SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Poslfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2449 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Thema: Radfahrausbildung an Grundschulen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche finanziellen Ressourcen standen für die Radfahrausbildung an Grundschulen im Landeshaushalt 2010-2014 zur Verfügung (bitte titelkonkret angeben), wie viele Grundschulklassen mit wie vielen Kindern wurden in diesen Jahren jeweils erreicht, welche Institutionen sind an der Realisierung der Radfahrausbildung beteiligt, welche Aufgaben erledigen diese jeweils und welche Ressourcen werden dazu den einzelnen beteiligten Institutionen zur Verfügung gestellt? Die Radfahrausbildung an den Grundschulen in Sachsen erfolgt auf der Grundlage des Lehrplans Grundschule Sachunterricht und der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Einsatz von Jugendverkehrsschulen in der schulischen Verkehrserziehung (VwV Jugendverkehrsschulen ) vom 17. März 1999. Zu Teilfrage 1: Für die Einrichtung/Beschaffung der Jugendverkehrsschulen durch die Ortsund Kreisverkehrswachten standen im Landeshaushalt in den Jahren 2010 bis 2014 je 70,0 T€ in Kapitel 0320 Titel 89480 zur Verfügung. Zu Teilfrage 2: Zur Erfassung der Anzahl der Grundschulklassen sowie der Schülerinnen und Schüler in den Jahren 2010 bis 2014 im Rahmen der Radfahrausbildung gibt es von Seiten der Staatsregierung keine einheitlichen Vorgaben. Es wird davon ausgegangen, dass lehrplangemäß grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler an der Radfahrausbildung teilnehmen. Seite 1 von 3 ~SACHSEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141 .50-60/2449/2 DreSden'ot~, l1'Ir Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS ~SÄCHSEN Die Anzahl der Grundschulklassen insgesamt sowie die der Schülerinnen und Schüler in den Schuljahren 2009/2010 bis 2014/2015 sind in der anliegenden Tabelle in Fettdruck markiert (Anlage) . Darüber hinaus wird auf nachfolgenden Link verwiesen: http://www.schule.sachsen.de/download/download bildung/2014-uebersichtalleSchularten -oeff. pdf Zu den Teilfragen 3 und 4: Auf der Grundlage des Lehrplans und der VwV Jugendverkehrsschulen beteiligen sich die aufgeführten Institutionen mit den ihnen zugewiesenen Aufgaben wie folgt: Die theoretische Vorbereitung erfolgt durch die Schule, die zusammen mit dem Schulträger für die materiellen und organisatorischen Voraussetzungen verantwortlich ist. An der praktischen Radfahrausbildung sind die Lehrkräfte der jeweiligen Grundschule (Leitung und Aufsicht), besonders geschulte Polizeibeamte (Durchführung der praktischen Ausbildung ) sowie die Orts- und Kreisverkehrswachten (Eigentümer bzw. Betreiber der Jugendverkehrsschulen ) beteiligt. Zu Teilfrage 5: Lehrkräfte und Polizeibeamte erfüllen die o. g. Aufgaben im Rahmen ihres regulären Dienstgeschäftes, so dass darüber hinaus keine Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Gemäß § 21 Abs. 1 Schulgesetz hat der Schulträger die sächlichen Kosten der Schule zu tragen . Frage 2: Wird die Radfahrausbildung für jede Grundschule in Sachsen realisiert? Wenn nein, warum nicht? Frage 3: Inwiefern stehen sämtliche derzeit zur Verfügung stehende Angebote im Bereich Verkehrserziehung auch freien Schulen offen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Grundsätzlich wird die Radfahrausbildung in allen Grundschulen in Sachsen realisiert und steht auch den Grundschulen in freier Trägerschaft offen. Frage 4: Wie viele Planstellen standen in den sächsischen Polizeidirektionen für den praktischen Teil der Radfahrausbildung an Grundschulen 2010-2014 zur Verfügung und von wie vielen erforderlichen Planstellen geht die Sächsische Staatsregierung für die Erfüllung dieser Aufgabe in Sachsen 2015 und 2016 aus? Die praktische Radfahrausbildung ist ein Bestandteil der polizeilichen Präventionsarbeit . Ausschließlich für den praktischen Teil der Radfahrausbildung werden in den Polizeidirektionen keine Planstellen vorgehalten. Frage 5: Wie viele Grundschulklassen der Klassenstufe 4 und wie viele Kinder dieser Klassenstufen sollen in der Grundschule an der theoretischen und praktischen Radfahrausbildung 2015 und 2016 teilnehmen (bitte jährlich in absoluten Zahlen und in relativen Zahlen als Anteil an der Gesamtanzahl der Jahrgangsschulklassen und Anzahl der Schülerinnen der Klassenstufe aufschlüsseln)? An der theoretischen Radfahrausbildung nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 im Schuljahr 2015/2016 teil. Zu welchem Zeitpunkt (2015 oder 2016) Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS ~SACHSEN die theoretische Radfahrausbildung an den Grundschulen erfolgt, kann nicht beantwortet werden, da dies der pädagogischen Verantwortung der Lehrkräfte obliegt. Die Erfassung der Anzahl der Grundschulklassen und der Anzahl der Grundschüler in der zukünftigen Klassenstufe 4 im Schuljahr 2015/2016 erfolgt erst zum Stichtag für die IST-Erfassung 2015/2016 am 18. September 2015. Die konkreten Zahlen werden zum gegebenen Zeitpunkt unaufgefordert nachgereicht. Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 3 von 3 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/2449 Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft in den Schuljahren 1992/1993 bis 2014/2015 Schüler Voll- bzw. teilzeitbeschäftigte Schuljahr Schulen Klassen Lehrpersonen insgesamt I männlich I weiblich insgesamt I männlich I weiblich Grundschulen 1992/1993 1 244 10341 232803 118 516 114287 13409 815 12594 1993/1994 1 245 10352 230947 117688 113259 12869 709 12160 1994/1995 1 242 10447 228258 116470 111 788 12785 689 12096 1995/1996 1230 10046 222359 113608 108751 12546 648 11 898 1996/1997 1 218 9730 215777 110329 105448 12245 617 11628 1997/1998 1 180 9074 199724 102197 97527 11697 578 11 119 1998/1999 1 125 7986 172 322 88450 83872 10479 521 9958 1999/2000 1 055 6979 144076 74009 70067 10324 505 9819 2000/2001 960 5928 116406 59744 56662 10176 490 9686 2001/2002 894 5204 97213 49770 47443 10012 481 9531 2002/2003 847 5044 92287 46890 45397 9864 459 9405 2003/2004 825 5138 94239 47666 46573 9682 436 9246 2004/2005 810 5325 99702 50439 49263 9376 408 8968 2005/2006 801 5498 104905 52892 52013 9114 393 8721 2006/2007 790 5666 109883 55533 54350 8916 390 8526 2007/2008 781 5759 112346 56973 55373 8679 385 8294 2008/2009 775 5754 112697 56859 55838 8397 373 8024 2009/2010 769 5777 112994 57114 55880 8210 384 7826 2010/2011 764 5778 113646 57480 56166 7920 375 7545 2011/2012 757 5748 114560 57791 56769 7796 389 7407 2012/2013 755 5717 115505 58304 57201 7748 409 7339 2013/2014 746 5733 117 372 59340 58032 7637 435 7202 2014/2015 746 5834 119735 60722 59013 7610 444 7166 © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - B I 3 - j/1 4 2015-09-10T07:43:15+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes