen Kulturdenkmalen wurde in den letzten 10 Jahren der Schutzstatus aberkannt? Die Struktur der Datenbank lässt nach Auskunft des Landesamtes für Denkmalpflege eine Recherche nach neu erfassten Kulturdenkmalen nur bedingt zu, da bei der betreffenden statistischen Suchanfrage nicht unterschieden werden kann, ob es sich tatsächlich um ein neu erkanntes oder nur (infolge der laufenden Listenrevision) neu beschriebenes (z. B. wegen Ausschluss aus einer Sachgesamtheit oder Zuordnung einer neuen Anschrift) Denkmal handelt, das zuvor aber schon geschützt war. Zudem ist diese Recherche erst ab dem Jahre 2011 möglich. Die Angaben zur Streichung beziehen sich aufdeh Zeitraum 2005 bis 2015. Neu:/ Strefchun^en: 277 Kulturdenkmale 648 Kulturdenkmale Mit freunälichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3 2015-09-07T13:46:15+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes