STAATSMmiSTBWUM DES INNERN Freistaat SÄCHSB1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7750 Dresden,/tßeptember 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2478 Thema: Finanzmittel des Freistaates Sachsen für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in den Kreisfreien Städten im Jahr 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: In welcher Höhe werden die verschiedenen Kreisfreien Städte nach aktuellem Stand im Jahr 2015 jeweils Finanzmittel des Freistaates Sachsen für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen erhalten ? Bezüglich der gemäß § 10 Abs. 1 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (SächsFlüAG) vom Freistaat Sachen zu leistenden Erstattungen bleibt die Auszahlung der IV. Pauschale zum 15. November 2015 abzuwarten . Eine Festsetzung des Betrages ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da die für die Auszahlung maßgeblichen Angaben zu den untergebrachten leistungsberechtigten Personen in den Monaten August und September der zuständigen Landesdirektion noch nicht vorliegen. Zur Höhe der gemäß § 10 Abs. 2 SächsFlüAG zu erstattenden Krankenkosten kann ebenfalls noch keine Aussage getroffen werden, da die geltend gemachten Leistungen derzeit noch von der Landesdirektion geprüft werden. Bis zum 15. August 2015 (III. Pauschale) erhielten die Kreisfreien Städte folgende Erstattungen gemäß § 10 Abs. 1 SächsFlüAG: Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden TelBfbn +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM11MISTEKIUM DBSINNERN Freistaat SACHSEN Kreisfreie Stadt Höhe der Erstattungen gem. § 10 Abs. 1 SächsFlüAG bis zum 15.08.2015 (in EUR)' Landeshauptstadt Dresden Stadt Chemnitz Stadt Leipzig 11.597.600,00 5.523.300,00 11.149.200,00 .Die Betrage beruhen auf der zum 01.01.15 in Kraft getretenen Änderung des § 10 Abs. 1 SächsFlüAG zur Erhöhung der Pauschale von 1.500 auf 1.900 EUR je Person und Vierteljahr. Die in diesem Zusammenhang erfolgte Bedarfszuweisung i. H. v. insgesamt 10 Mio. EUR blieb unberücksichtigt, da die daraus resultierten Auszahlungsbeträge nach Inkrafttreten des Haushaltsbegleitgesetzes 2015/2016 jeweils mit der Erstattungspauschale zum 15.05.2015 verrechnet wurden. Zur Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen in kommunalen Unterbringungseinrichtungen stehen für das Haushaltsjahr2015 insgesamt 4.632.00,00 EUR zur Verfügung, davon 1.554.636,24 EUR für die Kreisfreien Städte. In welcher Höhe die Kreisfreien Städte finanzielle Mittel des Freistaates Sachsen erhalten werden, richtet sich nach ihrem Anteil an dieser insgesamt zur Verfügung stehenden Summe. Dieser Anteil bestimmt sich nach einem Verteilschlüssel gemäß V. 3 der Richtlinie des Sächsisehen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherechutz/Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen in kommunalen Unterbringungseinrichtungen (RL Soziale Betreuung Flüchtlinge) vom 8. Juli 2015. Danach bemisst sich die maximale Höhe der Zuwendung nach dem Anteil der jeweiligen Kreisfreien Stadt an der Summe der im Vorjahr der Antragstellung jeweils an den Monatsenden der Monate Oktober, November und Dezember in den Kreisfreien Städten untergebrachten Ausländer im Sinne von § 5 in Verbindung mit §10 Abs. 1 SächsFlüAG. Die maximale Höhe der Zuwendung für die Kreisfreien Städte ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen: Kreisfreie Stadt Summe Personen Okt. - Dez. 2014 Anteil an insgesamt Anteil bei 4.632.000 EUR Chemnitz 2.370 6,23 % 288.639,87 Dresden 5.441 14,31 % 662.653,80 Leipzig 4.954 13,03% 603.342,57 Insgesamt 12.765 33,56 % 1.554,636,24 Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für die Unterbringung und Betreuung von Flpchtlingen für das Jahr 2015 (Zuweisungen nach dem Investitionspauschalengeset ^20'^5/16 und nach § 22 Abs. 2 Nr. 8 Sächsisches Finanzausgleichsgesetz) sind derAifilag^ zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/2478 Finanzmittel für die Unterbrineune und Betreuune von Flüchtlingen im Jahr 2015 (aus Eol. 15) inEUR Zuweisung nach Investitionspauschalengesetz 2015/16 Bedarfszuweisung nach § 22 Abs. 2 Nr. 8 SächsFAG Landkreise (6/2481) Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Leipzig Nordsachsen 1.373.940 1.507.542 1.200.083 1.653.979 1.666.814 1.224.586 1.248.506 1.211.751 1.408.361 1.212.334 201.064 220.616 175.622 242.046 243.924 179.208 182.708 177.329 206.102 177.415 Summe LK Kreisfreie Städte (6/2478) Chemnitz, Stadt Dresden, Stadt Leipzig, Stadt 13.707.896 1.214.668 2.892.565 2.684.871 2.006.034 177.756 423.302 392.908 Summe KfS 6.792.104 993.966 nachrichtlich: Insgesamt 20.500.000 3.000.000 Investitionspauschale 2015: Bedarfszuweisung 2015: Titel 1503 88315 Titel 1530 61332 (Teilbetrag) 2015-09-15T11:29:28+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes