STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMIHISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-014U1/7742>V51/ "iDresden, <. September 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr: 6/2464 Thema: Geplante Interimsunterbringungseinrichtungen für Asylbewerber Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In der Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Drs.-Nr. 6/1034 heißt es zu Ziffer 3 des Antrages, weitere Interimsunterbringungseinrichtungen seien noch für 2015 geplant. Die Stellungnahme des Staatsministeriums des Innern trägt das Datum vom 7. August 2015." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Interimsunterbringungseinrichtungen sind noch für 2015 geplant ? Frage 2: Welche Aufnahmekapazität sollen sie jeweils haben? Frage 3: An welchen Standorten sollen sie sich befinden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Bis zum Jahresende 2015 sind durch kurzfristige Maßnahmen insgesamt ca. 10.000 Unterbringungsplätze durch den Freistaat Sachsen bereitzustellen . Ausgehend von den 4.805 bereits zur Verfügung stehenden winterfesten Unterbringungsplätzen bedarf es mithin der weiteren Schaffung von mindestens 5.195winterfesten zusätzlichen Unterbringungsplätzen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WJIhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str, 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Darüber hinaus wird von einer Beantwortung durch die Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und WillensbildungsProzesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH-Urteil vom 23. April 2008, Vf. 87-1- 06). Dies ist vorliegend der Fall, weil das Sächsische Staatsministerium des Innern derzeit an einer Präzisierung der Unterbringungskonzeption für die Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen arbeitet. Die einzelnen Standorte und Gebäude müssen im weiteren/Planungs- und Umsetzungsprozess auf ihre bauliche Beschaffenheit und rechtlictjfe Zulässigkeit vertieft geprüft werden. Zudem sind noch weitere Gespräche und Abstimmungen zu führen. Entsprechende Vorschläge sollen bis Ende September 2015 d^m Kabinett unterbreitet werden. Mit {r^ündlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2015-09-09T09:17:13+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes