STAATSMINISTERIUM DER JUSTìZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talskaße 7 lO1O97 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr:6/,2444 Thema: Belegung in den Sächsischen Justizvollzugsanstalten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "ln einem Zeitungsartikel der DNN vom 10.08.2015 wird über die Überbelegung der JVA Hammemreg berichtet. lm Artikel wird ausgeführt, die Haftanstalt sei mit 90 vom Hundert der vorgesehenen Belegung durch lnsassen bereits völlig ausgelastet." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage I : Br¡efpost über Deutsche post Wie ist die Auslastung der Sächsischen Haftanstalten in prozentualen 010e5 Dresden Angaben sowie in absoluten Zahlen (aufgeschlüsselt nach den einzelnen www justizsachsende/smj JVAen)? y;'#:,iJ"iilì""'' Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Zur Umsetzung gesetzlicher Trennungs- und Differenzierungsvorgaben zwischen den Gefangenen gilt eine Justizvollzugsanstalt bereits bei einer Auslastung von 90 Prozent als voll belegt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.j ustiz.sachsen.de' Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-2290/1 5 Dresden, 40. Seplember 2015 Hausanschrift: Såchslsches Staatsmlnlsteri um der Justlz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalskaße 7 'zugang für elektronisch signi€rte sow¡€ für verschlússelte elêktronisch€ Dokum €nte nur ilb6r das ElåKronische Ger¡chts- und VeMaltungspostfachi nåhere lnformetionen unt€r www egvp de Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTìZ JVA Belegungsfähigkeit Belegung Auslastung in Prozent Bautzen. 454 277 6 1 , Oo/o Chemnitz 246 288 117,10/o Dresden 805 735 I 1 t 3o/o Görlitz 209 191 91,40/o Leipzig mit KH 516 463 89,70/o Regis-Breitingen 327 242 74,0o/o Torgau. 379 297 78,40/o Waldheim 408 350 85 8o/o Zeithain 395 371 93 9o/o Zwickau 165 157 95,2o/o lnsgesamt 3.901 3.371 86,4o/o Quelle: Statistisches Freistaat SACHSEN Die Auslastung der sächsischen Justizvollzugsanstalten stellt sich zum Stichtag 1. August 2015 wie folgt dar: 'Die Belegungsfähigkeit der Justizvollzugsanstelt Bautzen wurde ab Mitte Juli 2015 aufgrund der Neueröffnung eines Hafthauses um 159 Haftplätze auf insgesamt 454 HaftpläÞe (inkl.40 Plätzen für Sicherungsvenivahrte) erhöht, deren Belegung nunmehr schrittweise erfolgt. Zur Baufreimachung für die Sanierung der Justizvollzugsanstalt Torgau wird derzeit ein Haftbereich mit 86 HaftpläÞen leergezogen. Nach Abschluss des Leezuges wird die Belegungsfähigkeit entsprechend reduziert werden. Die Auslastung der Justizvollzugsanstalt BauÞen lag daher zum Stichtag bei nur 6'l ,0% und die der Justizvollzugsanstalt Torgau bei 78,4o/o. Fnge 2: Ausgehend von e¡nem Einzelhaftraum w¡rd um Mitteilung gebeten, wie viele lnsassen außerhalb der in $ 11 Abs. 2 des Sächsischen StrafuollzugsgeseEes benannten Gründe kein Einzelhaftraum zur Verfi¡gung gestellt bekommen können. Von den zum Stichtag 1. August 2015 inhaftierten 3.371 Gefangenen befanden sich 2.138 Gefangene in Einzelunterbringung und 1.233 Gefangene in gemeinsamer Unterbringung . Die gemeinsame Unterbringung der insgesamt 1.233 Gefangenen erfolgte bei 574 Gefangenen aufgrund von S 11 Abs. 2 SächsStVollzG bzw. den entsprechenden Regelungen für Untersuchungs- und Jugendstrafgefangene, d.h. bei 302 Gefangenen nach S 12 Abs.2 SächsUHaftVollzG und bei 32 Gefangenen nach $ 24 Abs.2 SächsJStVollzG. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Nicht auf Grundlage von S 11 Abs. 2 SächsStVollzG, $ 12 Abs. 2 SächsUHaftVollzG oder $ 24 Abs. 2 SächsJStVollzG waren insgesamt 325 Gefangene gemeinsam untergebracht . Bei 62 dieser Gefangenen erfolgte die gemeinsame Unterbringung gemäß $ 11 Abs. 3 SächsStVollzG und bei 24 Gelangenen gemäß S 12 Abs. 3 SächsUHaftVollzG . Zudem wurden 184 Gefangene nach S 121 Abs. 4 SächsStVollzG und 55 Gefangene nach $ 91 Abs. 2 SächsUHaftVollzG gemeinsam untergebracht. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2015-09-11T07:14:40+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes