STAATSMINISTER1UM DES 1NNEKN Freistaat SÄCHSB1M Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2601 Dresden. <{öNovember 2015 Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs.-Nr: 6/2584 Thema: Asylfeindliche Gruppierungen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: 1. Die Fragestellerin verwendet in der Großen Anfrage den Begriff "extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. 2. Die Fragestellerin begehrt zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten, insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben , wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle SelbstbeStimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf . Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die inder Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Sü-.2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax *49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STCTIUM DES 1NMER1M Freistaat SACHSEN als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten - in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen - Lager zugeordnet werden soll. 3. Der Fragestellerin geht es durchgehend um Gruppierungen im Sinne der Frage 1 in Teil A. Bei den unter Frage 1 in Teil A genannten "Gruppierungen" handelt es sich um Bezeichnungen von Facebook-Seiten. Zu Facebook-Seiten ist Folgendes anzumerken: Auf der Internetplattform Facebook können Seiten von Einzelpersonen, Firmen, Organisationen, Vereinen, Gemeinschaften usw. oder von mehreren Facebook-Nutzern als (offene oder geschlossene) GruppenSeiten unterhalten werden. Ob hinter diesen Seiten jeweils eine Gruppierung in der Bedeutung eines Personenzusammenschlusses im Rechtssinne steht, ist der Staatsregierung zumeist nicht bekannt. In der Regel mangelt es derartigen Kommunikationsformen an einem Mindestmaß an organisatorischer Festigkeit, welche einen Personenzusammenschluss im Rechtssinne charakterisiert. Die bloße Existenz eines Facebook-Auftrittes begründet demzufolge noch keine Gruppierung im Sinne eines Personenzusammenschlusses. Dies ist insbesondere bei der Zurechenbarkeit von einzelnen Veranstaltungen zu konkreten Facebook -Seiten oder -Gruppen relevant. Veranstaltungen können einzelnen Facebook -Seiten oder -Gruppen grundsätzlich dann zugerechnet werden, wenn aufgrund personeller oder begrifflich-inhaltlicher Übereinstimmungen eine eindeutige Zuordnung zu einer Gruppierung möglich ist. 4. Facebook als solches sowie einzelne Facebook-Seiten oder -Gruppen sind keine Beobachtungsobjekte des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen . Das LfV Sachsen bearbeitet Facebook-Seiten oder -Gruppen grundsätzlich nur dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass diese Seiten von extremistischen Bestrebungen betrieben werden oder extremistische Bestrebungen auf diesen Facebook-Seiten oder in solchen Gruppen maßgeblich aktiv sind. 5. Die öffentliche Nennung von Facebook-Seiten oder -Gruppen durch den Verfassungsschutz im Zusammenhang mit extremistischen Bestrebungen stellt eine mittelbar belastende negative Sanktion gegen den Seitenbetreiber dar. Daher benennt das LfV Facebook-Seiten oder -Gruppen grundsätzlich nur dann öffentlich, wenn sie (eindeutig) einem Beobachtungsobjekt zuzuordnen sind. Bei Facebook-Seiten oder -Gruppen, bei denen es sich um Seiten von EinzelPersonen oder Initiativen handelt, die nicht (eindeutig) einem rechtsextremistisehen Beobachtungsobjekt zugeordnet werden können, muss eine öffentliche Nennung unterbleiben. Die Zuordnung kann anhand der strukturellen Einbindüng von Rechtsextremisten in die Administration einer Seite oder Gruppe wie auch durch die Selbstverortung einer Seite oder Gruppe zu einer extremistisehen Gruppierung erfolgen. Ein weiterer Anhaltspunkt ist das Zueigenmachen oder Propagieren rechtsextremistischer Inhalte. Aktivitäten von Rechtsextremisten auf einer Seite oder in einer Gruppe in Form von Kommentaren oder "Gefällt mir-Klicks" reichen hingegen nicht für eine Zuordnung der gesamten Seite oder Gruppe aus. Aufgrund der außerordentlichen Zunahme der FacebookSeite 2 von 17 STAATSM11MISTBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Aktivitäten in jüngerer ^ eit im Zusammenhang mit der aktuellen F üchtl ngsProblematik erhöhte sich auch das Informationsaufkommen des LfV Sachsen über verschiedene Facebook-Seiten in den vergangenen Wochen erheblich. In diesem Zusammenhang konnte eine klarere Zuordnung der Facebook-Seiten zu bestimmten Beobachtungsobjekten vorgenommen werden. 6. Die ausgeprägte Dynamik, Flexibilität und Volatilität, aber auch die Anonymität des Internets "ermöglichen gerade in den sog. Sozialen Netzwerken ein unverbindliches und nahezu beliebiges Agieren der einzelnen Nutzer. So können jederzeit Seiten und Gruppen erstellt und gelöscht, Nutzerprofile angelegt und gelöscht , Mitglieder zu Gruppen hinzugefügt oder wieder entfernt werden. Häufig erfolgt die Anmeldung zudem unter einer gefälschten oder rein virtuellen Identitat , die kaum überprüfbar ist. 7. Entsprechend des Themas der Anfrage wurden bei der Beantwortung grundsätzl 'ich nur solche Facebook-Seiten und -Gruppen berücksichtigt, die sich ausschließlich mit der Asyl-Thematik befassen. A. Struktur und Organisationsgrad dieser Gruppierungen Frage 1: Weiche Erkenntnisse in Bezug auf die Anzahl und das Alter ihrer Mitglieder, den Zeitpunkt/-raum ihres ersten Erscheinens, den möglichen Zeitpunkt ihrer Auflösung und in Bezug auf ihre politische Ausrichtung besitzt die Staatsregierung zu folgenden Gruppierungen: (1) "Freital wehrt sich. Nein zum Hotelheim." (2) "Zschopau sagt: NEIN ZUM HEIM" (3) "NEIN ZUM HEIM IN HOYERSWERDA" (4) "Nein zum Heim - Erzgebirge" (5) "Frankenberg sagt NEIN zum HEIM" ..._"_"._".,«._" (6) "Bürger sagen Nein - Keine weiteren Asylanten-Heime im Landkreis (7) "Nein zum Heim - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (8) "Wehrsdorf- bleibt- hart. Nein zum Heim" (9) "Flöha sagt Nein Zum Heim" (10) "Limbach-Oberfrohna sagt NEIN zum Heim" (11) "Limbach-Oberfrohna wehrt sich" (12) "Görlitz sagt Nein zum Heim" (13) "Schneeberg wehrt sich!" (14) "Freigeist" (15) "Chemnitz stellt sich quer - Nein zur Asyl-Erstaufnahme" (16) "Sicherheit in Chemnitz - Wir für Ebersdorf" (17) "Roßwein wehrt sich. Nein zum Wohnheim" (18) "Sachsen wehrt sich" (19) "Geithain wehrt sich" (20) "Frohburg wehrt sich" (21) "Döbeln wehrt sich - Meine Stimme gegen Überfremdung" Seite 3 von 17 STAATSMIN1STEWUM DES INNERN Freistaat SACHSEN (22) "Wilkau wehrt sich gegen Asylheim neben Grundschule" (23) "Bürgeriniative 'Rötha wehrt sich'" (24) "Bürgeriniative 'Bohlen wehrt sich'" (25) "Das Vogtland wehrt sich" (26) "Das Vogtland wehrt sich 2.0" (27) "Frankenberg wehrt sich" (28) "Görlitz wehrt sich - Eure Stimme gegen Uberfremdung" (29) "Schkeuditz wehrt sich" (30) "Großenhain wehrt sich"? Name der FacebookSeite Anzahl der Mitglieder Alter der Mitglieder Zeitpunkt/- räum des ersten Erscheinens Zeitpunkt der Auflösung (ggf.) Nein zum Heim - Sächsische SchweizOsterzgebirge (Gemeinschaft ) entfällt Nicht bekannt 13.10.2014 Görlitz sagt Nein zum Heim (geschlossene Gruppe) 178 (Stand 12.10.2015) Nicht bekannt 17.09.2014 Schneeberg wehrt sich! (öffentliche Gruppe) 3957 (Stand 12.10.2015) Nicht bekannt 07.10.2013 Freigeist (Gemeinschaft ) entfällt Nicht bekannt 02.10.2014 Frohburg wehrt sich (Gemeinschaft) entfällt Nicht bekannt 08.01.2014 Das Vogtland wehrt sich 2.0 (Gemeinschaft) entfällt Nicht bekannt 19.03.2015 Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung 3 verwiesen. Frage 2: Gibt es weitere ähnlich ausgerichtete Gruppierungen innerhalb Sachsens? ja, welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu diesen Gruppen in Bezug auf die unter 1. erfragten Parameter? Auf die Vorbemerkung 3 wird verwiesen. Daher wird auch die Frage 2 des Teiles A bezogen auf Facebook-Seiten beantwortet. Genannt werden an dieser Stelle die einem Beobachtungsobjekt zuordenbaren Facebook-Seiten oder -Gruppen, zu denen derzeit (Stichtag 1. September 2015) tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass diese Seiten Seite 4 von 17 STAATSMIMISTiRlUM ÜES 1MNERN Freistaat SACHSEN von extremistischen Bestrebungen betrieben werden oder extremistische Bestrebungen auf diesen Facebook-Seiten oder -Gruppen maßgeblich aktiv sind Entsprechend der Fragestellung werden in beiden Fällen grundsätzlich nur solche Seiten und Gruppen ausgewiesen, die sich ausschließlich mit der Asyl-Thematik befassen. Name der FacebookSeite Anzahl der Mitglieder Alter der Mitglieder Zeitpunkt/- räum des ersten Erscheinens Zeitpunkt der Auflösung (ggf.) Auch Glauchau, Meerane , Werdau und umliegende Orte des LK Zwickau wehren sich (geschlossene Gruppe) 380 (Stand 12.10.2015) Nicht bekannt 14.09.2014 Asylproblematik im Vogtland (Gemeinschaft ) entfällt Nicht bekannt 11.04.2015 Bürgerinitiative "Wir sind Borna" (Gemeinschaft) entfällt Nicht bekannt 22.11.2013 Bürgerkomitee Rödertal - Radeberg & Großröhrsdorf (Politische Organisation) entfällt Nicht bekannt 01.09.2015 DASS - Demokratischer Aufbruch Sächsisehe Schweiz (Gemeinschaft ) ehemals "DAS - Demokratischer Aufbruch Sebnitz" entfällt Nicht bekannt 05.03.2015 Deutschland gegen Asylmissbrauch! (öffentliche Gruppe) 832 (Stand 12.10.2015) Nicht bekannt 16.09.2011 Heidenau-Hört zu (Gemeinschaft) entfällt Nicht bekannt 30.11.2014 Seite 5 von 17 STAATSMI1MISTER1UM DES1NNEKN Freistaat SÄCHSE1N Initiative - Unser Eilenbürg (Gemeinschaft) entfällt Nicht bekannt 18.11.2013 Nein zum Heim in Lunzenau (geschlossene Gruppe) 187 (Stand 12.10.2015) Nicht bekannt 23.07.2015 WERDAU STEH AUF!!! (geschlossene Gruppe) 525 (Stand 12.10.2015) Nicht bekannt 21.05.2014 Widerstand Freital (Gemeinschaft) entfällt Nicht bekannt 29.05.2015 Widerstand Heidenau (Gemeinschaft) entfällt Nicht bekannt 22.08.2015 Darüber hinaus sind der Sächsischen Staatsregierung zwei weitere Facebook-Gruppen bekannt, zu denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass diese Seiten von extremistischen Bestrebungen betrieben werden oder extrem istische Bestrebungen auf diesen Facebook-Seiten oder -Gruppen aktiv sind. Da es sich allerdings um FacebookGruppen von Initiativen handelt, die nicht (eindeutig) einem rechtsextremistischen Beobachtungsobjekt zugeordnet werden können, muss eine öffentliche Nennung unterbleiben . Frage 3: Weiche Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit nutzen die in 1. und 2. erfragten Gruppen? Liegen Publikationen vor? Da es sich hier um Facebook-Seiten oder -Gruppen handelt, ist das zentrale Mittel der Öffentlichkeitsarbeit die Kommunikationsplattform Facebook. Frage 4: Inwiefern sind diese Gruppierungen untereinander vernetzt? Gab es gemeinsame Aktivitäten o. ä.? Eine Vernetzung der unter A.1. und A.2. genannten Facebook-Seiten oder -Gruppen, die über das Niveau von gegenseitigen Mobilisierungsaufrufen, "Gefällt mir-Klicks" oder Verlinkungen hinausgeht, wurde bisher nicht festgestellt. Frage 5: Inwiefern bestehen Verbindungen zu Pegida, Legida, Cegida, Pegida ChemnitzErzgebirge oder anderen Ablegern der sogenannten Pegida-Bewegung? "Pegida", "Legida", "Cegida", "Pegida Chemnitz-Erzgebirge" oder andere Ableger der so genannten "Pegida-Bewegung" sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. Seite 6 von 17 STAATSMI1M1STBR1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSBIN Der Staatsregierung liegen Informationen vor, wonach Rechtsextremisten mit Bezügen zu den unter A.1. und A.2. genannten Facebook-Seiten oder-Gruppen an den Veranstaltungen der sogenannten GIDA-Bewegung teilgenommen haben. Frage 6: Inwiefern bestehen Verbindungen zu Motorradclubs? Motorradclubs sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach auf den unter A. 1. und A.2. genannten Facebook-Seiten oder in den Facebook-Gruppen gezielt Verbindungen zu Motorradclubs gesucht oder unterhalten werden. B. Veranstaltungen Anmerkung: Vor dem Hintergrund der oben geschilderten Dynamik des Internets wurden beim Fragenkomplex B im Hinblick auf die Aktualität sämtliche Veranstaltungserkenntnisse ab dem Beginn des letzten Kalenderjahres in die Beantwortung einbezogen . Frage 1: Welche öffentlichen Aktionen (z. B. Demonstrationen, Kundgebungen, Aufmärsehe , Infotische, Diskussionsabende) der genannten Gruppen sind der Staatsregierung bekannt? Welche öffentlichen Aktionen weiterer ähnlicher Gruppierungen , von denen die Staatsregierung Kenntnis hat, sind der Staatsregierung bekannt ? Frage 2: Wer zeigte sich im Rahmen der betreffenden Aktionen als Anmelder oder Organisator verantwortlich? Welche weiteren Personen waren in die Organisation eingebunden? Frage 3: Wie hoch war jeweils (aufgelistet nach Ort und Datum) die Teilnehmer-, Besucher oder Zuhörerzahl? Frage 4: Inwieweit ist der Staatsregierung eine Unterstützung dieser Veranstaltungen durch Rechtsextremisten bekannt? (Bitte Aufschlüsselung nach Ort, Datum, Gruppe und Art der Unterstützung) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen B. 1. bis B.4.: Veranstaltungen können einer Facebook-Seite oder -Gruppe grundsätzlich nur dann zugerechnet werden, wenn dies aufgrund personelter oder begrifflich-inhaltlicher Ubereinstimmungen eindeutig möglich ist. Seite 7 von 17 STAATSMIN1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Als "Unterstützung" einer Veranstaltung wird eine maßgebliche organisatorische, logistische oder finanzielle Hilfestellung angesehen. Der bloße Aufruf zur Teilnahme an einer Veranstaltung bzw. die Teilnahme rechtsextremistischer Einzelpersonen ohne maßgebliche Auswirkung reicht hierfür nicht aus. Im Übrigen wird auf die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Drs.-Nr. der Antworten der Staatsregierung auf die monatlichen Kleinen Anfragen zu Aktivitäten von Rechtsextremisten in Sachsen verwiesen. Facebook-Seite bzw. -Gruppe Datum Ort Anmelder bzw. Organisatoren Teilnehmer Vgl. Drs. Nr.: Bürgerinitiative "Wir sind Borna" 25.01.2014 Borna Stefan Schubinski 170 5/13714 Schneeberg wehrt sich! 25.01.2014 Schneeberg Stefan Hartung 250 5/13714 WERDAU STEH AUF!!! 05.07.2014 Werdau Rechtsextremisten * 320 5/14971 Freigeist 29.11.2014 Schneeberg Stefan Hartung 600 6/402 Nein zum Heim - Sächsische SchweizOsterzgebirge 08.01.2015 Bad Schandau Thomas Sattelberg 150 6/841 DASS - Demokratischer Aufbruch Sächsische Schweiz 05.02.2015 Sebnitz Rechtsextremisten * 150 6/1052 DASS - Demokratischer Aufbruch Sächsische Schweiz 12.02.2015 Sebnitz Rechtsextremisten * 120 6/1052 DASS - Demokratischer Aufbruch Sächsische 19.02.2015 Sebnitz Rechtsextremisten * 110 6/1052 Seite 8 von 17 STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSETM Schweiz Nein zum Heim - Sächsische SchweizOsterzgebirge 20.02.2015 Neustadt Rico Rentzsch 180 6/1052 Nein zum Heim - Sächsische SchweizOsterzgebirge 25.02.2015 Schmiedeberg Rico Rentzsch 600 6/1052 DASS - Demokra- (ischer Aufbruch Sächsische Schweiz 26.02.2015 Sebnitz Rechtsextremisten * 79 6/1052 DASS - Demokra- (ischer Aufbruch Sächsische Schweiz 05.03.2015 Sebnitz Rechtsextremisten * 60 6/1319 Initiative - Unser Eilenburg 07.03.2015 Eilenburg Paul Rzehaczek 120 6/1319 DASS - Demokra- (ischer Aufbruch Sächsische Schweiz 12.03.2015 Neustadt Rechtsextremisten * 150 6/1319 DASS - Demokratischer Aufbruch Sächsische Schweiz 19.03.2015 Neustadt Rechtsextremisten * 60 6/1319 Nein zum Heim - Sächsische SchweizOsterzgebirge 25.03.2015 Pirna Dr. Olaf Rose 180 6/1319 DASS - Demokra- 26.03.2015 Neustadt Rechtsextre- 64 6/1319 Seite 9 von 17 STAATSMI1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN tischer Aufbruch Sächsische Schweiz misten* Seite 10 von 17 STAATSM1NISTBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN DASS - Demokratischer Aufbruch Sächsische Schweiz 02.04.2015 Neustadt Rechtsextremisten * 50 6/1599 Das Vogtland wehrt sich 2.0 17.04.2015 Bad Elster Rechtsextremisten * 21 6/1599 DASS - Demokratischer Aufbruch Sächsische Schweiz 23.04.2015 Neustadt Rechtsextremisten * 26 6/1599 Nein zum Heim - Sächsische SchweizOsterzgebirge 29.04.2015 Schmiedeborg Rechtsextremisten * 500 6/1599 DASS - Demokra- (ischer Aufbruch Sächsische Schweiz 07.05.2015 Sebnitz Rechtsextremisten * 43 6/1787 DASS - Demokra- (ischer Aufbruch Sächsische Schweiz 21.05.2015 Neustadt Rechtsextremisten * nicht bekannt 6/1787 DASS - Demokratischer Aufbruch Sächsische Schweiz 04.06.2015 Sebnitz Rechtsextremisten * 85 6/2052 DASS - Demokratischer Aufbruch Sächsische Schweiz 02.07.2015 Sebnitz Rechtsextremisten * 52 6/2323 Nein zum Heim - Sächsische 15.07.2015 Glashütte Rechtsextremisten * 190 6/2323 Seitell von 17 STAATSMINISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SchweizOsterzgebirge DASS - Demokra- (ischer Aufbruch Sächsische Schweiz 06.08.2015 Sebnitz Rechtsextremisten * 50 6/2576 Heidenau-Hört zu 20.08.2015 Heidenau Rico Rentzsch 600 6/2576 Heidenau-Hört zu 21.08.2015 Heidenau Rico Rentzsch 1.100 6/2576 * Person kann aus Datenschutzgründen nicht genannt werden. Frage 5: Inwieweit ist es während dieser Veranstaltungen oder in Zusammenhang mit diesen Veranstaltungen zu Straftaten gekommen? (Bitte Aufschlüsselung nach Deliktgruppe , Anzahl der Beschuldigten und mögliche Festnahmen) Wie viele der Straftaten fallen nach Kenntnis der Sicherheitsbehörden in den Bereich der politisch motivierten Kriminalität-rechts (PMK -rechts)? Ausweislich der im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes mit Stand vom 25. September 2015 beim Landeskriminalamt erfassten Angaben der sachbearbeitenden Polizeidienststellen sind in einem örtlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit den o. g. Veranstaltungen insgesamt 20 politisch motivierte Straftaten verübt worden. Dabei handelte es sich um Verstöße gegen § 86a StGB (3 Fälle), § 113 StGB (1 Fall), § 125 StGB (3 Fälle), § 185 StGB (2 Fälle), § 223 StGB (3 Fälle), § 240 StGB (1 Fall), § 242 StGB (1 Fall), § 305a StGB (1 Fall) und das SächsVersG (5 Fälle). Zu diesen 20 politisch motivierten Straftaten wurden insgesamt 13 Tatverdächtige ermittelt; es wurden keine Personen festgenommen. Dem Phänomenbereich PMK-rechts-wurden 15Straftaten zugeordnet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben für das Jahr 2015 nicht abschließend sind und durch die laufende Erfassung Änderungen unterliegen. Frage 6: Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte oder von Flüchtlingen bewohnten Wohnungen kam es nach Kenntnis der Staatsregierung in direktem oder zeitlich weiterem Zusammenhang mit diesen Veranstaltungen (Bitte Auflistung nach Orten und Datum)? Frage 7: Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen Angriffen auf geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte kam es nach Kenntnis der Staatsregierung in direktem oder zeitlich weiterem Zusammenhang mit diesen Veranstaltungen (Bitte Auflistung nach Orten und Datum)? Frage 8: Seite 12 von 17 STAATSMIIM1STCT1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Wie viele der in Nr. 6 und 7 erfragten Straftaten fallen nach Kenntnis der Sicherheitsbehörden in den Bereich der PMK -rechts? (1) Welche Delikte wurden dabei jeweils begangen (Bitte möglichst genaue Beschreibung unter Angabe verwendeter Waffen oder Gegenstände bzw. direkter körperlicher Tätlichkeiten oder verbaler Bedrohungen)? (2) Welche Angaben kann die Landesregierung jeweils zur Zahl der beteiligten mutmaßlichen Täterinnen und Täter machen? (3) Welche Angaben kann die Landesregierung jeweils zur Zahl der dabei verletzten Personen sowie zur Art der Verletzungen machen? Wie viele der Verletzten waren ausländische Staatsbürger? Inwieweit handelte es sich um Mensehen , die aufgrund ihrer äußerlichen Erscheinung Opfer von Straftaten wurden ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 6 bis 8: Ausweislich der im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meiaedienstes mit ätand vom 25. September 2015 beim Landeskriminalamt erfassten Angaben der sachbearbeitenden Polizeidienststellen sind im örtlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit den o. g. Veranstaltungen bislang keine politisch motivierten Straftaten gegen bestehende, im Bau befindliche sowie geplante Asylunterkünfte bekannt geworden. C. Verbindungen zu rechtsextremistischen Gruppen Den Fragen zu diesem Komplex sind die folgenden Ausführungen vorangestellt: "Die Fragen 1-16 beziehen sich auf die in A. 1. und A. 2. benannten Gruppierungen ." Frage 1: Bei welchen der unter A.1. sowie A.2. genannten Gruppen geht die Staatsregierung davon aus, dass die Proteste maßgeblich von rechtsextremen Gruppen oder Organisationen initiiert, gesteuert oder unterstützt wurden? Frage 2: Wer initiierte, steuerte oder unterstützte die Proteste nach Kenntnis der Staatsregierung ? Frage 3: Welche Verbindungen der betreffenden Gruppen mit regionalen und überregionalen rechtsextremen Gruppierungen (Parteien, Kameradschaften, subkulturellen Milieus usw.) sind der Staatsregierung bekannt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen C. 1. bis C. 3.: Seite 13 von 17 STAATSMIIM1STEMUM DES WVETM Freistaat SACHSEN Es wird auf die zusammenfassende Antwort auf die Fragen B. 1. bis B.4. verwiesen In der Tabelle und den darin aufgeführten Drs.-Nr. sind die jeweiligen der Staatsregierung bekannten Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung aufgeführt. Frage 4: Welche personellen Uberschneidungen der betreffenden Gruppen Zugehöriger mit regionalen und überregionalen rechtsextremen Gruppierungen (Parteien, Kameradschaften, subkulturellen Milieus usw.) sind der Staatsregierung bekannt ? Da Facebook-Seiten oder -Gruppen als solche keine Gruppierungen im Sinne eines Personenzusammenschlusses darstellen, können weder "Gefällt mir-Klicks" (bei Facebook -Seiten) noch der bloße Mitgliedsstatus (bei Facebook-Gruppen) die faktische Zugehörigkeit einer Person zu dieser virtuellen Internet-Entität begründen (siehe Vorbemerkung ). Personelle Uberschneidungen im Sinne der Fragestellung können nur dann angenommen werden, wenn die Person einerseits einem rechtsextremistischen Beobachtungsobjekt zugeordnet werden kann und andererseits eine maßgebliche und führende Rolle innerhalb der Facebook-Seite oder -Gruppe ausübt. Dies ist regelmäßig bei den Gründern oder Administratoren entsprechender Seiten oder Gruppen gegeben. Hinausgehend über die bereits unter B.1. bis B.4. genannten sind folgende Uberschneidungen bekannt: Facebook-Seite bzw. -Gruppe Personelle Uberschneidungen Beobachtungsobjekt Görlitz sagt Nein zum Heim Jürgen Gansel, NPD, Neonationalsozialisten Schneeberg wehrt sich! Stefan Hartung NPD Auch Glauchau, Meerane, Werdau und umliegende Orte des LK Zwickau wehren sich Jürgen Gansel NPD Asylproblematik im Vogtland Tony Gentsch Der dritte Weg Bürgerkomitee Rödertal - Radeberg & Großröhrsdorf Simon Richter Neonationalsozialisten Deutschland gegen Asylmissbrauch! Martin Hering subkulturell geprägte rechtsextremistische Vertriebsszene Heidenau-Hört zu Rico Rentzsch NPD Initiative - Unser Eilenburg Alexander Kurth Die Rechte (ehemals NPD/JN) Seite 14 von 17 STAATSM11M1STER1UM DBS IIWERIM Freistaat SACHSEN Nein zum Heim in Lunzenau Gitta Schüßler NPD WERDAU STEH AUF!!! Neonationalsozialisten * Person kann aus Datenschutzgründen nicht genannt werden. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung Erkenntnisse zu einer weiteren personellen Überachneidung einer rechtsextremistischen Einzelperson mit einer Facebook-Gruppe vor, die allerdings nicht eindeutig einem rechtsextremistischen Beobachtungsobjekt zugeordnet werden kann. Die öffentliche Benennung muss aus Datenschutzgründen unterbleiben. Frage 5: Welche Verbindungen der betreffenden Gruppen mit der sog. "Identitären Bewegung Deutschland" sind der Staatsregierung bekannt? Frage 6: Welche personellen Uberschneidungen der betreffenden Gruppen Zugehöriger mit der sog. "Identitären Bewegung Deutschland" sind der Staatsregierung bekann »? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen C.5. und C.6.: Die "Identitäre Bewegung" in Sachsen ist kein Beobachtungsobjekt des LfV (vgl. Drs.- Nr. 6/1476). Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach auf den unter A. 1. und A.2. genannten Facebook-Seiten oder in den Facebook-Gruppen gezielt Verbindungen zur "Identitären Bewegung" in Sachsen gesucht oder unterhalten werden. Frage 7: Welche Verbindungen der betreffenden Gruppen mit seit 1990 in der Bundesrepublik Deutschland verbotenen Parteien oder Gruppierungen sind der Staatsregierung bekannt? Frage 8: Welche personellen Uberschneidungen der betreffenden Gruppen Zugehöriger mit seit 1990 in der Bundesrepublik Deutschland verbotenen Parteien oder Gruppierungen sind der Staatsregierung bekannt? Frage 9: Welche Verbindungen der betreffenden Gruppen mit seit 1990 in Sachsen verbotenen Parteien oder Gruppierungen sind der Staatsregierung bekannt? Frage 10: Welche personellen Uberschneidungen der betreffenden Gruppen Zugehöriger mit seit 1990 in Sachsen verbotenen Parteien oder Gruppierungen sind der Staatsregierung bekannt? Seite 15 von 17 STAATSMINISTER1UM DES1NNEKN Freistaat SÄCtiSEN Frage 11: Welche Verbindungen der betreffenden Gruppen mit dem durch das Bayrische Innenministerium verbotenen "Freien Netz Süd" sind der Staatsregierung bekannt ? Frage 12: Welche personellen Uberschneidungen der betreffenden Gruppen Zugehöriger mit dem durch das Bayrische Innenministerium verbotenen "Freien Netz Süd" sind der Staatsregierung bekannt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen C.7. bis C. 12.: Ausgehend von dem in Frage C.4. benannten Personenkreis liegen der Staatsregierung Informationen über personelle Uberschneidungen im Fall von Tony Gentsch vor. Gentsch ist Administrator der Facebook-Gruppe "Asylproblematik im Vogtland" und war eine Führungsperson der im Jahr 2014 verbotenen Gruppierung "Freies Netz Süd". Frage 13: Welche Verbindungen der betreffenden Gruppen zur sogenannten Reichsbürgerbewegung bzw. zum Umfeld des sogenannten Deutschen Polizeihilfswerks sind der Staatsregierung bekannt? Frage 14: Welche Uberschneidungen der betreffenden Gruppen Zugehöriger mit Personen, die der sogenannten Reichsbürgerbewegung bzw. dem Umfeld des sogenannten Deutschen Polizeihilfswerks zuzurechnen sind, sind der Staatsregierung bekannt ? Frage 15: Welche Verbindungen der betreffenden Gruppen zu sogenannten Bürgerwehren sind der Staatsregierung bekannt? Frage 16: Welche Uberschneidungen der betreffenden Gruppen Zugehöriger mit Personen, die dem Umfeld sogenannter Bürgerwehren zuzurechnen sind, sind der Staatsregierung bekannt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen C. 13. bis C. 16.: Die sogenannte "Reichsbürger-Bewegung", das sogenannte "Deutsche Polizei Hilfswerk " sowie sogenannte "Bürgerwehren" sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen sind (vgl. hierzu die Drs. 6/607, 6/971 sowie 6/1030). Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach auf den unter A. 1. und A.2. genannten Facebook-Seiten oder in den Facebopk-Gruppen gezielt Verbindungen zur sogenannten "Reichsbürger-Bewegung", dem sogenannten "Deutsche Polizei HilfsSeite 16i/on 17 STAATSMIN1STEK1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN werk" oder zu sogenannten "Bürgerwehren" gesucht oder unterhalten werden (vgl. auch die Ausführungen zu Frage C.4.). Frage 17: Inwieweit finden gegen die unter A. in den Fragen l. und 2. sowie 5. und 6. genannten Gruppen und Organisationen Strukturermittlungen der sächsischen Polizeit ^hörden im Hinblick auf Verstöße gegen § 129 StGB bzw. § 129a StGB statt? Es wftrd^n gegenwärtig keine diesbezüglichen Strukturermittlungen geführt. Mit ffeuMlichen Grüßen Mäfkus Ulbigl Seite 17 von 17 2015-11-11T10:34:25+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes