Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 O 03 29 \ 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2459 Thema: Probleme mit dem Steinbruch Brößnitz in der Gemeinde Lampertswalde , Kreis Meißen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Seit Ende der 1990er Jahre betreibt die Fa. Flechtingen bzw. ihre Nachfolger bei Brößnitz einen Großsteinbruch mit Grauwacke. Nicht alle Festlegungen aus dem Planfeststellungsbeschluss wurden umgesetzt bzw. eingehalten. Problematisch war immer wieder der Umgang mit dem unmittelbar benachbarten Flächennaturdenkmal (FND) „Kasseln ", einem wertvollen Biotop aus zwei Kleinteichen mit umliegendem Gehölzbestand. In den letzten Jahren erfolgte eine nahezu unbemerkte erhebliche Erweiterung des Steinbruchs in Richtung FND, wobei Teile des Quellgebietes des Kasselgrabens (Feuchtwiesen) überlagert und damit zerstört wurden. Damit verbunden war auch eine illegale Ableitung von sehr saurem und mit Schwermetallen belastetem Schichtwasser aus dem Steinbruch in den Graben und damit in das FND. Aktuell soll nun auch noch eine neue Asphaltmischanlage errichtet werden. Im Juni 2015 lief jedoch die wasserrechtliche Erlaubnis für den Betrieb aus. Eine Bürgerinitiative bzw. ein Verein kämpft in Brößnitz gegen diese öffentlichen Missstände." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurde die erhebliche Erweiterung des Steinbruchs und die Ableitung des Grubenwassers vom Oberbergamt Freiberg genehmigt? Die Vorhabensfläche des Steinbruch Brößnitz wurde durch ein Außenlager, welches betriebsplanmäßig durch das Sächsische Oberbergamt zugelassen wurde, um 0,4 ha erweitert. Bei einer Vorhabensfläche von 27,4 ha entspricht das einer Vergrößerung um 1,5 %. Seite 1 von 2 - Freistaat WSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-4717.40/2/93 Dresden, 1 5. SEP. 2015 , ... Zertifikat seit 2006 audlt berufundfamme Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung· Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlusselte elektronische Dokumente. Eine Ableitung von Grubenwasser ist nicht genehmigt. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR -SACHsEN Frage 2: Welche Schäden traten aufgrund des (toxisch) belasteten Wassers im FND „Kasseln" sowie bei weiteren Unteranliegern in Brandenburg auf? Der Sächsischen Staatsregierung sind keine Schäden im FND „Kasseln" bekannt. Der Schutz des Gebietes beschränkt sich im Wesentlichen auf den Erhalt dieses kleinteiligen Feuchtbiotops in der ansonsten gewässerarmen Landschaft. Frage 3: Haben das Oberbergamt und evtl. weitere Behörden hier in schwerster Form ihre Aufsichtspflicht verletzt oder handelt es sich dabei gar nicht um einen Einzelfall? Der Sächsischen Staatsregierung sind keine Pflichtverletzungen der zuständigen Behörden bekannt. Frage 4: Wieso dauert die amtliche Prüfung der Wasserqualität und der Ursprung desselben nun schon mehrere Monate? Die Untersuchungen basieren auf einem Antrag nach Umweltschadengesetz (UIG), welcher im Januar 2015 im Sächsischen Oberbergamt eingegangen ist. Wegen des zu diesem Zeitpunkt erst vorläufigen Landeshaushaltes bedurfte es zur Bewilligung der erforderlichen finanziellen Mittel einer besonderen Prüfung. Erst danach konnte im April 2015 ein akkreditiertes hydrologisches Ingenieurbüro mit den Untersuchungen beauftragt werden. Das Untersuchungsprogramm bestand aus zwei aufeinander aufbauenden Phasen. Phase 2 konnte erst auf der Basis der ausgewerteten Ergebnisse der ersten Phase konkret geplant und mit den Behörden abgestimmt werden. Die Vorort-Untersuchungen und -Probenahmen bedurften zudem bestimmter Witterungsverhältnisse, die abzuwarten waren. Die Untersuchungsergebnisse liegen den Behörden für Phase 1 seit Juni 2015 vor. Für Phase 2 lagen erste Zwischenerkenntnisse seit Juli 2015 vor. Der Endbericht der Untersuchungen ist am 1. September 2015 im Sächsischen Oberbergamt eingegangen. Frage 5: Wird der Steinbruch nach Auslaufen der wasserrechtlichen Erlaubnis jetzt illegal betrieben und wie soll es überhaupt weiter gehen? Der Betrieb wird nach zugelassenen bergrechtlichen Betriebsplänen betrieben. Mit Bescheid vom 24. Juli 2015 wurde die wasserrechtliche Erlaubnis neu gefasst. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2015-09-15T14:02:06+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes