STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SÄCHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Heinz, GDU-Fraktion Drs.-Nr.: 612432 Thema: Prämien für Deponieflächen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil (AZ.= C-422l13) entschieden, dass als Dauergrünland genutzte Deponieflächen als landwirtschaftliche Flächen anzusehen und damit beihilfefähig sind." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Gilt dieses Gerichtsurteil für alle Deponieflächen oder nur für diesen speziell beklagten Fall? Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) (Rechtssache C-422113) ist allgemeingültig. Deutschland hat diese Autfassung des EuGH in der Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an lnhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen -Durchführungsverordnung DirektZahlDurchfV) vom 3. November 2014 bereits berücksichtigt. ln $ 12 Absatz 3 Nummer 7 DireklZahlDurchfV sind lediglich Deponien vor Ablauf der Stilllegungsphase gemäß $ 2 Nr. 32 der Deponieverordnung als Flächen eingestuft, die hauptsächlich für eine nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit genutzt werden. Sie sind somit nicht beihilfefähig, auch wenn diese Flächen landwirtschaftlich genutzt werden. Folglich ist bei Deponien in der Nachsorgephase gemäß $ 2 Nr. 27 der Deponieverordnung, sofern deren Bewirtschaft ung/deren Zustand entsprechend vorliegt, wieder deren Einstufung als landwirtschaftliche Nutzfläche gemäß DirektZahlDurchfV zulässig. I Freistaat t* @(o @ N ¡o o(\ SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-2O12 Pal{o lhre Nachricht vom I 1 . August 201 5 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-014't.50t19t4959 Dresden, Ol.OS.lort( TANDESGARfENSCHAU oEr.sNrrz/ERzGEBrno¡ 2015 Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsm¡nisterium fi¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Drêsden www smul sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 13 FüÍ Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Ptortendienst melden. 'Kein Zugeng firr elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische 0okumenteSeite 1 von 2 STAATSMìNISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LÀNDWIRTSCHÀFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Sofern das Urteil allgemeingültig ist - wie viele Flächen wären in Sachsen betroffen? Grundsätzlich sind alle Deponien betroffen, deren endgültige Stilllegung gemäß $ 40 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz festgestellt wurde, die sich in der Nachsorgephase nach $ 2Nr.27 Deponieverordnung befinden und deren Fläche eine landwirtschaftliche Nutzung zulässt. Zur Anzahl dieser Flächen liegen der Staatsregierung keine lnformationen vor. Frage 3: Können Landwirtschaftsbetriebe, die solche Flächen bewirtschaften,jetzt noch Zahlungsansprüche anmelden? Frage 4: Wenn ia,wo ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die Anmeldung von Zahlungsansprüchen nach dem 9. Juni 2015 ist nicht möglich. Frage 5: Wenn nein, wie kann dem Urteilentsprochen werden? Betroffene Antragsteller hatten mit derAntragstellung zum 15. Mai 2015 die Möglichkeit , derartige Flächen zu beantragen. Mit freundlichen Grüßen Thomas m Seite 2 von 2 2015-09-03T14:39:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes