SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANOWRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 612475 Thema: Abfallgebührenentwicklung im Landkreis Schweiz/Osterzgebi rge 2005-201 4 STÀATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LÀNDWIRTSCHAFT Sächsische Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-2012 Pal{o lhre Nachricht vom 20. August 201 5 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t4970 Dresden, ,¡(' OE, J o 'tç TANDESGARIENSCHAU oEr.sNrTz/ERzcEBrno¡ 201 5 Hausanschr¡ft: Sächs¡sches Staatsmin¡sterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivsfaße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang firr elektronisch signiêrte sow¡e fúr verschlüsselte elektronische Dokumente (o rf o) c\t rf) o c! Sehr geehfier Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie haben sich die Grundgebühren, die Gebührenhöhe, die durchschnittlich entsorgten Restabfall- und Bioabfallvolumen sowie deren mittlere Restabfall- bzw. Biogasgebührenbelastung für Haushalte im Landkreis in den Jahren 2005-2014 entwickelt (bitte Auflistung getrennt nach Jahren und Anzahl der im Haushalt lebenden Personen)? Für das heutige Gebiet des Landkreises Sächsische SchweizOsterzgebirge erfolgten im betreffenden Zeitraum einige Veränderungen hinsichtlich der Aufgabenträgerschaft als ötfentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE): Der Landkreis Sächsische Schweiz-Ostezgebirge entstand mit der Kreisneugliederung zum 1. August 2008 aus den ehemaligen Landkreisen sächsische schweiz und weißeritzkreis. Bereits zum 1. Januar 2006 hatten die ehemaligen Landkreise Meißen, Sächsische schweiz und weißeritzkreis ihre Aufgaben als örE an den Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) übertragen . Zum 1. Januar 20e7 wurden die Abfallgebühren des ZAOE für diese drei ehemaligen Landkreise vereinheitlicht. Deshalb enthält die Antwort auf Frage 1 für die Jahre bis 2006 getrennte, und eb 2007 einheitliche Angaben zu den Abfallgebühren . Der Begriff ,,Grundgebühr" wird in den ausgewerteten Abfallgebührensatzungen des ZAOE sowie der ehemaligen Landkreise Sächsische Schweiz und Weißeritzkreis nicht venryendet. Dafür wird in diesen Satzungen der Begriff ,,Festgebühr'' synonym für den Begriff ,,Grundgebühr" verwendet. Seite 1 von 3 STÀATSMINISTERIUM FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHÀFT Freistaat SACHSEN Festgebühr nach Anzahl der im Haushalt lebenden Personen in Euro Jahr Abfal lgebü h rensatzu ng Anzahl der Personen 2 3 41 Landkreis Sächsische Schweiz 13,73 27,46 41,19 54,922005 - 2006 Land kreis Wei ßeritzkreis 22,00 44,00 66,00 88,00 2007 - 2011 T:p\OE 15,60 31,20 46,80 62,40 2012-2014 ZAOE 16,08 32,16 48,24 64,32 Unter der ,,Gebührenhöhe" wird die durchschnittliche Abfallgebührenbelastung pro Einwohner verstanden. Diese wird vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) jährlich auf Basis der kalkulierten gebührenrelevanten Gesamtkostender abfallwirtschaftlichen Leistungen berechnet und veröffentlicht( ). Sie ist unabhängig vonder Haushaltsgröße. Eine separate Gebührenbetrachtung nach unterschiedlichen Abfallarten wie Rest- und Bioabfall oder infolge von Biogasezeugung erfolgt vom LfULG nicht. Durchschnittliche Abfallgebührenbelastung pro Einwohner auf Basis der kalkulierten gebührenrelevanten Gesamtkosten in Euro pro Jahr Jahr Abfal lgebü h rensatzu ng Euro 2005 Landkreis Sächsische Schweiz 56 Land kreis Wei ßeritzkreis 49 2006 Landkreis Sächsische Schweiz 41 Land kreis Wei ßeritzkreis 49 2007 -2012 ZAOE 50 2013 - 2014 T.p.OE 52 Angaben zum durchschnittlich entsorgten Restabfall- und Bioabfallvolumen liegen nicht vor, da die Erhebungen bei den örE auf Grundlage von Masseangaben erfolgen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LÀNDWìRTSCHAFT Frage 2: Welche Neuregelungen gab es bei der Abfallablagerungsverordnung seit 2005 und welche Auswirkungen hatten diese jeweils? Seit dem Jahr 2005 wurde die Abfallablagerungsverordnung durch die Artikelverordnung vom 13. Dezember 2006 geändert. Diese trat am 1. Februar 2OO7 in Kraft. Die Neuregelungen der geänderten Verordnung können unter dem Link bt F 1441183665336 esehen werden. Die rungen dienten der Umsetzung von Vorgaben der EU zur Festlegung von Kriterien und Verfahrcn zw Annahme von Abfällen auf Deponien, weitere Anpassungen an den Stand der Technik sowie inhaltliche Klarstellungen zur Vereinfachung des Vollzugs der Verordnung. Die Abfallablagerungsverordnung trat am 16. Juli 2009 außer Kraft. Die Neuregelungen bei der Abfallablagerungsverordnung seit dem Jahr 2005 konnten keine Auswirkungen auf die Gebührenbelastung der Haushalte im heutigen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben, da hier seit dem 1. Juni 2005 die Haushaltsabfälle weder unbehandelt noch vorbehandelt abgelagert wurden. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schm Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2015-09-15T14:03:08+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes