s (\ (f) |f) oN STAATSMINISTERIUIM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAqTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS gO/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.:6/2559 Thema: Entkrautungsmaßnahmen im Leipziger Auwald Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Jeweils in welchen Zeiträumen, seit wann, an welchen Gewässern, in welchem Umfang und aufgrund welcher Genehmigungen fanden bisher Entkrautungsmaßnahmen im Gewässersystem des Leipziger Auwaldes statt? Frage 2: Welche Maßnahmen waren mit welchen konkreten Betroffenheiten von geschützten Naturgütern (Schutzgebiete/ Sc h utzgebietsziele, Artensc h utz) ve rbu nden ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Es wird auf die als Anlage beigefügte tabellarische Übersicht venruiesen, die auf der Grundlage der Stellungnahmen der Stadt Leipzig sowie der Landratsämter Leipzig und Nordsachsen erstellt wurde. Frage 3: Welche fachaufsichtlichen Prüfungen fanden bislang statt und mit welchen Ergebnissen? Die Landesdirektion Sachsen als Obere Wasserbehörde und obere Naturschutzbehörde hat die im Februar 2015 durchgeführten Entkrautungsmaßnahmen , die in der letzten Spalte der beigefügten Übersicht enthalten sind, einer fachaufsichtlichen Prüfung unterzogen. lm Ergebnis stellte die Landesdirektion fest, dass die Entkrautungsmaßnahme inhaltlich nicht geboten war und vor der Durchführung verfahrensseitig nicht ausreichend geprüft wurde. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-2012Pal\o lhre Nachricht vom 31. August 201 5 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.501'1914975 Dresden, )¿. 09.Ao/ç TANDESGARTENSCHAU oEr.sNrrz/ERzGEBtno¡ 201 5 Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsminister¡um ft¡r Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 0l 097 Dresden www.smul sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8,13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer Ft¡r alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugâng fúr elektron¡sch signiêrte sowie fûr verschlüsselte elektronische OokumênteSeite 1 von 2 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LÀNDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Hinsichtlich der Art der Durchführung wurde die Genehmigung des Einsatzes eines Mähbootes als unzureichend begründet und die Durchführung selbst als nicht in dem erforderlichen Umfang übenruacht angesehen. Die Ergebnisse wurden mit der Stadt Leipzig besprochen und festgelegt, dass die von der Landesdirektion getroffenen Einschätzungen und Rechtsauffassungen bei etwaigen zukünftigen Aktivitäten durch die Stadt Leipzig zu beachten sind. Frage 4: Gibt es seitens der Behörden eine allgemeine Handlungsanweisung zu derartigen Maßnahmen? Nein, es gibt keine allgemeine Handlungsanweisung zu derartigen Maßnahmen Mit freundlichen Grüßen Thomas Anlage: 1 Seite 2 von 2 Entkrautungsmaßnahmen im Leipziger Auwald {Antworten zu Frage l und Frage 2l Artenschutzbelange Betroffenhe¡t von SchuEgebietszielen Berührte Schutzgebiete Genehmigungen Maßnahme Ort Zeitraum Artenschutzbelange, insbesondere hinsichtlich des Eisvo-gels, wurden berücksichtigt . Nach Einschäzung der Naturschutzbehörde lag keine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsz ¡ele des Vogelschutz - und FFHGebiets (insbesondere des Eisvogels) vor. LSG "Leipziger Auwald ", Vogelschulzgeb¡et ,,Leipziger Auwald", FFH-Gebiet ,Leipziqer Auensvstem" wasserrechtliche Gestattung gem. $ 46a SächsWG (alt) für die Befahrung mit einem motorbetriebenen Mähboot; naturschulzrechtlÊ ches Einvemehmen gemäß$6Nr.4der Verordnung für das LSG ,,Leipziger Auwald " Te¡lentkrautung ¡n der Gewässermitte auf einer Breite von ca.4mundeiner Länge von 1.820 m Floßgraben auf dem Gebiet der Stadt Leipzig 05.- 13 März2008 Artenschutzbelange, insbesondere hinsichtlich des Eisvogels , wurden berücks ¡chtigt. Nach Einschätzung der unteren Naturschutzbehörde lag keine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Vogelschutz- und FFH-Gebiets (insbesondere hinsichtlich des Eisvogels) vor, LSG ,,Leipziger Auwald ", Vogelschutzgebiet ,,Leipziger Auwald", FFH-Gebiet ,,Leipzioer Auensvstem' Wasserrechtliche Gestattung gem. $ 46a SächsWG (alt) mit naturschutzrechtlichem Einvernehmen für die Befahrung mit einem motorbetriebenen Måhboot Teilentkrautung in der Gewässermitte auf einer Breite von ca. 4 m und einer Länge von 1.820 m Floßgraben auf dem Gebiet der Stadt Leìpzig 12 -16.Aug.2OOg Zur Gewährleistung der Artenschutzbelange fand eine ökologische Baubegleitung statt. Nach Einschätzung der unteren NaturschuÞbehörde lag keine erhebliche Beeinträchtigung der Erheltungsziele des Vogelschutzgebietes vor. LSG ,,Leipziger Auwald ', Vogelschutzgebiet "Leipziger Auwald" Erlaubnis nach $ 5der Verordnung für das LSG ,Leipziger Auwald" Mähen/Mulchen von Gras-, Kraut- und Kleingehölzaufwuchs auf 70o/o der Wasserfläche Grenzgraben '19. Sept. - 16. Dez 201'l ArtenschuZbelan-ge, insbesondere bezùgl¡ch Libellèn und Eisvogel, wurden berücksichtigt. Nach Einschätzung der unteren Naturschutzbehörde lag keine erhebliche Bee¡nträcht¡gung der Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes (insbesondere hinsichtlich des Eisvogels) vor. LSG "LeipzigerAuwald", Vogelschutzgebiet ,,Leipziger Auwald" Erlaubnis nach $ 5 der Verordnung fûr das LSG ,Leipziger Auwald' Sohlkrautschnitt auf 170 m Länge Verbindungsgraben Floßgraben- Waldsee Lauer 19 Sept.-16. Dez.2011 Artenschutzbelan-ge, insbesondere bezüglich Libellen und Eisvogel, wurden berücksichtigt. Nach Einschätzung der unteren Naturschutzbehörde lag keine erhebliche Beeinträcht¡gung der Erhaltungsziele des Vogelschutzgeb ¡etes (insbesondere h¡nsichtlich des Eisvogels) vor. LSG ,,Leipz¡ger Auwald", Vogelschutzgebiet ,,Leipziger Auwald" Erlaubnis nach S 5 der Verordnung für das LSG ,,Leipziger Auwald" Sohlkrautschnitt auf 650 m Långe Verbindungsgraben Waldsee Lauer - Cospudener See 19. Sept. - 16. Dez.2O11 Zur Gewährleistung der Artenschutzbelange fand eine ökologische Baubegleitung statt. Nach Einschätzung der unteren Naturschutzbehörde lag keine erhebliche Bee ¡nträcht¡gung der Erhaltungszìele des VogelschutzFFH -Gebiets und (insbesondere hinsichtlich des Eisvogels) vor. LSG ,,Leipziger Auwald ', Vogelschukgebiet ,,Leipziger Auwald", FFH-Gebiet "Leipzil oe¡'Auensvstem" wasserrechtliche Gestattung gem. S 46a SächsWG (alt) mit naturschulz rechtl¡- chem Einvernehmen für die Befahrung mit einem motorbetriebenen Mähboot Teilentkrautung in der Gewässermitte auf einer Bre¡te von ca. 4 m und einer Länge von 1.820 m Floßgraben auf dem Gebiet der Stadt Leipzig 28. Nov. - 2. Dez. 20't1 Artenschutzbelange, insbesondere bezüglich Libellen und Eisvogel , wurden berücksichtigt . Nach Einschätzung der unteren Naturschutzbehörde lag keine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des VogelschuÞgebietes(insbesondere hins ¡chtl¡ch des Eisvogels ) vor LSG "Leipziger Auwald ", Vogelschutzgeb¡et ,,Leipziger Auwald" wasserrechtliche Gestatiunggem .$5(3) SächsWG mit naturschutzrechtlichem Einvemehmen für die Befahrung mit einem motorbetriebenen Mähboot Totkrautentnahme auf ca. 600 m2 Waldsee Lauer 2. - 13. Feb.2015 Artenschutzbelange, insbesondere bezüglich Libellen und Eisvogel , wurden berücksichtigt . Nach Einschälzung der unteren Naturschulzbehörde lag keine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes (insbesondere hinsichtl ¡ch des Eisvogels ) vor. LSG ,,Leipziger Auwald ", Vogelschutzgeblet ,,Leipziger Auwald" wassenechtliche Zustimmung im naturschutzrechtlichen Einvernehmen Teilentkrautung in der Gewässermitte auf einer Breite von ce.4 m Waldsee Lauer Cospudener See Verb¡ndungsgraben 2.-13.Feb.2015 lnsbesondere Eisvogel, Grüne Keiljungfer und sonstige Libellenarten sind durch das nicht gestattete Einsetzen einer Schleppsense seitens der beauftragten Firma betroffen. 1) Erhaltungsz¡ele des VogelschuÞ- und FFHGebiets (insbesondere Eisvogel, Bitterling, Grüne Keiljungfer, Entwicklungsfläche des FFH-Lebensraumtyps 3260 "Fließgewässer mit Unterwasservegetation ") sind durch das nicht genehmigte Einsetzen einer Schleppsense seitens der beauftragten Firma betroffen . I ) LSG ,,Leipziger Auwald ", Vogelschulzgebiet ,,Leipziger Auwald", FFH-Gebiet,,Leipziger Auensvstem" wasserrechtliche Gestattunggem .SS(3) SächsWG mit naturschutzrechtlichem Einvernehmen fúr die Befahrung mit einem motorbetriebenen Mâhboot mit Mähbalken Teilentkrautung des am stärksten verkrauteten Abschnitts mit einer Länge von I 500 m in der Gewässermitte auf einer Breite von ca. 4 m; der Abschnitt zwischen der ,,Weißen Briicke' und der Pleiße war davon ausgenommen Floßgraben auf dem Gebiet der Stadt Leipzig 2. - 13. Feb.2015 2015-09-24T09:13:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes