SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 100910 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 901DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2519 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Thema: Erhalt von Grundschulen durch jahrgangsübergreifenden Unterricht und Kooperation von Kommunen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele und welche Grundschulen arbeiteten und arbeiten in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 jahrgangsübergreifend? Im Schuljahr 2014/2015 unterrichteten drei Grundschulen jahrgangsübergreifend : • Grundschule Bad Brambach, • Grundschule Liebertwolkwitz, • Nachbarschaftsschule, Grund- und Oberschule der Stadt Leipzig. Folgende acht Grundschulen unterrichten im Schuljahr 2015/2016 jahrgangsü berg reifend: • Grundschule Bad Brambach, • Grundschule Hermsdorf, • Grundschule ,,Friedrich Schiller" Clausnitz, Rechenberg-Bienenmühle, • Grundschule "Christian Lehmann" Scheibenberg, • Grundschule Hauptmannsgrün, • Grundschule Löbnitz, • Grundschule Liebertwolkwitz, • Nachbarschaftsschule, Grund- und Oberschule der Stadt Leipzig. Frage 2: Wie viele und welche Grundschulen werden im Schuljahr 2016/17 ff. nach derzeitigem Stand jahrgangsübergreifend unterrichten ? Zusätzlich zu den in Frage 1 benannten Grundschulen ist derzeitig beabsichtigt in den kommenden Schuljahren an folgenden Schulen den jahrgangsSeite 1 von 3 ~SACHSEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-0141 .50-60/2519/2 Dresden, "".P1. '317rHausanschrift : Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS ~SACHSEN übergreifenden Unterricht einzuführen, soweit die Mindestschülerzahl nicht erreicht werden kann: • Grundschule Sosa, • Grundschule Zadel, • Grundschule Lobstädt, • Grundschule Arzberg. Die Grundschule Bertsdorf wird voraussichtlich im Schuljahr 2017/2018 mit dem jahrgangsübergreifenden Unterricht beginnen. Frage 3: In welchen Fällen und warum wurde die Einführung von jahrgangsübergreifendem Unterricht trotz Antrag der Schule/des Schulträgers von den Schulbehörden abgelehnt? (Bitte konkrete Schule nennen). Die Einführung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts wurde in keinem Fall abgelehnt . Frage 4: Wie viele und welche Kommunen kooperieren in welcher Form (Neuzuschnitt der Schulbezirke, Zweckvereinbarung,,,.) zur Sicherung von Grundschulstandorten ? Es bestehen gegenwärtig im Freistaat Sachsen 25 Kooperationen zwischen insgesamt 53 Kommunen zur Sicherung von Grundschulstandorten. In den meisten Fällen wurde die Form der Zweckvereinbarung gemäß §§ 71 ff. SächsKomZG gewählt. Die nachfolgende Übersicht bezieht sich auf die Sachlage im Schuljahr 2015/2016: Form der beteiligte Kommunen Kooperation Zweckvere i n ba ru n 9 Otterwisch Grimma ZweckvereinbarunQ Colditz Grimma Zweckve re i n baru n 9 Kohren-Salis Frohburg Zweckvereinbarung Geithain Narsdorf Zweckvereinbarung Jesewitz Krostitz Schulverband Treuen Neuensalz Zweckvereinbarung Tirpersdorf Theuma Werda öffent!. -recht!. Vertrag Falkenstein Grünbach Neustadt Zweckvereinbarung Kirchberg Hirschfeld Hartmannsdorf geplant Zweckverein ba ru ng Zschorlau Bockau Zweckvereinbarung Burgstädt Taura Mühlau Zweckvereinbarung Rossau Kriebstein Zweckverei n ba ru n 9 Altmittweida Mittweida Zweckvereinbarung Freiberg Boritzsch-Hilbersdorf Zweckverein ba ru nQ FreiberQ Weißenborn Zweckvereinbarung Auerbach Gornsdorf Zweckvereinbarung Hirschstein Riesa Zweckvereinbarung Diera-Zehren Meißen Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS ~SACHSEN Zweckvereinbarung Müglitztal Dohna Liebstadt Zweckverei n baru ng Stadt Wehlen Pirna Zweckvereinbarung Rosenthal-Bielatal Bad GottleubaBerggießhübel Zweckvereinbarung Hermsdorf/Erzgebirge Altenberg Ubertragung der Neißeaue Görlitz Schulträgerschaft Ubertragung der Lawalde Löbau Schulträgerschaft Zweckverein ba ru ng Spreetal Lauta Kooperationen von Kommunen, die die Aufgabe des Schulträgers einer anderen Kommune übertragen haben, da sie selbst keine Grundschule im Ort haben, sind in der o. g. Aufzählung nicht enthalten . Frage 5: Wie viele und welche Grundschulen haben für die Schuljahre 2014/15 und 2015/16 die Mindestschülerzahl zur Bildung einer Eingangsklasse verfehlt und konnten durch die genannten Maßnahmen (jahrgangsübergreifender Unterricht und Kooperation von Kommunen) erhalten werden? Folgende fünf Grundschulen konnten durch die Einführung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts trotz Unterschreitung der Mindestschülerzahl in der Klassenstufe 1 ihren Schulstandort im Schuljahr 2015/2016 sichern: • Grundschule Bad Brambach, • Grundschule Hermsdorf, • Grundschule "Friedrich Schiller" Clausnitz, Rechenberg-Bienenmühle, • Grundschule "Christian Lehmann" Scheibenberg, • Grundschule Hauptmannsgrün. Folgende drei Grundschulen konnten durch eine Kooperation mit anderen Kommunen ihren Schulstandort erhalten: • Grundschule Hermsdorf/Erzgebirge im Schuljahr 2014/2015, • Heine-Grundschule Mühlau im Schuljahr 2014/2015, • Grundschule Bockau in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016. Mit freundlichen Grüßen Brunhild Kurth Seite 3 von 3 2015-09-17T16:01:57+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes