STAATSMITMISTEDIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Anhvort angeben) 33-0141.50/9018 Dresden/MrSeptember 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2527 Thema: Aufzug der NPD ("Grimma sagt Nein") am 2. August 2015 in Grimma Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Antrage den Begriff "extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Ein Aufzug der NPD unter dem Motto .Grimma sagt Nein" ist der Staatsregierung nicht bekannt. Am 2. August 2015 fand in Grimma eine Demonstration unter dem Motto "Wir sagen Nein zum geplanten Asylantenheim - Solidarität mit den Bürgern von Bahren" statt. Frage 1: Wie viele Personen haben sich an dem o. g. Aufcug beteiligt und inwieweit sind diese der extremen Rechten zuzurechnen? An der Demonstration unter dem Motto "Wir sagen Nein zum geplanten Asylantenheim - Solidarität mit den Bürgern von Bahren" am 2. August 2015 in Grimma beteiligten sich ca. 170 Personen. Dem Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen sind Einzelpersonen bekannt, welche der rechtsextremistischen Szene zugeordnet werden. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehreanbindung: Zu erreichen mit den StraßenbahnlinienS , 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhefmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STEKIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele Kräfte der Polizei waren im Zusammenhang mit dem Aufzug im Einsatz und wie viele dieser Kräfte waren in ziviler Kleidung eingesetzt? Im Zusammenhang mit der Demonstration unter dem Motto "Wir sagen Nein zum geplanten Asylantenheim - Solidarität mit den Bürgern von Bahren" am 2. August 2015 in Grimma kamen 106 Kräfte der Polizei zum Einsatz, davon sechs in ziviler Kleidung. Frage 3: Welche polizeiliche Gefahrenprognose bestand im Vorfeld der Versammlung und inwieweit wurde ihr durch Beauflagung oder durch welche anderen Maßnahmen Rechnung getragen? Der Polizeidirektion Leipzig lagen im Vorfeld keine konkreten Hinweise auf mögliche Störungen im Sachzusammenhang vor. Im Vorfeld kam es zwischen Versammlungsbehörde , Polizei und Veranstalter zu einem Kooperationsgespräch. Hierbei wurden durch die Versammlungsbehörde Auflagen erlassen. Frage 4: Welche Verstöße gegen erteilte Auflagen und welche von Versammlungsteilnehmern im Zusammenhang mit dem Aufeug ausgehende Straftaten (bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Zahl der Beschuldigten, Kurzdarstellung des Sachverhalts, Stand des Ermittlungsverfahren) wurden bekannt? Straftatbestand/ Ordnungswidrigkeit Tatverdächtige / Betroffene Kurzdarstellung des Sachverhalts Bearbeitungsstand Verstoß gegen das Versammlungsgesetz 1 Tatverdächtiger führte Gegenstände mit, welche geeignet waren, Personen zu verletzen in Bearbeitung Verstoß gegen das Versarpmlungsgesetz Betroffener führte einen Gegenstand mit, welcher geeignet war, die Feststellung der Identitat zu verhindern in Bearbeitung Mit frfcundlichen Grüßen t MaTkus Ulbigl Seite 2 von 2 2015-09-21T14:34:18+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes