STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.500019 Dresden, /V September 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2528 Thema: Aufeug der NPD ("Grimma sagt Nein") am 16. August 2015 in Grimma Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Ein Aufzug der NPD unter dem Motto "Grimma sagt Nein" ist der Staatsregierung nicht bekannt. Am 16. August 2015 fand in Grimma eine Demonstration unter dem Motto "Wir sagen Nein zum geplanten Asylantenheim" statt. Frage 1: Wie viele Personen haben sich an dem o. g. Aufzug beteiligt und inwieweit sind diese der extremen Rechten zuzurechnen? An der Demonstration unter dem Motto "Wir sagen Nein zum geplanten Asylbewerberheim" am 16. August 2015 in Grimma beteiligten sich 86 Personen . Dem Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen sind Einzelpersonen bekannt, welche der rechtsextremistischen Szene zugeordnet werden. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätae: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERIUM DBS INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele Kräfte der Polizei waren im Zusammenhang mit dem Aufzug im Einsatz und wie viele dieser Kräfte waren in ziviler Kleidung eingesetzt? Im Zusammenhang mit der Demonstration unter dem Motto "Wir sagen Nein zum geplanten Asylbewerberheim" am 16. August 2015 in Grimma kamen 95 Kräfte der Polizei zum Einsatz, davon vier in ziviler Kleidung. Frage 3: Welche polizeiliche Gefahrenprognose bestand im Vorfeld der Versammlung und inwieweit wurde ihr durch Beauflagung oder durch welche anderen Maßnahmen Rechnung getragen? Der Polizeidirektion Leipzig lagen im Vorfeld keine konkreten Hinweise auf mögliche Störungen im Sachzusammenhang vor. Im Vorfeld kam es zwischen Versammlungsbehörde , Polizei und Veranstalter zu einem Kooperationsgespräch. Hierbei wurden durch die Versammlungsbehörde Auflagen erlassen. Frage 4: Welche Verstöße gegen erteilte Auflagen und welche von Versammlungsteilnehmern im Zusammenhang mit dem Aufzug ausgehende Straftaten (bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Zahl der Beschuldigten, Kurzdarstellung des Sachverhalts, Stand des Ermittlungsverfahren) wurden bekannt? Straftatbestand Tatverdächtige Kurzdarstellung Sachverhalts des Bearbeitungsstand Verst)6ß gegen das Pflic](itversicherungsgesetz 1 bei einem festgestellten Kraftfahrzeug bestand keine Haftpflichtversicherung in Bearbeitung Mit reurfdlichen Grüßen Maflkus Ulbii Seite 2 von 2 2015-09-21T14:34:47+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes