STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 233-0141,51/7748 Dresden, y. September 2015? Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2477 Thema: Trinkwasser und Abwasser im Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge 2005 - 2014 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie haben sich die durchschnittlichen Kosten für Trinkwasser pro Kopf und wie hat sich der durchschnittliche Verbrauch von Trinkwasser pro Kopf im Landkreis von 2005 - 2014 entwickelt (bitte Auflistung getrennt nach Jahren)? Frage 2: Wie haben sich die durchschnittlichen Abwasserkosten pro Kopf und wie hat sich die durchschnittliche Menge an Abwasser pro Kopf im Landkreis von 2005 - 2014 entwickelt (bitte Auflistung getrennt nach Jahren)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen , die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Hausanschrift: Sächsisches Staatsmi nisten um des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die gestellten Fragen 1 und 2 betreffen Sachverhalte , die von den betroffenen Kommunen als Selbstverwaltungsaufgaben wahrgenommen werden. Die Kosten im Sinne der §§ 11 bis 13 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) sind Bestandteil der Gebührenkalkulation der Aufgabenträger der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (Gemeinden und Zweckverbände). Sie gehören zu deren Finanzhoheit und damit zum Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung . Insoweit unterliegen die Gemeinden und Zweckverbände lediglich der staatlichen Rechtsaufsicht. Zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen ist die Staatsregierung verpflichtet, die von ihr im Rahmen der Ausübung der Rechtsaufsicht gewonnenen ErKenntnisse preiszugeben, nicht jedoch, sich diese Erkenntnisse durch eine Abfrage bei den Kommunen erst zu verschaffen. Die Kosten im Sinne der §§ 11 bis 13 SächsKAG für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge werden im Rahmen der Ausübung der Rechtsaufsicht nicht erhoben. Da auch keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung vorliegen, hat die Staatsregierung keinen Anlass, sich im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht zu den Kosten gemäß § 113 Sächsische Gemeindeordnung berichten zu lassen. Die Dgjten zum durchschnittlichen Trinkwasserverbrauch und zu den durchschnittlichen Abw^ser(r|engen liegen der Staatsregierung vor und sind in der anliegenden Tabelle aufg< Mit fifeurfdlichen Grüßen Markus Ulbi Anlage Seite 2 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/2477 Durchschnittlicher Trinkwasserverbrauch und Schmutzwasseranfall im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Quelle: Statistisches Landesamt Berichtsjahr Schmutzwasseranfall je Einwohner und Tag in Liter Trinkwasserverbrauch je Einwohner und Tag in Liter 2007 94,5 82,2 2010 93,0 81,3 2013 132,0 83,7 'Aufgrund methodischer Änderung kein Vergleich mit Vorjahren möglich Die Ermittlung der Schmutzwassermengen basiert auf den Einleitungen in die öffentlichen Kläranlagen. Den Trinkwassermengen liegen die an den Wasseruhren der Häuser bzw. Haushalte abgelesenen Werte zugrunde. Die Daten werden in einem dreijährigen Turnus erhoben. 2015-09-10T07:48:33+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes