SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 100910 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS gO/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2518 Thema: Inklusionsassistentinnen Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ab wann sollen im Freistaat Sachsen wie viele Inklusionsassistentinnen eingestellt werden und wer fungiert als Projekt- und Arbeitgeber ? Frage 2: Nach welchen Kriterien wird entschieden, an welchen Schulstandorten Inklusionsassistentinnen zum Einsatz kommen werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Zunächst ist der Erlass einer den Vorgaben des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds (ESF) im Förderzeitraum 2014 - 2020, Drs. 5/13982, genügenden Förderrichtlinie erforderlich. Diese befindet sich derzeit noch in der regierungsinternen Abstimmung. Über die Anzahl der Inklusionsassistenten und deren Einsatzorte wird erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Frage 3: In welcher Höhe stehen (schul-)jährlich Haushaltsmittel für den Einsatz von Inklusionsassistentinnen zur Verfügung? (Bitte konkreten Titel und ggf. Anteil der EU-Mittel nennen.) Für den ESF-Vorhabensbereich "Inklusionsassistent" sind Mittel in Kapitel 0503 Titelgruppe 51 "Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds - Förderzeitraum 2014 - 2020" veranschlagt. Seite 1 von 2 Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-0141 .50-60/2518/2 Dresden, AI, O'.1.11S-- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplalz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS 5iSACHSEN Frage 4: Welche Tätigkeitsbereiche sollen Inklusionsassistentinnen an den Schulen übernehmen, etwa im Unterschied zu Integrationshelferinnen? Frage 5: Welche Qualifikation müssen Bewerberinnen nachweisen, um als Inklusionsassistentinnen tätig werden zu können (Berufsausbildung, Fortbildung, Zertifikat )? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Hierzu wird auf die Drs. 5/13982, Seite 48 f., verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2015-09-21T14:37:08+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes