Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 O 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2580 STAATSMJNISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Chronologie der Entscheidung zur Devastierung der Gemeinde Heuersdorf Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Jahresabschluss 2013 der EnBW Kraftwerk Lippendorf Beteiligungsgesellschaft mbH führt unter „Sonstige finanzielle Verpflichtungen " Verpflichtungen „aus einem über 40 Jahre abgeschlossenen Braunkohlelieferungsvertrag, datiert vom 8. März 1993, beginnend mit der Inbetriebnahme des Kraftwerks Lippendorf in Höhe von 2.210 Mio. € sowie der Rücknahme und Verwertung der Reststoffe in Höhe von 157, 7 Mio.€" auf. Über ein halbes Jahr später, im Oktober 1993, wurde vom Sächsischen Landtag mit Drucksache 1/3892 ein Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 1/3517 angenommen, in dem der Sächsische Landtag die Staatsregierung ersuchte, „im Rahmen des laufenden Braunkohlenverfahrens alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, den Bestand der Ortschaft Heuerdorf zu sichern, ohne den Betrieb des Tagebaues „Vereinigtes Schleenhain" und den Bau des Kraftwerkes Lippendorf zu gefährden ". In ihrer Stellungnahme Drucksache 1/4470 vom 10.2.1994 teilt die Sächsische Staatsregierung mit, durch entsprechende Auflagen im Braunkohlenplan sicherstellen zu wollen, dass „sämtliche Schritte zu einer gegebenenfalls erforderlichen Umsiedlung von Heuersdorf erst eingeleitet werden dürfen, wenn die Kraftwerksinvestition nicht mehr in Frage gestellt werden kann; „." In einem Schreiben der VEAG Vereinigte Energiewerke Aktiengesellschaft an Herrn Staatsminister K. Schommer, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, datiert vom 2. März 1994, teilt der Seite 1 vo n 3 SSACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1 053/13/55 Dresden, 1 9. NOV. 2015 Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfammc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolap1atz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN VEAG-Vorstand mit, dass das Kraftwerk Lippendorf im Falle einer Umgehung der Gemeinde Heuersdorf nicht errichtet werde. 1994 wurde ein Braunkohlenplan erarbeitet, der die Versorgung des Kraftwerkes Lippendorf mit Braunkohle aus der Umgebung für 40 Jahre vorsieht. Erst im November 1997 legte die Staatsregierung dem Sächsischen Landtag das (erste) Heuersdorfgesetz vor, um eine sichere Rechtsgrundlage für den Braunkohleabbau auch auf dem Gebiet der Gemeinde Heuersdorf zu schaffen. Eine Gemeindegebietsreform diente dazu als Mittel. Der Sächsische Landtag beschloss dieses Gesetz am 19. März 1998. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die angefragten Sachverhalte beziehen sich auf Zeiträume, welche beispielsweise für Frage 1 mehr als 22 Jahre in der Vergangenheit liegen. Es wird darauf verwiesen, dass allgemeine Akten und Vorgänge in der Regel nur zehn Jahre aufzubewahren sind. Frage 1: Zu welchem Zeitpunkt erhielt die Sächsische Staatsregierung Kenntnis von dem bereits am 8. März 1993 abgeschlossenen Braunkohlelieferungsvertrag ? Die im Zusammenhang mit der Kleinen Anfrage vorgenommenen Recherchen haben ergeben, dass die Staatsregierung spätestens am 15. März 1994 von den beiden am 8. März 1993 abgeschlossenen Braunkohlelieferungsverträgen Kenntnis erhalten hat. Eine frühere Kenntnisnahme konnte nicht ermittelt werden, ist aber auch nicht ausgeschlossen . Frage 2: Hat die Staatsregierung Kenntnis von anderen oder weitergehenden Lieferverträgen oder von sonstigen diesbezüglichen Verpflichtungen in Bezug auf den Tagebau Vereinigtes Schleenhain, die über den Umfang des Braunkohlelieferungsvertrags vom 8. März 1993 hinausgehen? Die im Zusammenhang mit der Kleinen Anfrage vorgenommenen Recherchen haben ergeben, dass die Staatsregierung keine Kenntnis von anderen oder weitergehenden Lieferverträgen oder von sonstigen diesbezüglichen Verpflichtungen in Bezug auf den Tagebau Vereinigtes Schleenhain hat, welche über den Umfang des Braunkohlelieferungsvertrags vom 8. März 1993 hinausgehen. Frage 3: Welche Gemeinden könnten von den weitergehenden Lieferverträgen oder Verpflichtungen aus Frage 2 betroffen sein? Alle Lieferverträge mit Verpflichtungen in Bezug auf den Tagebau Vereinigtes Schleenhain können nur die in den raumordnerisch bestimmten Grenzen gewinnbaren Kohlen betreffen. Die raumordnerische Grundlage zur Gewinnung von Braunkohlen im Tagebau Vereinigtes Schleenhain ist der Braunkohleplan Tagebau Vereinigtes Schleenhain in der gegenwärtig geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2011. In Karte 3 des Planes sind auch die Vorbehaltsgebiete zum Braunkohleabbau dargestellt. Diese schließen die Ortschaften Obertitz und Pödelwitz ein. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR S SACHsEN Frage 4: Zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang hat die Staatsregierung den Sächsischen Landtag von ihrem Kenntnisstand zum Braunkohlelieferungsvertrag vom 8. März 1993 im Zusammenhang mit der Diskussion des Schicksals der Gemeinde Heuersdorf im Sächsischen Landtag informiert ? Bitte Aktenzeichen angeben. Die im Zusammenhang mit der Kleinen Anfrage vorgenommenen Recherchen haben keine Erkenntnisse dazu ergeben, ob und zu welchem Zeitpunkt in welchem Umfang von welchem Kenntnisstand die Staatsregierung den Sächsischen Landtag zu den Braunkohlelieferungsverträgen vom 8. März 1993 im Zusammenhang mit der Diskussion des Schicksals der Gemeinde Heuersdorf im Sächsischen Landtag informiert hat. Frage 5: Zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang hat die Staatsregierung die Mitglieder des Regionalen Planungsverbandes Westsachsen von ihrem Kenntnisstand zum Braunkohlelieferungsvertrag vom 8. März 1993 informiert? Die im Zusammenhang mit der Kleinen Anfrage vorgenommenen Recherchen haben keine Erkenntnisse dazu ergeben, ob und zu welchem Zeitpunkt in welchem Umfang von welchem Kenntnisstand die Staatsregierung die Mitglieder des Regionalen Planungsverbandes Westsachsen zu den Braunkohlelieferungsverträgen vom 8. März 1993 informiert hat. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2015-11-19T11:03:40+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes