Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/ 2 58 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel Thema: Ausweisungen und Einrichtungen von Kontrollstellen und Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität im Stadtbezirk Süd der Stadt Leipzig Fragen an die Staatsregierung: 1. Wie viele Kontrollstellen, entsprechend § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SächsPolG, wurden wann und wo im Stadtbezirk Süd (Stadtteile Südvorstadt, Connewitz, Marienbrunn, Lößnig und Dölitz-Dösen) der Stadt Leipzig in dem Zeitraum 01.01.2013 bis 31.10.2014 aufgrund welcher Lageerkenntnisse eingerichtet und ausgewiesen? (Bitte nach Datum, Zeitraum, Ortsangabe und aufgrund welcher Lageerkenntnisse oder welcher Einsatzlagen auflisten) 2. Welche Straßen im Stadtbezirk Süd (Stadtteile Südvorstadt, Connewitz, Marienbrunn, Lößnig und Dölitz-Dösen) zählten in dem Zeitraum 01.01.2013 bis 31.10.2014 zu Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitenden Kriminalität im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SächsPolG? (Bitte nach Datum, Zeitraum, Ortsangabe und aufgrund welcher Lageerkenntnisse oder welcher Einsatzlagen auflisten) 3. Wie viele Personen wurden auf der Grundlage des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SächsPolG im Stadtbezirk Süd (Stadtteile Südvorstadt, Connewitz, Marienbrunn, Lößnig und Dölitz-Dösen) in dem Zeitraum 01.01.2013 bis 31.10.2014 kontrolliert. 4. Werden die angehaltenen, kontrollierten und durchsuchten Personen schriftlich über die durchgeführten Maßnahmen und die zugrunde liegende Gesetzesnormen in Kenntnis gesetzt? 5. Wie viele Straftaten und Ordnungswidrigkeiten konnten in dem unter 1. und 2. benannten Zeitraum nachweislich auf Grundlage bzw. mit Hilfe der erweiterten polizeilichen Eingriffsbefugnisse aufgeklärt und verhindert werden? Dresden, 12.11.2014 JulianefNagel, MdL Hingegangen am 1 _Z.No», 2014 Ausgegeben am: t 5. Dez. 2014