SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS gO/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2522 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Thema: Lokale Bildungslandschaften: Transferprozess von "Lernen vor Ort" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In Sachsen gab es drei Teilnehmer am Bundesprogramm ,Lernen vor Ort': Dresden, Leipzig und den Landkreis GÖrlitz. Das Programm lief 2014 aus. Inzwischen wurde das Folgeprogramm ,Bildung integriert' initiiert und die Transferagenturen haben ihre Arbeit aufgenommen. In der Kleinen Anfrage Drs. 5/8538 zu Lokalen Bildungslandschaften wurde ausgeführt: ,Bis 2014/15 sollen weitere Landkreise angeregt werden [ ... ], ihre Schulnetzpläne zu Bildungsplänen weiterzuentwickeln .'" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was hat die Staatsregierung bisher unternommen, um die Ergebnisse des Programms "Lernen vor Ort" zu verstetigen und auch für andere sächsische Landkreise und kreisfreien Städte nutzbar zu machen ? Eine Unterstützung der Landkreise und Kreisfreien Städte erfolgt im Rahmen fachlicher Beratung . Im Einzelfall erfuhren projektbezogen wissenschaftliche Studien zur exemplarischen Erarbeitung von Bildungsplanungen der Landkreise eine Förderung durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK). Die am Programm "Lernen vor Ort" teilnehmenden Kommunen erhielten mehrfach die Möglichkeit, ihre Ergebnisse im sächsischen und im mitteldeutschen Raum zu präsentieren. Bestehende Möglichkeiten auf Bundesebene (Arbeitskreise in den Bundesministerien für Bildung, Verkehr, Soziales), in Arbeitskreisen der Bundesländer und in Abstimmung mit den Landkreisen und Kreisfreien Städten werden genutzt, um geeignete Rahmenvorgaben des Bundes anzuregen. Seite 1 von 3 ~SACHSEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-0141 .50-60/2522/2 DreSden, 41(, 05. f;,r Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fIlr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS ~SACHSEN Frage 2: In welcher Form und in welchem Umfang fördert und unterstützt der Freistaat die Verstetigung der entstandenen Infrastruktur und der verwirklichten Maßnahmen in den Kommunen nach Auslaufen des Programms "Lernen vor Ort" (Bildungsbüros, Stab-/Funktionsstelle Bildung, Bildungsmonitoring, Bildungskonferenzen u.a.)? Von den Projektkommunen werden regelmäßig Bildungskonferenzen initiiert, so z. B. am 2. Oktober 2015 in Görlitz und am 7. Oktober 2015 in Leipzig . Des Weiteren gibt es die folgenden regelmäßig tagenden kommunalen Begleitgremien, deren Mitglieder auch zuständige Mitarbeiter des SMK und der Sächsischen Bildungsagentur sind : • Steuerungskreis "Lernen vor Ort" in Leipzig , hier ist der zuständige Abteilungsleiter als ständiges Mitglied eingebunden und • Regionales Bildungsforum Görlitz, hier wirkt ebenfalls ein Vertreter des SMK als ständiges Mitglied mit. Am 27. November 2015 ist in Fortsetzung der in den Vorjahren durchgeführten Beratungen zur Schulentwicklungsplanung ein Mitteldeutsches Bildungsforum in Dresden geplant, zu dem alle mitteldeutschen Landkreise und Kreisfreien Städte, die Ministeriumsvertreter Mitteldeutschlands und unserer Nachbarländer gemeinsam mit der Transferagentur einladen werden. Auch bei dieser Veranstaltung sollen die Erfahrungen der kommunalen Begleitstrukturen popularisiert werden. Frage 3: Welche sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte beteiligen sich (ggf. mit welchen kreisangehörigen Kommunen) am Folgeprogramm "Bildung integriert" und mit welcher Transferagentur wurde jeweils eine Zielvereinbarung abgeschlossen? Durch das Folgeprogramm "Bildung integriert" sollen Aufbau und Weiterentwicklung des Bildungsmanagements und des Bildungsmonitorings in Landkreisen und Kreisfreien Städten mit Personalmitteln und Mitteln für Qualifizierungsmaßnahmen für derzeit drei Jahre gefördert werden. Für die Landkreise und Kreisfreien Städte stehen insgesamt 30 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung . Voraussetzung für eine Förderung ist die Zusammenarbeit zwischen Kommune und zuständiger Transferagentur. Städte und Landkreise, die eine Förderung durch "Lernen vor Ort" erhalten haben, sind von diesem Förderprogramm ausgeschlossen . Die Transferinitiative ist eine Bundesinitiative mit einem flächendeckenden Netz von Transferagenturen. Für den Bereich Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen ) hat die Transferagentur Mitteldeutschland (TransMit) mit Standorten in Leipzig und Halle am 1. Juni 2014 ihre Arbeit aufgenommen. Bisher führten die Mitarbeiter der TransMit Gespräche mit Vertretern der Landkreise Nordsachsen, Bautzen, Zwickau, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Leipzig . Eine Zielvereinbarung wurde noch nicht abgeschlossen; es wird aber weiter darauf hingearbeitet . Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Frage 4: In welcher Form und in welchem Umfang fördert und unterstützt der Freistaat die Teilnahme sächsischer Landkreise und kreisfreier Städte am Programm "Bildung integriert"? Der Freistaat Sachsen ist durch das SMK im Steuerungsgremium der TransMit vertreten . Auf diese Weise steht das SMK der TransMit, neben Vertretern der Kultusministerien der Bundesländer Thüringen und Sachsen-Anhalt, erfahrenen LvO-Kommunen sowie engagierten Stiftungen, beratend zur Seite. Im Rahmen der Verhandlungen mit den Landkreisen und Schulträgern werden die Landkreise auf das Programm "Bildung integriert" hingewiesen. Frage 5: Welche Maßnahmen hat der Freistaat Sachsen bisher ergriffen, um den Ausbau lokaler Bildungslandschaften zu befördern? Bei Novellierungen von einschlägigen Gesetzen und Verordnungen sowie verschiedener Fachplanungen werden verbindliche Abstimmungen von Bildungsträgern durch geeignete Festlegungen angeregt und unterstützt. Beispielhaft seien die Festlegungen zur Schülerbeförderung im Landesentwicklungsplan 2014 oder die Förderrichtlinie zur weiteren Verbesserung der schulischen Infrastruktur im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie SchulInfra - FöriSIF) genannt, die einen gemeinsamen Ansatz von Schul- und Kindertagesstättenplanung befördern sollen. Mit freundlichen Grüßen !l5.fiKBrunhild Kurth Seite 3 von 3 2015-09-15T15:17:19+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes