DES INNERN Freistaat Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23a.0141.51/7667 ^Dresden, /lyseptember 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2508 Thema: Kommunale Haushalte 2015 - Aktualisieruna Kleine Drs.-Nr.: 6/2071 - - - ......-"-, Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Welche Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden haben bis zum 31. Juli 2015 aus welchen Gründen der jeweils zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde keine beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2015 vorgelegt? Folgende kreisangehörige Gemeinden hatten bis zum 31. Juli 2015 der jeweils zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde noch keinen Haushalt fürdas Haushaltsjahr 2015 vorgelegt: Erzaebiraskreis Auerbach, Drebach, Scheibenberg, Schlettau, Seiffen. Landkreis Mittelsachsen Döbeln, Dorfchemnitz, Großhartmannsdorf, Königshain-Wiederau, Lichtenberg , Roßwein. Voatlandkreis Bergen, Lengenfeld, Mylau, Reuth, Theuma, Tirpersdorf, Werda. Landkreis Zwickau St. Egidien. Landkreis Bautzen Bischofswerda, Stadt Elstra, Großdubrau, Großpostwitz/O.L., Lohsa, Nebelschütz , Neschwitz, Neukirch/Lausitz, Oßling, Steina. Hausanschrift; Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanblndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheknBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTEWUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Landkreis Görlitz Bertsdorf-Hörnitz, Hohendubrau, Horka, Mücka, Neißeaue, Olbersdorf, Ostritz, Oybin, Quitzdorf am See, Schleife. Landkreis Meißen Käbschütztal. Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzaebirae Bad Gottleuba-Berggießhübel, Dippoldiswalde, Hartmannsdorf-Reichenau, Hohnstein. Klingenberg. Landkreise Leipzia Stadt Borna, Stadt Grimma, Narsdorf. Landkreis Nordsachsen Stadt Dahlen. Soweit es um die Gründe für noch nicht beschlossene Haushaltssatzungen geht, liegen der Staatsregierung die zur Beantwortung dieser Frage erforderlichen Erkenntnisse nicht vor. Die Sachverhalte sind der Organisations- und Finanzhoheit einer Kommune und damit dem Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung zuzuordnen. Insoweit unterliegen die Gemeinden lediglich der staatlichen Rechtsaufsicht. Zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen ist die Staatsregierung verpflichtet, die von ihr im Rahmen der Ausübung der Rechtsaufsicht gewonnenen Erkenntnisse preiszugeben, nicht jedoch ^sich diese Erkenntnisse durch eine Abfrage bei den Kommunen erst zu verechaffen . Die Gründe, warum eine Haushaltssatzung noch nicht beschlossen wurde oder eine'beschlossene Haushaltssatzung der Rechtsaufsichtsbehörde noch nicht vorgelegt wurd^, werden im Rahmen der Ausübung der Rechtsaufsicht nicht erhoben". o!e Staajferegierung sieht auch keinen Anlass, sich im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht hierübe ^/gem^ß § 113 SächsGemO berichten zu lassen. Mit (reuiidlichen Grüßen \ Markus Ulbig Seite 2 von 2 2015-09-21T14:32:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes