SÄC HSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS gO/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2553 Thema: Kosten für Dolmetscherinnen Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist im Verantwortungsbereich des SMK der Einsatz von Dolmetscherinnen geregelt, etwa für die (Schullaufbahn-)Beratung, Elterngespräche, Elternabende, Kontakte zur SBA o.ä.? Der Einsatz von Dolmetschern erfolgt bedarfsweise in Verantwortung der Sächsischen Bildungsagentur zur Unterstützung der besonderen Bildungsberatung durch die Schulaufsicht. Ferner stehen Dolmetscherleistungen insbesondere für Beratungen zu Bildungsgangentscheidungen sowie zur Unterstützung bei Elternabenden bzw. Elterngesprächen zur Verfügung. Frage 2: Welche Unterschiede gibt es nach Kenntnis der Staatsregierung dabei zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten? Die Inanspruchnahme von Dolmetscherleistungen ist sowohl in den Landkreisen als auch in den Kreisfreien Städten identisch geregelt. Alle Leistungen können in allen Regionen abgefordert werden. Frage 3: Inwieweit ist der Einsatz von Dolmetscherinnen in sächsischen Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Kultusbehörden rechtlich normiert? Der Einsatz von Dolmetschern im Verantwortungsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus lässt sich aus der Sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten vom 1. August 2000 ableiten. Der Einsatz von Dolmetschern in sächsischen Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Kultusbehörden ist nicht explizit normiert. Seite 1 von 6 ~SACHSEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141 .50-60/2553/2 Dresden, (J. 05 ~ 2u1;- Hausanschrtft: Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS ~SACHSEN Frage 4: In welcher Höhe stehen für Dolmetscher-Leistungen Gelder im Landeshaushalt zur Verfügung (Haushaltstitel, Höhe der jährlich eingestellten Mittel)? Frage 5: Wer kann Dolmetscher-Leistungen beantragen bzw. in welchen Behörden /Ämtern/Einrichtungen stehen dafür Budgets zur Verfügung? SMK: Im Verantwortungsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus werden Kosten für Dolmetscherleistungen aus der Haushaltsstelle 0545 Titelgruppe 77 - "Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund" finanziert. Der Gesamtansatz für diese Titelgruppe beläuft sich im Haushaltsjahr 2015 auf 1,6 Mio. Euro, im Haushaltsjahr 2016 auf 5,1 Mio. Euro. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus stellt der Sächsischen Bildungsagentur bedarfsweise Mittel für 001- metscherleistungen zur eigenen Bewirtschaftung bereit. Die Beantragung der Leistungen durch die Schulen erfolgt in Abstimmung mit der Sächsischen Bildungsagentur. SMGI : Im Freistaat Sachsen soll die Integration und gleichberechtige Teilhabe von Flüchtlingen und Personen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gefördert werden. Die Erfüllung dieser Aufgabe unterstützt der Freistaat Sachsen mit Haushaltsmitteln. Für Dolmetscherleistungen stehen allerdings im Haushalt des Geschäftsbereichs Gleichstellung und Integration des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz keine Haushaltsmittel zur Verfügung . Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie Integrative Maßnahmen vom 13. August 2015 (Sächsisches Amtsblatt Nr. 36 vom 3. September 2015, Seite 1233) können im Wege der Projektförderung auch Dolmetscherleistungen gefördert werden. Für alle hierunter fallende Projekte stehen insgesamt 3,5 Mio. Euro zur Verfügung . Anträge sind an die Sächsische Ausbaubank zu richten. SMS: Im Einzelplan 08 sind Ausgaben für Sachverständige der Interkommunikation (z. B. Dolmetscher) in Höhe von 10,0 TEUR p. a. bei Kapitel 08 02 Titel 526 02 veranschlagt. Regelungen zur Beantragung von Dolmetscherleistungen existieren im Geschäftsbereich des SMS nicht. Im Sozialbereich könnten Dolmetscherleistungen jedoch im Einzelfall konzeptueller Bestandteil von geförderten Projekten sein. SMF: Im Einzelplan 04 des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen werden ggf. anfallende Kosten für Dolmetscherleistungen aus Kapitel 04 02 Titel 526 02 "Ausgaben für Sachverständige und Mitglieder von Fachbeiräten u. ä. Ausschüssen" finanziert. Eine explizite Planung entsprechender Kosten erfolgte jedoch nicht. SMWA: Aus Kapitel 0703 Titel 68281 "Außenwirtschaft, Messen und Ansiedlungen" des Geschäftsbereiches des SMWA können für verwaltungsinterne Bedarfe Mittel für Übersetzungs - und/oder Dolmetscherleistungen bei folgenden Maßnahmen eingesetzt werden: - Pflege der Wirtschaftsbeziehungen zu ausländischen Staaten und Regionen, Seite 2 von 6 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS ~SACHSEN - Verstärkung (Ausbau und Intensivierung) der Aktivitäten im Bereich der Absatzförderung insbesondere zu den mittel- und osteuropäischen Staaten sowie zu weiteren Schwerpunktmärkten, Durchführung von Unternehmertreffen, Delegations- und Investorenreisen , Finanzierung von Wirtschaftsforen, Workshops u. A, - Projekte im Rahmen der Erschließung von Wachstumsmärkten, - Präsentationen des Freistaates Sachsen als attraktiver Unternehmensstandort auf internationalen Messen im In- und Ausland mit Sachsen-live-Ständen, - Ausgaben im Zusammenhang mit Außenwirtschaftsaktivitäten des SMWA, wie z. B.: Untersuchungen im Außenwirtschaftsbereich sowie auftragsbezogene Dienstleistungen , Entwicklung und Herstellung von Werbe- und Informationsmaterialien, Betreuung ausländischer Delegationen, Betreuung von Investoren, Dolmetscherleistungen, Unternehmertagungen anlässlich hochrangiger Staatsbesuche. Diese Mittel werden stets verwaltungsintern eingesetzt. Eine Möglichkeit der Beantragung einer Förderung solcher Leistungen durch Externe besteht nicht. Im Jahr 2014 wurden aus vorgenanntem Titel 6.600 Euro für derartige Leistungen eingesetzt . Eine ähnliche Größenordnung wird für 2015 erwartet. SMI: veranschlagte Behörde, der das Haushaltsmittel Haushaltstitel Zweckbestimmung in 2015/2016 Budget zur in TEUR Verfügung steht 0301/53401 Dienstleistungen Dritter 20,0/20,0 SMI Dienstleistungen Dritter zur Durchführung länder- 0304/53404 übergreifender Koopera- 4,0/4,0 LDS tionsprojekte und Konsultationen Vermischte Verwaltungs- LDS 0304/54649 30,0/30,0 (hier für Gebärdenausgaben dolmetscher) Dienstleistungen Dritter 0304/53452 in Zusammenhang mit 160,0/200,0 LDS der Aufnahme der Asyl- (hier für ZAB) bewerber 03 11/53401 Dienstleistungen Dritter 25,0/45,0 FHSV 03 12/53404 Sachausgaben im Voll- 2.035,0/2.035,0 Landespolizei zugsdienst Sachausgaben im Voll- 03 14/53404 zugsdienst und Ermitt- 215,0/215,0 LKA lungskosten 03 17/53405 Besondere Zwecke 280,0/280,0 LN Ausgaben für Sachver- SMI 03 18/52661 ständige und Mitglieder 1,0/1,0 (hier für Katastrophenvon Fachbeiräten u. ä. Ausschüssen schutz) Seite 3 von 6 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS ~SACHSEN Die Titel werden durch die jeweiligen Dienststellen selbständig bewirtschaftet. Die o. g. Haushaltsansätze - ausgenommen Titel 03 12/534 04 sowie 03 14/53404 - enthalten neben den Haushaltsmitteln für Dolmetscherleistungen auch Ausgabemittel für diverse andere Dienstleistungen Dritter und Sachausgaben. SMJus: Nach § 184 GVG ist die Gerichtssprache Deutsch, so dass nach den §§ 185 ff GVG sowie entsprechenden prozessualen Vorschriften in Gerichts- und Ermittlungsverfahren Dolmetscher und Übersetzer hinzuzuziehen sind . Die erforderlichen Mittel sind in Summe als Verfahrensauslagen jeweils bei der Haushaltsstelle 526 09 in den Kapiteln 06 04, 06 08, 06 09, 06 10, 06 11 und 06 14 veranschlagt. Eine Unterscheidung nach Übersetzern und Dolmetschern erfolgt bei der Veranschlagung der Mittel nicht. Die Leistungen der Dolmetscher und Übersetzer werden nach § 9 JVEG (Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten) vergütet. Darüber hinaus sind bei der Haushaltsstelle 534 01 Dienstleistungen Dritter in den Kapiteln 06 01 (SMJus), 06 04 (Ordentliche Gerichtsbarkeit) und 06 14 (Staatsanwaltschaften ) neben anderen Dienstleistungen auch Ausgaben für Dolmetscher- und Übersetzerleistungen in Verwaltungsangelegenheiten nachzuweisen. Ein konkreter Haushaltsbetrag kann daher nicht benannt werden. Ausgaben Verfahrensauslagen Gerichte und Staatsanwaltschaften Gruppe 526 Kapitel Titel Zweckbestimmung Ansatz 2015 Ansatz 2016 in EUR in EUR 0604 52609 Dolmetscher- und Übersetzerkosten in Rechtssachen in der 3.400.000,00 3.500.000,00 Ordentlichen Gerichtsbarkeit 0608 52609 Dolmetscher- und Übersetzerkosten in Rechtssachen in der 57.000,00 57.000,00 Verwaltungsgerichtsbarkeit 0609 52609 Dolmetscher- und Übersetzerkosten in Rechtssachen in der 10.000,00 10.000,00 Arbeitsgerichtsbarkeit 0610 52609 Dolmetscher- und Übersetzerkosten in Rechtssachen in 30.000,00 30.000,00 Sozialgerichtsbarkeit 0611 52609 Dolmetscher- und Übersetzerkosten in Rechtssachen in der 2.000,00 2.000,00 Finanzgerichtsbarkeit 0614 52609 Dolmetscher- und Übersetzerkosten in Rechtssachen bei den 2.400.000,00 2.730.000,00 Staatsanwaltschaften Summe: 5.899.000,00 6.329.000,00 Seite 4 von 6 SMUL: STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS ~SACHSEN In nachfolgender Übersicht aufgeführte Behörden im Geschäftsbereich des SMUL können im Rahmen ihrer dienstlichen Obliegenheiten Mittel für Dolmetscherleistungen in Anspruch nehmen. Nach den Haushaltsaufstellungsgrundsätzen erfolgt keine separate Veranschlagung von Dolmetscherleistungen. Die Inanspruchnahme erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel aus der in der Übersicht aufgeführten Haushaltsstellen. Schwerpunktmäßig werden Ausgaben bei den Haushaltsstellen 09 08/547 51 und 09 08/887 51 geleistet. Gesonderte Budgets für Dolmetscherleistungen werden nicht erfasst, da sie finanziell bei den Behörden eine untergeordnete Rolle spielen . In 2014 lagen die Gesamtausgaben für Dolmetscherleistungen für Ministerium und Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie bei 51,9 TEUR, verglichen zum Ansatz der in Rede stehenden Haushaltsstellen in Höhe von 6.885,9 TEUR entspricht das 0,8 %. Haushalts- Ansatz Ansatz Ansatz Behörde 2014 2015 2016 stelle in TEUR in TEUR in TEUR Ministerium Dienstleistungen Dritter 0902/53402 104,0 60,0 60,0 Sachaufwand Naturschutz 0903/54779 150,0 115,0 130,0 Technische Hilfe Ziel 3 SN-TR 0908/54751 1.057,1 936,6 *** (alte Förderperiode) Technische Hilfe Ziel 3 SN-TR 09 13/54771 369,5 (neue Förderperiode) Technische Hilfe Ziel 3 SN-PL 0908/54752 85,5 69,6 *** (alte Förderperiode) Technische Hilfe Ziel 3 SN-PL 09 13/54781 107,1 (neue Förderperiode) Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Dienstleistungen Dritter Ausgaben für Ziel 3 SN-TR 09 12/53401 1.363,6 780,4 829,7 (alte Förderperiode) 0908/88751 2.345,8 509,5 *** Ausgaben für Ziel 3 SN-TR (neue Förderperiode) 09 13/89371 11 .027,4 Ausgaben für Ziel 3 SN-PL (alte Förderperiode) 0908/88352 1.779,9 339,9 *** Staats betrieb Landestalsperrenverwaltu ng Zuschuss Ifd. Betrieb 0920/68251 15.403,7 16.356,4 16.050,8 0920/68252 29.347,7 33.008,3 33.897,2 0920/68253 100,0 100,0 100,0 Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft Zuschuss Ifd . Betrieb 0921/68260 17.947,1 18.388,9 18.628,5 Seite 5 von 6 Staatsbetrieb Sächsische Gestütsverwaltung Zuschuss Ifd. Betrieb 0922/68270 Staatsbetrieb Sachsenforst Zuschuss Ifd. Betrieb 0923/68260 SMWK: STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS 2.844,7 3.140,4 40.241,2 34.079,0 3.140,4 33.556,1 Im Einzelplan 12 des Geschäftsbereiches des SMWK sind Haushaltsmittel für Dolmetscherleistungen nicht gesondert veranschlagt. Ausgaben des SMWK für notwendige Dolmetscher-/Übersetzungsleistungen werden aus der Haushaltsstelle 1201/54649 finanziert. SK: Im Einzelplan 02 des Geschäftsbereiches der SK sind in den Haushaltstiteln keine Mittel explizit für Dolmetscherleistungen veranschlagt. Eventuell anfallende Dolmetscherleistungen werden bei Bedarf zweckentsprechend aus Fachtiteln gezahlt. Mit freundlichen Grüßen ;4{;JI«- Brunhild Kurth Seite 6 von 6 2015-09-25T09:55:41+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes