STAATSM1NISTERIUM ; DES INNERN l r^TpisraaT Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.50/9022 Dresden, ( ^ . September 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippet, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2531 Thema: Abbau von Überstunden und Mehrarbeit in der Sächsischen Polizei Juli 201S Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen gelang es den Beamten der Sächsischen Polizei im Monat Juli 2015 nicht die Anzahl von 60 Mehrarbeitsstunden zu unter. schreiten? (Bitte aufschlüsseln nach Polizei Polizeidirektionen, Lan. deskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei, Polizeiverwaltungsamt und Polizeirevierenl) Polizeidirektion Chemnitz davon | Polizeirevier Chemnitz-Südwest Polizeidirektion Dresden davon Polizeirevier Dippoldiswalde^ Polizeirevier Pirna Polizeidirektion Görlitz davon Polizeirevier Bautzen Polizeirevier Görlitz Polizeidirektion Leipzig davon Polizeirevier Delitzsch Polizeirevier Leipzig-ZentrurrT Polizeidirektion Zwickau davon | Polizeirevier Zwickau Landeskriminalamt .lochschule der Sächsischen Polizei (FH) Präsidium der Bereitschaftspolizei Polizeiverwaltungsamt 16 61 214 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen .de Verkehreanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSM11MISTERIUM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Frage 2: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1), konnte die Mehrarbeit aus welchen Gründen nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten werden? Bei keinem der Beamten, die zum Ende des Monats Juli 2015 über 60 Mehrarbeitsstunden aufwiesen, war die Mehrarbeit älter als ein Jahr. Frage 3: In wie fielen Fällen bezogen auf Frage 1 i. V. m. Frage 2 wurde die Nlehrarbeit durch Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung abgegolten? Es wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen. Frage 4: In wie vielen Fällen wurde im Juli 2015 eine Mehrarbeitszeit von fünf Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, sodass diese tatsächlich geleisteten Mehrarbeitsstunden verfallen sind? In zwölf Fällen wurde im Juli 2015 eine Mehrarbeitszeit von fünf Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, sodass diese tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden verfallen sind. Frage 5: Auf welcher rechtlichen Grundlage führen sächsische Polizeibeamte ein Jahresarbeitszeitkonto oder Monatsarbeitszeitkonto, welches für sich selbstständig abgeschlossen wird? Grundlage der arbeitszeitrechtlichen Regelungen für sächsische Polizeibeamte bilden die Sächsische Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Arbeitszeit der Beamten im Freistaat Sachsen (Sächsische Arbeitszeitverordnung - SächsAZVO) sowie c|fe Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums'des Innern über die Arbgftszeit in den Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzuasdif (VwVA^Pol). Mit freuifidlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2015-09-24T08:57:04+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes