STAAT5M1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-0141.51/7717 ,. ^s,Dresden, S.. September 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2397 Thema: Abriss von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden im Landkreis Görlitz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche Kutturdenkmale im Landkreis Görlitz liegen derzeit Abrissoder Teilabrissgenehmigungen vor? (bitte auflisten) Für folgende Kulturdenkmale im Bereich der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Görlitz liegen Abriss- oder Teilabrissgenehmigungen vor: - Gebäude, Ebersbach-Neugersdorf, Neugersdorf, Ernst-ThälmannStraße 36 - Neusalza-Spremberg, Friedersdorf, Am Sportplatz 10 - Fabrik- und Verwaltungsgebäude, Ebersbach-Neugersdorf, Neugersdorf, Ernst-Thälmann-Straße 38 - Wohngebäude, Ebersbach-Neugersdorf, Neugersdorf, Unterer Grenzweg 13 - Wohngebäude, Kottmar, Eibau, Jahnstraße 6 - Wohnhaus, Ebersbach-Neugersdorf, Ebersbach, Weberstraße 2 - Wohnhaus, Hermhut, Berthelsdorf, Hauptstraße 35 - Wohnhaus, Kottmar, Eibau, Brunnenstraße 12b - Wohnhaus, Ebersbach-Neugersdorf, Neugersdorf, Straße der Jugend 7 - Wohnhaus, Oderwitz, Niederoderwitz. Kirchstraße 18: 20 - Wohnhaus, Kottmar, Walddorf, Lange Gasse 18 - Tribünenbrücke Oppach, Lindenberger Straße 33a - Wohngebäude, Löbau, Theaterplatz 6 - Fachwerkgebäude, Großschweidnitz, Emil-Mitzscherlich-Weg 2 - Umgebindehaus, Löbau, Altlöbauer Straße 5 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilheim-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564.0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: 2u erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WiJhelmBück -Str. 2 oder 4 melden STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN - Betriebsschomstein, Löbau, Johannisstraße 31 - Wohngebäude, Löbau, Neue Sorge 1 - Wohngebäude, Kodersdorf, Straße der Einheit 67 - Wohnhaus, Waldhufen, Nieder Seifersdorf, Arnsdorfer Straße 84 - Nebengebäude, Schleife, Rohne, Schäferstraße 91 - Scheune, Niesky, Stannewisch, Gartenweg 1 - Wohn- und Geschäftshaus, Rietschen, Daubitz, Dorfstraße 43 - Umgebindehaus, Zittau, Dittelsdorf, Neue Gasse 8 - Wohnhaus und Nebengebäude, Herrnhut, Berthelsdorf, Südstraße 69 - Wohnhaus, Ebersbach-Neugersdorf, Ebersbach, Uferstraße 17 - Wohnhaus, Ebersbach-Neugersdorf, Ebersbach, Oststraße 37 - Fabrikgebäude, Herrnhut, Berthelsdorf, Hauptstraße 95;97 - Wohnhaus, Herrnhut, Zittauer Straße 11 - Wohnhaus, Kottmar, Niedercunnersdorf, Am Schulberg 1 - Wohnhaus, Kottmar, Eibau, Hauptstraße 274 - Wohnhaus, Ebersbach-Neugersdorf, Neugersdorf, Rudolf-Breitscheid-Straße 12 - Anbau, Hermhut, Ruppersdorf, Großhennersdorfer Straße 23 - Wohnhaus, Seifhennersdorf, Nordstraße 14 - Anbau, Ebersbach-Neugersdorf, Ebersbach, Fuchsstraße 3 - Nebengebäude, Ebersbach-Neugersdorf, Ebersbach, Fuchsstraße 5 - Klinkergebäude Haus 15 und 16, Großschweidnitz, Dr.-Max-Krell-Park41 - Steindeckerbrücke, Schönbach, Niederdorfstraße 9 - Umgebindehaus, Bernstadt, OT Altbernsdorf, Große Seite 29 - Stallgebäude, Löbau, OT Ebersdorf, An der Hohle 6 - Gebäudekomplex aus Nebengebäuden, Zittau, Bahnhofstraße 39 - Wasserturm, Horka, Biehain. Am Güterbahnhof - Wohngebäude, Mittelherwigsdorf, Straße der Pioniere 31 - Wohnhaus, Zittau, Albertstraße 18 - Wohnhaus, Zittau, Rosenstraße 5 - Wohnhaus, Olbersdorf, Ernst-May-Straße 19 - Wohngebäude, Schöpstal, Kunnersdorf, Niederdorf29 - Gebäude, Schleife, Rohne, Schäferstraße 85 Wohnhaus, Waldhufen, Jänkendorf, Am Schafberg 16 - Gebäude, Groß Düben, Halbendorf, Dorfstraße 28 - Wohnhaus, Großschönau, Ziegelstraße 9 - Wohnstallhaus, Reichenbach, Sohland a.R., Dorfstraße 15 - Wohnhaus, Zittau, Schlegel, Lindenweg 5 - Schauburg Nebenbauwerk, Zittau, Ottokarplatz 17 - Wohnhaus, Ebersbach-Neugersdorf, Neugersdorf, Blumenstraße 1 - Wohnhaus, Ebersbach-Neugersdorf, Neugersdorf, Ernst-Thälmann-Straße 16 - Wohnhaus, Oderwitz, Niederoderwitz, Straße der Republik 5 - Nebengebäude, Neusalza-Spremberg, Friedersdorf, Dürrhennersdorfer Straße 11 - Umgebindehaus, Rosenbach, Bischdorf, Kümmelberg 7 - Wohnhaus, Zittau, Neue Straße 8 - Wohnstallgebäude, Königshain, Dorfstraße 184 - Ehemaliges Empfangsgebäude, Zittau, Hirschfelde, Am Bahnhof1 - Pferdestall oder Scheune, Markersdorf, Deutsch Paulsdorf, Am Schloß 4 Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Die Stadt Görlitz hat keine Angaben gemacht. Gemäß Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das bei der Staatsregierung präsent ist, sowie jene Informationen, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19-1-97). Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen, über die die Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden (SächsVerfGH, a. a. 0.). Zur Vorbereitung der Beantwortung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen. Diese Sachverhaltsermittlung ist jedoch im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages beschränkt. Bei der Sachverhaltsermittlung kann daher nicht in jedem Fall das Ausschöpfen jeder denkbaren Erkenntnisquelle verlangt werden (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, a. a. 0.). Im vorliegenden Fall ist eine vollständige Beantwortung innerhalb der Antwortfrist nicht möglich. Der Staatsregierung liegen zum Fragegegenstand keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Quellen, die der Staatsregierung innerhalb der Antwortfrist zugänglich waren, wurden ausgeschöpft. Weitere sinnvolle Recherchen sind innerhalb der Antwortfrist nicht möglich. Dies ergibt sich daraus, dass die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Görtitz keine Angaben gemacht hat und die somit die nachgefragten Daten nicht innerhalb der Frist zu beschaffen waren. Frage 2: Für welche Kulturdenkmale im Landkreis Görlitz liegen derzeit Anträge zum Abriss oder Teilabriss vor? (bitte auflisten) Im Zuständigkeitsbereich der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Görlitz liegen folgende Anträge zum Abriss oder Teilabriss vor: Schrotholzhaus, Weißkeißel, Zum Floßgraben 12 Gebäude, Niesky, Rothenburger Straße 61 Scheune, Lawalde, Kleindehsa, Dorfstraße 5 Scheune, Schönbach, Am Frühlingsberg 22 Wohngebäude, Leutersdorf, Spitzkunnersdorf, Hauptstraße 16 Gebäude, Kottmar, Ottenhain, Löbauer Straße 11 Brennerei, Boxberg, Jahmen, Platz der MTS 344 Gebäude, Boxberg, Dürrbach Gebäude, Villa, Großschönau, Bahnhofstraße 1 In Bezug auf den Zuständigkeitsbereich der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Görlitz wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen. Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche Kulturdenkmale wurden 2013, 2014 und 2015 bisher im Landkreis Görlitz vollständig abgerissen? (bitte auflisten) Im Zuständigkeitsbereich der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Görlitz wurden 2013 folgende Kulturdenkmale vollständig abgerissen: Scheune, Niesky, Stannewisch, Gartenweg 1 Umgebindehaus, Zittau, Dittelsdorf, Neue Gasse 8 Gebäude, Ebersbach-Neugersdorf, Neugersdorf, Ernst-Thälmann-Straße 36 Fabrik- und Verwaltungsgebäude, Ebersbach-Neugersdorf, Neugersdorf, ErnstThälmann -Straße 38 Gebäude, Ebersbach-Neugersdorf, Neugersdorf, Unterer Grenzweg 13 Gebäude , Kottmar, Walddorf, Lange Gasse 18 Tribünenbrücke, Oppach, Lindenberger Straße 33a Wohngebäude, Löbau, Theaterplatz 6 Fachwerkgebäude, Großschweidnitz, Emil-Mitzscherlich-Weg 2 Umgebindehaus, Löbau, Altlöbauer Straße 5 Betriebsschomstein, Löbau, Johannisstraße 31 Wohngebäude, Löbau, Neue Sorge 1 Im Zuständigkeitsbereich der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Görlitz wurden 2014 folgende Kulturdenkmale vollständig abgerissen: Wohngebäude, Hen-nhut, Berthelsdorf, Südstraße 69 Gebäude, Ebersbach-Neugersdorf, Ebersbach, Oststraße 37 Gebäude, Herrnhut, Berthelsdorf, Hauptstraße 95/97 Gebäude, Herrnhut, Zittauer Straße 1 1 Gebäude, Kottmar, Niedercunnersdorf, Am Schulberg 1 Wohnhaus, Zittau, Schlegel, Lindenweg 5 Gebäudekomplex aus Nebengebäuden, Zittau, Bahnhofstraße 39 Wasserturm, Horka, Biehain, Am Güterbahnhof Wohngebäude, Mittelherwigsdorf, Straße der Pioniere 31 Wohnhaus, Zittau, Rosenstraße 5 Wohnhaus, Olbersdorf, Ernst-May-Straße 19 Wohngebäude, Schöpstal, Kunnersdorf, Niederdorf 29 Gebäude, Schleife, Rohne, Schäferstraße 85 Wohnhaus, Waldhufen, Jänkendorf, Am Schafberg 16 Klinkergebäude, Großschweidnitz, Dr. -Max-Krell-Park41 Steindeckerbrücke, Schönbach, Niederdorfstraße 9 Umgebindehaus, Bernstadt, OT Altbernsdorf, Große Seite 29 Stallgebäude, Löbau, OT Ebersdorf, An der Hohle 6 Im Zuständigkeitsbereich der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Görlitz wurden 2015 folgende Kulturdenkmale bis zum Zeitpunkt der Anfrage vollständig abgerissen : Pferdestall oder. Scheune, Markersdorf. Deutsch Paulsdorf, Am Schloß 4 Seite 4 von 5 STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Scheune, Neusalza-Spremberg, Friedersdorf, Dürrhennersdorfer Straße 11 Umgebindehaus, Rosenbach, Bischdorf, Kümmelberg 7 In Bezug auf den Zuständigkeitsbereich der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Görlitz wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen. Frage 4: Wie viele Kulturdenkmale wurden in den letzten 10 Jahren im Landkreis Görlitz neu in die amtliche Denkmalliste des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen aufgenommen und wie vielen Kulturdenkmalen wurde in den letzten 10 Jahren der Schutzstatus aberkannt? Die Struktur der Datenbank lässt nach Auskunft des Landesamtes für Denkmalpflege eine Recherche nach neu erfassten Kulturdenkmalen nur bedingt zu, da bei der betreffenden statistischen Suchanfrage nicht unterschieden werden kann, ob es sich tatsächlich um ein neu erkanntes oder nur (infolge der laufenden Listenrevision) neu beschriebenes (z. B. wegen Ausschluss aus einer Sachgesamtheit oder Zuordnung einer neuen Anschrift) Denkmal handelt, das zuvor aber schon geschützt war. Zudem ist diese Recherche erst ab dem Jahre 2011 möglich. Die Angaben zur Streichung beziehen sich auf den Zeitraum 2005 bis 2015. Neu: Streiqfhungen: 522 Kulturdenkmale 710 Kulturdenkmale Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 5 von 5 2015-09-07T13:47:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes