STAATSMIN1STECTUM DES INNERN Freistaat SÄCtiSEIN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) 36-0141.50/9030 ^Dresden,(< September 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dre.-Nr.: 6/2561 Thema: Versammlungsgeschehen in Heidenau - Gefahrenprognose und KräfteansatE Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In der Begründung der Allgemeinverfügung zum Verbot aller VerSammlungen unter freiem Himmel vom 28. August 2015, 14:00 Uhr bis zum 31. August 2015, 06:00 Uhr wurde durch das zuständige Landratsamt ausgeführt: ,Anlass ist das Vorliegen eines polizeilichen Notstandes . Danach sind die zur Verfügung stehenden Polizeikräfte nicht in der Lage, der prognostizierten Lageentwicklung gerecht zu werden.'" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkrete Gefahrenprognose welcher Behörden lag für das angenommene Versammlungsgeschehen in Heidenau am 28. August 2015 vor? (Bitte um Angabe des vollständigen Inhaltes der GefahrenPrognose ) Der Versammlungsbehörde lagen die polizeilichen Lagebewertungen der PD Dresden vom 27. August 2015, 15.00 Uhr sowie 28. August 2015, 11 .00 Uhr und 14.40 Uhr, letzteres ging mit E-Mail vom 28. August 2015 an das VG/OVG, vor. Die Gefahrenprognose stützt sich auf die Ereignisse des Wochenendes 21. - 23. August 2015, die im Detail in den Wortlaut der Allgemeinverfügung eingeflossen ist. Frage 2: Welche konkrete und nicht nur abstrakte Gefahrenlage ergab sich aus der Gefahrenprognose für das angenommene Versammlungsgeschehen in Heidenau am 28. August 2015? Hausanschrift: Sächsisches Staatsmlnlsterium des Innern Wllhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehreanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTEWUM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Aufgrund der Intensität der C3ewalt an dem vorangegangenen Wochenende und der Tatsache, dass sich der Gewaltausbruch von Freitag auf Samstag noch steigerte, konnte man davon ausgehen, dass am darauffolgenden Wochenende ein erneuter Zuwachs der Gewalt zu verzeichnen sein wird. Berücksichtigt werden musste zudem eine vielschichtige Gesamtlage: Bereits am vorangehenden Wochenende hatte sich (zunächst im Anschluss und aus einer Versammlung heraus) durch Angriffe, die unmittelbar vor Ort befindliche Polizeikräfte betrafen, eine erhebliche Gefährdung der Erstaufnahmeeinrichtung in Heidenau entwickelt. Insoweit wird auf die Ausführungen in der Stellungnahme der Staatsregierung zu Dr.-Nr. 6/2557 verwiesen. Frage 3: Welcher Kräfteansatz wurde durch die Polizei auf Grundlage der Gefahrenprognose oder aufgrund welcher anderen Einschätzungen für notwendig erachtet, um die Schädigung schutzwürdiger Rechtsgüter, insbesondere Leben und Gesundheit von Personen, wirksam zu verhindern? (Bitte um Angabe der konkreten Zahl der notwendigen Polizeikräfte sowie die Angabe ggf. zusätzlich notwendiger technischer Mittel [z. B. Wasserwerfer]). Frage 4: Wie viele Polizeikräfte im Sinne der Frage 3 wären notwendig gewesen, um jeweite welche milderen Mittel, als ein vollständiges, 64 Stunden andauerndes, Versammlungsverbot abzusichern? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Nach Lagebeurteilung durch die Polizeidirektion Dresden wäre für die Einsatztage der nachfolgende Bedarf an Einsatzkräften notwendig gewesen: Datum 28. August 2015 29. August 2015 30.^ügust2015 Bedarf an Einsatzeinheiten nach Gefahrenprognose vom 27. August (Verwendung zeitlich gestaffelt) 10 Einsatzhundertschaften 18 Einsatzhundertschaften 16 Einsatzhundertschaften Dies? standen an den genannten Einsatztagen nicht zur Verfügung. Mit fteuijldlichen Grüßen MaTkus Ulbig Seite 2 von 2 2015-09-29T14:55:12+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes