STAATSI\4INISTERìUM DER JUSTIZ SÀCHSISCHES STACTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 612431 Thema: Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung - Aktualisierung Kleine Anfrage, Drs.-Nr.: 6/959 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Ermittlungsverfahren werden aktuell im Freistaat Sachsen von welchen Staatsanwaltschaften unter welchem Aktenzeichen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung geführt? Frage 2: Wann wurden die unter ZiIIe¡ 1 genannten Ermittlungsverfahren jeweils eingeleitet? Frage 3: Gegen wie viele Beschuldigte werden die unter ZilÍer I genannten Ermittl ungsverfahren jeweils gefü hrt? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-543/1 5 Dresden, 8. September 2015 Hausanschr¡ft: Sächslsches Staatsmlnlsterium der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 0 1 095 Dresden www,justiz sachsen.de/smj Verkehrsverbi nd ung: Zu erreichen mit Straße n ba h n lin ien 3,6,7, 8, 11 Parken und beh¡ndertengerechter Zugang t¡ber Einfahrt Hospitalstraße 7 Zugang fúr €lektronisch sign¡€rt€ sow¡e ftlr verschlüsselte elektron¡sche Dokumento nur ilber das El€ktron¡sche G€r¡chts- und Verualtungspostfachi nähere Informat¡onen unter www €gvp de Seite 1 von 3 STAATSI\4I N]STERìUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN IÐ{l¿rlHv¿Jtñ\=v Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3 Zur Beantwortung der Fragen wird auf die beigefügte tabellarische Aufstellung venryiesen lm Hinblick auf ein weiteres Ermittlungsverfahren ist eine Beantwortung der Fragen derzeit nicht möglich, da insoweit aufgrund der laufenden Ermittlungen in diesem Verfahren einer weitergehenden Beantwortung die Vorschrift des $ 477 Abs.2 S. 1 Strafprozessordnung (SIPO) entgegensteht. Nach dieser Vorschrift sind Auskünfte aus Akten zu versagen , wenn der Übermittlung Zwecke des Strafverfahrens entgegenstehen. Eine vollständige Beantwortung der Kleinen Anfrage würde den Erfolg des noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens gefährden. Sofern Einzelheiten zu bisherigen Ermittlungsansätzen bekannt würden, könnte dies dazu führen, dass der Erfolg der weiteren notwendigen Ermittlungen vereitelt würde. Bereits aus dem Datum der Einleitung des Ermittlungsverfahrens , der zuständigen Staatsanwaltschaft und aus der Anzahl der Beschuldigten könnten die Betroffenen Rückschlüssse ziehen. Die aufgeführten Gründe der Nichtbeantwortung der Fragen hindern auch eine Beantwortung der Anfrage in einer nichtöffentlichen Sitzung des Landtages oder mit entsprechendem Geheimhaltungsvermerk. Auch bei einer unter solchen Umständen erfolgenden Bekanntgabe der Ergebnisse der bisherigen Ermittlungen ist im vorliegenden Fall nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass Einzelheiten zu den bisherigen Ermittlungsergebnissen bekannt und dadurch die weiteren Ermittlungen gefährdet würden. Eine Abwägung der lnformationsinteressen des Antragstellers mit dem lnteresse an der Geheimhaltung der Ermittlungsergebnisse geht derzeit zu Lasten des Abgeordneten. Das lnteresse des Abgeordneten an vollständiger lnformation ist ein hohes, durch Art. 51 Abs. 1 SächsVerf verfassungsrechtlich gewährleistetes Gut. Aber auch das staatliche lnteresse an einer wirkungsvollen Strafverfolgung ist ein hohes, aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitetes verfassungsrechtliches Schutzgut. Bei vollständiger Beantwortung der Fragen wäre der Schaden für das laufende Ermittlungsverfahren womöglich irreparabel. Das lnformationsinteresse des Abgeordneten ist demgegenüber nicht vollständig zurückgedrängt . Seine Venruirklichung hat lediglich insoweit und so lange zurückzustehen, wie Seite 2 von 3 STAATSMINISTERìUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ilNrJ w eine vollständige Beantwortung tatsächlich eine Gefährdung des Ermittlungserfolges zeitigen würde, so lange also, bis im Falle der Ermittlung eines Täters oder mehrerer Täter die Tatvonrürfe den/dem/der Beschuldigten eröffnet werden. M it freundlichen Griißen Sebastian Gemkow Anlage Tabellarische Aufstellu ng Seite 3 von 3 Anlage zu Drs. Nr. 6/2431 Staatsanwaltschaft Aktenzeichen Elnleitungsdatum Anzahl der Beschuldigten Dresden 204 Js 10410111 08.09.2008 15 2O4 Js 14947111 08.09.2008 4 204 Js 27268112 08.09.2008 7 204 Js 41068/08 08.09.2008 4 2Q4 Js 60967/1 0 08.09.2008 4 207 Js 5328114 27.O1.2014 1 214 Js 27264112 08.09.2008 I 214 Js 27270112 08.09.2008 7 214 Js 53957113 07.11.2013 14 Ge ne ra I staatsa nwa ltsc h aft Dresden 390 Js 157111 01.08.2011 2 394 Js 39/15 (abgetrennt aus dem Verfahren 394 Js 48114) 27.08.2014 5 394 Js 48114 27.08.2014 1 2015-09-09T09:12:07+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes