STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-0141.51/7.723 Dresden,^ , September 2015 sä Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr: 6/2401 Thema: Abriss von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche Kulturdenkmale im Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge liegen derzeit Abriss- oder Teilabrissgenehmigungen vor? (bitte auflisten) Derzeit liegen im Zuständigkeitsbereich der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für folgende Kulturdenkmale Abriss- oder Teilabrissgenehmigungen vor: - Wohngebäude, Dohna, Burgstädtler Straße 59 Industrieschornstein, Stolpen, Ziegeleistraße 15 - Wohnhaus, Freital, Zschiedge 7 Lagergebäude, Königstein, Bielatalstraße 96 Wohngebäude, Glashütte, Mittelstraße 10 Polizeigebaude, Heidenau, Dresdner Straße 47 Gebäudekomplex, Sebnitz, Böhmische Straße 30 - Wohngebäude, Hohnstein, Fleischergasse 2 Nebengebäude, Sebnitz, Kreuzstraße 12 Wohnhaus, Neustadt/Sa., Böhmische Straße 37 - Teile des Fabrikkomplexes, Dippoldiswalde, Altenberger Straße 57 - Wohngebäude, Dohna, Burgstädtler Straße 59 - Industrieschomstein, Stolpen, Ziegeleistraße 15 - Wohnhaus, Freital, Zschiedge 7 Lagergebäude, Königstein, Bielatalstraße 96 Wohngebäude, Glashütte, Mittelstraße 10 Polizeigebäude, Heidenau, Dresdner Straße 47 Gebäudekomplex, Sebnitz, Böhmische Straße 30 - Wohngebäude, Hohnstein, Fleischergasse 2 Hausanschrift: Sächsisches Staatsmfnisterium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7. 8. 13 Besucherpark platze: Bitte beim Empfang WithelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Wohngebäude, Hohnstein, Fleischergasse 2 Nebengebäude, Sebnitz, Kreuzstraße 12 Wohnhaus, NeustadüSa., Böhmische Straße 37 Teile des Fabrikkomplexes, Dippoldiswalde, Altenberger Straße 57 Wohnstallhaus, Stolpen, Hauptstraße 151 Anbau, Tharandt, Dorfstraße 32 Archäologischer Relevanzbereich, Wilsdruff, August-Bebel-Straße 6 Wirtschaftsgebäude, Glashütte, Dorfstraße 30, 31 Wohngebäude, Wilsdruff, Freiberger Straße 9 Scheune, Wilsdruff, Herzogswalder Straße 17 Wohnhaus, Neustadt/Sa., Dorfstraße 132 Wohnstallhaus und Schuppenanbau, Stolpen, Dorfstraße 18 Archäologischer Relevanzbereich, Dohna, Burgstädtler Straße 53 Bauernhaus und Nebengebäude, Klingenberg, Eschenweg 9 Kinosaal und Nebenräume, Dohna, Burgstraße 13 Dorfschmiede, Klingenberg, Schulberg 5 Archäolog ischer Relevanzbereich, Klingenberg, Zur Kirche 4 Scheune, Stolpen, Markt 7 Hotel, Tharandt, Dresdner Straße 14 Dreiseithof, Wilsdruff, Dorfstraße 14 Wohnhaus und Scheune. Rosenthal-Bielatal, Förstereistraße 6 Scheune und Nebengebäude, Kreischa, Talstraße 28 Anbau, Dohna, Am Markt 10 Wohnhaus, Bahretal, Nentmannsdorf 58 Lager- und Werkstattgebäude, Tharandt, Buchenweg 17 Wohnhaus, Dippoldiswalde, Am Dorfbach 35 Rückbau Dachgeschoss Wohnhaus, Königstein, Goethestraße 1 Rückbau Dachstuhl und Mauern des 1. OG, Dohna (01809) Sürßen 17 Wohngebäude, Bad Schandau, Bächelweg 7 Wohnhaus, Wilsdruff, Freiberger Straße 15 Wohnstallhaus, Stolpen, Hauptstraße 129 Umgebindehaus, NeustadüSa., Polenztalstraße 62 Wohnstallhaus, Klingenberg, Obere Hauptstraße 45 Die Stadt Pirna hat keine Angaben gemacht. Gemäß Art. 51 Abs. 1 Satz 1 derVerfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das bei der Staatsregierung präsent ist, sowie jene Informationen, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19-1-97). Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen, über die die Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden (SächsVerfGH, a. a. 0.). Zur Vorbereitung der Beantwortung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen. Diese Sachverhaltsermittlung ist jedoch im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages beschränkt. Bei der Sachverhaltsermittlung kann daher nicht in jedem Fall das Ausschöpfen jeder denkbaren Erkenntnisquelle verlangt werden (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, a. a. O. ). Seite 2 von 4 STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Im vorliegenden Fall ist eine vollständige Beantwortung innerhalb der Antwortfrist nicht möglich. Der Staatsregierung liegen zum Fragegegenstand keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Quellen, die der Staatsregierung innerhalb der Antwortfrist zugänglich waren, wurden ausgeschöpft. Weitere sinnvolle Recherchen sind innerhalb der Antwortfrist nicht möglich. Dies ergibt sich daraus, dass die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Pirna keine Angaben gemacht hat und die somit die nachgefragten Daten nicht innerhalb der Frist zu beschaffen waren. Frage 2: Für welche Kulturdenkmale im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegen derzeit Anträge zum Abriss oder Teilabriss vor? (bitte auflisten) Derzeit liegen Anträge zum Abriss oder Teilabriss für folgende Kulturdenkmale vor: Wohnhaus, Wilsdruff-Mohorn. Freiberger Str. 15 Schuppenanlage, Dohna, Am Markt 14 Nebengebäude, Sebnitz, Burggäßchen 10 In Bezug auf den Zuständigkeitsbereich der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Pirna wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen. Frage 3: Welche Kulturdenkmale wurden 2013, 2014 und 2015 bisher im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vollständig abgerissen? (bitte auflisten) Zur tatsächlichen Umsetzung der Abbruche bzw. Teilabbrüche der Objekte führt die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge keine Statistik und kann so keine Angaben machen. Diesbezüglich und in Bezug auf die fehlenden Angaben aus dem Zuständigkeitsbereich der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Pirna wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen. Frage 4: Wie viele Kulturdenkmale wurden in den letzten 10 Jahren im Landkreis Sächsisehe Schweiz-Osterzgebirge neu in die amtliche Denkmalliste des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen aufgenommen und wie vielen Kulturdenkmalen wurde in den letzten 10 Jahren der Schutzstatus aberkannt? Die Struktur der Datenbank lässt nach Auskunft des Landesamtes für Denkmalpflege eine Recherche nach neu erfassten Kulturdenkmalen nur bedingt zu, da bei der betreffenden statistischen Suchanfrage nicht unterschieden werden kann, ob es sich tatsächlich um ein neu erkanntes oder nur (infolge der laufenden Listenrevision) neu beschriebenes (z. B. wegen Ausschluss aus einer Sachgesamtheit oder Zuordnung einer neuen Anschrift) Denkmal handelt, das zuvor aber schon geschützt war. Zudem ist diese Recherche erst ab dem Jahre 2011 möglich. Die Angaben zur Streichung beziehen sich auf den Zeitraum 2005 bis 2015. Seite 3 von 4 STAATSMIN1STEKIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN / Neu;' Streichunden: Mit freurtdlichen Grüßen 169 Kulturdenkmale 797 Kulturdenkmale Markus Ulbig\ Seite 4 von 4 2015-09-07T12:34:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes