STAATSM1N1STEK1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7751 Dresden ^ USeptembsr 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2481 Thema: Finanzmittel des Freistaates Sachsen für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in den Landkreisen im Jahr 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: In welcher Höhe werden die verschiedenen Landkreise nach aktuellem Stand im Jahr 2015 jeweils Finanzmittel des Freistaates Sachsen für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen erhalten? Bezüglich der gemäß § 10 Abs. 1 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (SächsFlüAG) vom Freistaat Sachen zu leistenden Erstattungen bleibt die Auszahlung der IV. Pauschale zum 15. November 2015 abzuwarten . Eine Festsetzung des Betrages ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da die für die Auszahlung maßgeblichen Angaben zu den untergebrachten leistungsberechtigten Personen in den Monaten August und September der zuständigen Landesdirektion noch nicht vorliegen. Zur Höhe der gemäß § 10 Abs. 2 SächsFlüAG zu erstattenden Krankenkosten kann ebenfalls noch keine Aussage getroffen werden, da die geltend gemachten Leistungen derzeit noch von der Landesdirektion geprüft werden. Bis zum 15. August 2015 (III. Pauschale) erhielten die Landkreise folgende Erstattungen gemäß § 10 Abs. 1 SächsFlüAG: Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerlum des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehreanbindung: Zu erreichen mrt den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WjlhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Landkreis Höhe der Erstattungen gem. § 10 Abs. 1 SächsFlüAG bis zum 15.08.2015 (in EUR)' Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Bautzen Meißen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Göriitz Leipzig Nordsachsen 6.735 7.130 5.010 7.343 6.636 5.603 5.289. 4.968. 5.627. 4.630. 500,00 700,00 300,00 500,00 700,00 100,00 600,00 500,00 800,00 300,00 .Die Beträge beruhen auf der zum 01.01.15 in Kraft getretenen Änderung des § 10 Abs. 1 SächsFlüAG zur Erhöhung der Pauschale von 1.500 auf 1.900 EUR je Person und Vierteljahr. Die in diesem Zusammenhang erfolgte Bedarfszuweisung i. H. v. insgesamt 10 Mio. EUR blieb unberilcksichtigt, da die daraus resultierten Auszahlungsbeträge nach Inkrafttreten des Haushaltsbegleitgesetzes 2015/2016 jeweils mit der Erstattungspauschale zum 15.05.2015 verrechnet wurden. Zur Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen in kommunalen Unterbringungseinrichtungen stehen für das Haushaltsjahr 2015 insgesamt 4.632.00,00 EUR zur Verfügung, davon insgesamt 3.077.363,76 EUR für die Landkreise. In welcher Höhe die verschiedenen Landkreise jeweils Finanzmittel des Freistaates Sachsen erhalten werden, richtet sich nach ihrem Anteil an dieser insgesamt zur Verfügung stehenden Summe. Dieser Anteil bestimmt sich nach einem Verteilschlüssel gemäß V. 3 der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz /Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen in kommunalen Einrichtungen (RL Soziale Betreuung Flüchtlinge) vom 8. Juli 2015. Danach bemisst sich die maximale Höhe der Zuwendung nach dem Anteil des jeweiligen Landkreises an der Summe der im Vorjahr der AntragStellung jeweils an den Monatsenden der Monate Oktober, November und Dezember in den Landkreisen untergebrachten Ausländer im Sinne von § 5 in Verbindung mit § 10 Absatz 1 SächsFlüAG. Die maximale Höhe der Zuwendungen für die verschiedenen Landkreise ist nachfolgender Aufstellung zu entnehmen: Seite 2 von 3 STAATSMINISTBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Landkreis Summe Personen Okt. - Dez. 2014 Anteil an Insgesamt Anteil bei 4.632.000 EUR Bautzen Görlitz Erzgebirgskreis Leipzig Meißen Mittelsachsen Nordsachsen Sächs.Schweiz-OE Vogtlandkreis Zwickau Insgesamt 3.007 1.961 2.729 2.588 2.298 2.986 2.163 2.293 1.982 3.261 25.268 7,91 % 5,16% 7,18% 6,80 % 6,04 % 7,85 % 5,69 % 6,03 % 5,21 % 8,57 % 66,44 % 366.219,44 238.828,18 332.362,11 315.189,86 279.871,06 363.661,87 263.429,55 279.262.11 241.385,74 397.153,84 3.077.363,76 Die zw Verfügung stehenden finanziellen Mittel für die Unterbringung und Betreuung von /:lüi^tlingen für das Jahr 2015 (Zuweisungen nach dem Investitionspauschalengespz ^015/16 und nach § 22 Abs. 2 Nr. 8 Sächsisches Finanzausgleichsgesetz) sind pge zur Antwort auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/2478 zu entnehmen. [jndlichen Grüßen Seite 3 von 3 2015-09-15T11:29:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes