STAATSMllSnSTERJUM FÜR SOZIALES UND VERBRÄIJCHERSCMIJTZ Freistaat S ACM SEIN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-0141.51-15/546 Dresden, Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, September 2015 Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2535 Thema: Schwangerschaftsabbrüche bei Frauen in Hartz-IV-Bezug im Jahr 2014 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Ausgaben des Freistaates Sachsen im Jahr 2014 für Kostenerstattungen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen, d. h. weil die Frauen nicht in der Lage waren, die Kosten selbst zu tragen? Im Jahr 2014 betrugen die Ausgaben des Freistaates Sachsen für die Kostenerstattung bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen 1.854.679,17 EUR. Frage 2: Wie hat sich die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Sachsen von 2010 bis 2014 bei Frauen in Hartz-IV-Bezug entwickelt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Frauen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben, können eine Kostenerstattung für Schwangerschaftsabbrüche beantragen. Die Prüfung der Einkommensgrenzen als Voraussetzungen auf Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen nach § 19 Schwangerschaftskonfliktgesetz erfolgt durch die Krankenkassen auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen des § 24b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in Hausanschrift: der jeweils geltenden Fassung. sächsisches Staatsministerium * für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM11M1STER1UM Fm SOZIALES UND VERBRÄIJCHERSCHIJTZ Freistaat SACHSEN Die Krankenkassen stellen nach Vorliegen der Voraussetzungen nach § 19 Schwangerschaftskonfliktgesetz eine Bescheinigung für die Kostenübernahme aus. In den Jahren 2010 bis 2014 entwickelte sich die Anzahl der Fälle wie folgt: 2010 - 5.051 Fälle 2011 - 5.155 Fälle 2012 - 4.987 Fälle 2013 - 4.568 Fälle 2014 - 4.946 Fälle Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse vor, in wie vielen Fällen bei Antragstellung Hartz-IV-Leistungen bezogen wurden. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2