STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.50/9037 Dresden, U. September 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2569 Thema: Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Beamte der sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Beamte der sächsischen Polizei wurden in den Jahren 2009 bis 2015 eingereicht? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Art des angezeigten Verstoßes, Polizeidirektionen , Präsidium der Bereitschaftspolizei, Landeskriminalamt, Polizeiverwaltungsamt , Hochschule der Sächsischen Polizei und Erledigungsstand der Beschwerde!) Die Frage ist nicht umfassend bzw. entsprechend der Fragestellung beantwortbar . Dienstaufsichtsbeschwerde ist jegliches externes und internes Vorbringen, das ein vermeintliches persönliches Fehlverhalten von Mitarbeitern der Verwaltung zum Gegenstand hat in fragegegenständlichem Sinne also um solches von Beamten der sächsischen Polizei bei den genannten Dienststellen . Dienstaufsichtsbeschwerden können formlos und fristlos bei jedem Vorgesetzten des betroffenen Mitarbeiters eingereicht werden. Der Beschwerdeführer hat Anspruch auf Bescheidung seiner Beschwerde in angemessener Frist. Eine Form für diesen Bescheid ist ebenso wenig vorgegeben wie für die Erfassung der Beschwerde durch den Vorgesetzten. Dementsprechend besteht auch weder eine einheitliche noch eine vollständige statistische Erfassung der Dienstaufsichtsbeschwerden bei der sächsischen Polizei. Mündliche Dienstaufsichtsbeschwerden werden z. B. regelmäßig auch mündlich beschieden; eine aktenkundige Erfassung erfolgt nicht oder in Form von Gesprächsvermerken. Diese wären - sofern sie überhaupt zur Personalakte gegeben werden - nur durch händische Durchsicht aller einzelnen Personalakten recherchierbar. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Vericehreanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSM11M1STBKIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Eine klare inhaltliche Trennung zwischen Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden ist nicht immer möglich und wird deshalb von den Dienststellen der sächsischen Polizei auch nicht vorgenommen. Bei der sächsischen Polizei existiert aus vorgenannten Gründen keine aussagefähige vollständige Erhebung über Dienstaufsichtsbeschwerden. Die beigefügte Tabelle gibt die Zahl der bei den Leitern der in der Anfrage genannten Dienststellen der sächsischen Polizei jeweils erfassten Dienstaufsichtsbeschwerden wieder. Sie erhebt aus o. g. Gründen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Folgende von der Fragestellung abweichende Erfassungen sind dabei nicht auszuschließen: . Die Beschwerde richtet sich nicht gegen Beamte, sondern gegen Mitarbeiter der sächsischen Polizei. . Die Beschwerde ist eine reine Fachaufsichtsbeschwerde. Die Beschwerde wurde bei einer anderen Dienststelle eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen Beamte anderer Dienststellen und Dienstherren , die der bearbeitenden Dienststelle zum Geschehenszeitpunkt unterstellt waren, z. B. im Rahmen eines Polizeieinsatzes. 2009 2010 l 2011 2012 2013 2014 l 2015 PD Chemnitz 136 132 127 105 118 119 74 PD Dresden' 126 121 97 PD Görlitz 61 64 50 56 47 48 31 PD Leipzig' 205 137 84 PD Zwickau 85 97 72 59 81 88 52 BPP 14 16 18 12 35 20 21 LKA 1 1 PVA keine statistische Erfassung PolFH 0 0 0 0 0 0 0 SMI, Abt. 3 0 0 0 1 1 1 .Stand: 31. August 2015 "aufgrund der Strukturrefomn zum 1. Januar 2013 sind Zahlen für die ehemaligen PDen Oberes Elbtal-Osterzgebirge und Westsachsen nicht mehr verfügbar Frage 2: Wie viele Nlaßnahmenbeschwerden gegen Maßnahmen der sächsischen Polizei erfolgten in den Jahren 2009 bis 2015? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Art der Maßnahme, Maßnahme durchführende Dienststelle und Erledigungsstand der Beschwerde!) Der Begriff "Maßnahmenbeschwerde" ist lediglich aus dem österreichischen Verwaltungsprozessrecht bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf Fachaufsichtsbeschwerden bezieht. Insofern ist jedoch auch diese Frage nicht umfassend bzw. entsprechend der Fragestellung nicht beantwortbar. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Fachaufsichtsbeschwerde ist jegliches externes und internes Vorbringen mit dem die Recht- und/oder Zweckmäßigkeit einer Maßnahme der Verwaltung in Frage gestellt wird. Sie kann nicht nur bei Vorgesetzten, sondern bei jedem Mitarbeiter der Verwaltung eingereicht werden. Auch dafür gibt es weder Frist- noch Formvorschriften. Aus dj^n glpichen Gründen wie zu Frage 1 existiert bei der sächsischen Polizei daher keinefötatCstik über Fachaufsichtsbeschwerden. Mit ffeurfdlichen Grüßen Mäfrkus Ulbig Seite 3 von 3 2015-09-29T10:21:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes