STAATSM11M1STEKIUM DES INNERN Freistaat SÄCtiSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rösler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9013 Dresden, //September 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2505 Thema: Ausschreitungen in Heidenau - Eingesetzte Polizeibeamtinnen und -beamte Sehr geehrter Herr Päsident, Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr: 6/2505 Thema: Ausschreitungen in Heidenau - Eingesetzte Polizeibeamtinnen und -beamte Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte wurden jeweils am 21. August 2015 sowie am 22. August 2014 in Heidenau im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft in einem früher als Baumarkt genutzten Gebäude und den sich hierauf beziehenden Demonstrationen und Ausschreitungen eingesetzt? Frage 2: Wie viele Polizeibeamte wurden jeweils für die unter Ziffer 1 genannten Polizeieinsätze am 21. August 2015 sowie am 22. August 2014 in Heidenau wann von welchen Stellen angefordert? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Es wird auf die Anlage verwiesen. Hausanschrlft: Sächsisches Staatsmlnlsterium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon *49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehreanblndung: Zu erreichen mit den StraßenbahnliDien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätee: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTEK1UM DES 1M1MERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Aus welchen Gründen waren nicht genügend PolizeiDeamte Dei den unter Ziffer 1 genannten Polizeieinsätzen im Einsatz, um die massiven Ausschreitungen wirksam zu unterbinden zu können? Von einer Bewertung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die Fragestellung bringt die Überzeugung des Abgeordneten zum Ausdruck, dass zur Bewältigung des polizeilichen Einsatzgeschehens nicht genügend Polizeibedienstete eingesetzt waren. Diese Auffassung wird durch die Staatsregierung nicht geteilt. Im Übrigen käme die Beantwortung der Frage einer Bewertung gleich. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet , über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht der Staatsregierung nach Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 der Verfasspng des Freistaates Sachsen. Das Fragerecht kann jedoch nicht dazu dienen, die Stadtsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Abgeordnete für geboten hält, sonden^nur dazu, den Abgeordneten Informationen zu verschaffen. ! Mit,fre|lindl[chen Grüßen ^. Srkus Ulbli Anlage: 1 Seite 2 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/2505 Datum Einsatzkräfte Kräfteanforderungen Anzahl der insgesamt eingesetzten Polizeibediensteten (gerundet) 21. August 2015 a) vor dem Einsatz -1 Bereitschaftspolizeizug des Präsidiums der Bereitschaftspolizei b) während des Einsatzes: -1 Bereitschaftspolizeizug des Präsidiums der Bereitschaftspolizei - 24 Einsatzkräfte der Bundespolizei ca. 140 22. August 2014 - 5 Bereitschaftspolizeizüge des Präsidiums der Bereitschaftspolizei ca. 150 2015-09-21T14:30:58+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes