STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8989 .?Dresden, ^ . September 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2408 Thema: Ermittlungsverfahren und beschlagnahmte Gegenstände im Zusammenhang mit dem 15.01.2015 in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Im Nachgang zu einer Spontandemonstration am 15.01.2015, bei der es zu Sachbeschädigungen kam, wurden 195 Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall eingeleitet . Im Rahmen des Potizeieinsatzes waren auch 150 Handys, drei Laptops, sechs SIM Karten, vier SD und zwei Minj-SD-Karten sowie drei iPods beschlagnahmt worden. Die Handys wurden auf Grundlage einer Anordnung der Staatsanwaltschaft Leipzig durch die Polizeidirektion Leipzig ,mittels einer speziellen Software' ausgelesen. Laut Antwort auf die Anfrage Drs. 6/1108 sei die Auslesung von 63 SIMKarten , bisher nicht möglich' gewesen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verfahren, die wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall am 15.01.2015 in Leipzig eingeleitet wurden, sind derzeit in Bearbeitung und befinden sich in welchem Bearbeitungsstand (Abschluss bzw. bevorstehender Abschluss der Ermittlungen, Anklageerhebung etc.)? Im Zusammenhang mit der Demonstration vom 15. Januar 2015 wurden wegen des Tatvorwurfs des Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall mit Stand vom 21. August 2015 insgesamt 198 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Beschuldigte sowie ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen bisher unbekannte Tatverdächtige eingeleitet. Sämtliche Ermittlungsverfahren befinden sich noch in Bearbeitung. Hausanschnft: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+4S 351 564-3199 www.smi Sachsen. de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Birte beim Empfang WilhelmBück -Str. 2 oder 4 melden, STAAT5MINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche der beschlagnahmten und bis 10. März 2015 nicht herausgegebenen Gegenstände wurden bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Anfrage an ihre Besitzerlnnen herausgegeben (bitte nach Datum, Art und Anzahl auflisten) und welche nicht (bitte nach Art, Anzahl, Grund der Nichtherausgabe auflisten)? Anlässlich der Demonstration vom 15. Januar 2015 wurden bei den durch die Polizei vor Ort festgestellten Personen insgesamt 187 Gegenstände, darunter 150 Mobiltelefone , sichergestellt. Bis zum 10. März 2015 wurden 54 Gegenstände herausgegeben. Die Mitteilung über die Herausgabe eines sichergestellten iPods am 19. Februar 2015 war bei der Beantwortung der Frage 4 der Kleinen Anfrage, Drs.-Nr. 6/1108, versehentlich unterblieben. Die 54 genannten Gegenstände umfassen insgesamt sieben Speicherkarten (SDKarten ). Anlässlich der Demonstration am 15. Januar 2015 waren vier SD-Karten'isoliert sichergestellt worden (vgl. Antwort des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 17. Februar 2015 auf die Frage 5a der Drs.-Nr. 6/764), drei SD-Karten befanden sich zum Zeitpunkt der Sicherstellung in Mobiltelefonen und wurden daher bei der Durchführung der Maßnahme nicht als eigenständig sichergestellte Gegenstände erfasst . Da diese drei SD-Karten zum Zwecke der Auslesung aus dem Mobiltelefon entnommen und dann gesondert an den Berechtigten zurückgegeben wurden, umfasst die jetzige Aufzählung der herausgegebenen Gegenstände diese drei Karten zusätzlich. Nach dem 10. März 2015 wurden bis zum 21. August 2015 insgesamt weitere 61 Gegenstände herausgegeben. Darunter befinden sich neun SIM-Karten. Drei dieser SIMKarten befanden sich zum Zeitpunkt der Sicherstellung ebenfalls noch in Mobiltelefonen und wurden daher bei dieser Maßnahme nicht gesondert erfasst. Da auch diese Karten zum Zwecke der Auslesung entnommen und anschließend unabhängig vom Mobiltelefon den Betroffenen zurückgeben wurden, umfasst die jetzige AufzähFung der herausgegebenen Gegenstände diese Karten aus den oben genannten Gründen ebenfalls zusätzlich. Nicht_herausgegebene Gegenstände und Gründe für die Nichtherausgabe mit Stand zum 21. August 2015: . 38 Mobiltelefone und ein IPod wurden trotz schriftlicher Benachrichtigung nicht abgeholt . . Acht Mobiltelefone befinden sich noch in Auswertung. . Bei weiteren acht Mobiltelefonen war die Zustellung der Benachrichtigung nicht erfolgreich. . Zu vier Mobiltelefonen, zwei SIM-Karten sowie vier analogen Filmen wird die Rückgäbe derzeit geprüft, . 13 Vermummungsgegenstände und zwei Jacken werden derzeit noch als Beweismittel im Verfahren benötigt. Seite 2 von 3 STAATSMINISTEKIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Mit welcher Software wurden gespeicherte Daten der elektronischen Geräte ausgelesen ? a) Seit wann und von welchen Polizeibehörden wird diese Software verwendet? b) Welche Kosten sind für die Anschaffung und ggf. wiederkehrende Lizenzgebühren angefallen? Der Begriff "Polizeibehörden" wird als "Polizeidienststellen" im Sinne von § 71 Abs. 1 SächsPolG ausgelegt. Im Weiteren wird auf die Anlage verwiesen. Frage 4: In wie vielen Fällen war die Auslesung der beschlagnahmten elektronischen Gerate nicht möglich und in wie vielen Fällen wurde mit welchem Ergebnis bei deren Besitzerinnen Zugang zum Gerät begehrt? In 3