STAATSM1IMISTERIUM | DES INNERN l Freistaat i SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24.0141.51/7765 .2)Dresden^l/September 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2586 Thema: Brandschutz in der Zeltstadt für Flüchtlinge auf der Bremer Straße in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwiefern ist die Einhaltung Dranä- und katastrophenschutzrechtlicher Vorschriften in der Zeltstadt und ihren Einrichtungen (Stromanschlüsse etc.) sowie der reibungslose Einsatz im Katastrophenfall (Zufahrt /Bewegungsraum für Löschfahrzeuge etc.) gewährleistet bzw. welche Defizite gibt es? Für die Zeltstadt gibt es keine konkreten bauordnungsrechtlichen Vorschriften , da es sich nicht um Gebäude handelt. Vor Aufstellung der Zelte wurde ein Brandschutzkonzept erstellt, das die Einhaltung der wesentlichen brandschutztechnischen Vorschriften der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) bzw. der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Fliegende Bauten (SächsFIBauR) berücksichtigt. So wurden Feuerwehrzufahrten bis zu allen Zeiten hergestellt, die mit 5 bis 7 Meter Breite deutlich breiter als erforderlich sind. Darüber hinaus wurde die Stromversorgung bei allen Abnahmestellen auf ein Ampere gedrosselt, um der Verwendung von Elektrokochern bzw. Elektrowärmegeräten vorzubeugen. Da Elektroanlagen bzw. Elektrogeräte die häufigste Brandursache sind, stellt die Drosselung der abnehmbaren Leistung einen wichtigen Beitrag zur Verringerung des Brandentstehungsrisikos dar. Für die Stromversorgung wurde zusätzlich ein Notstromaggregat beschafft, so dass auch bei Stromausfall eine Stromversorgung möglich ist. Ein Defizit besteht darin, dass für die Zelte keine schwer entflammbaren Stoffe verwendet wurden, da es sich um Zelte des Technischen Hilfswerkes handelt, die für Katastrophensituationen angeschafft wurden, wo derartige Anforderungen nicht erfüllt werden müssen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsminfsterium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanblndung: Zu erreichen mit den Stralienbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSM1IM1STCT1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche jeweiligen a) baulichen (Flucht- und Rettungswege, Abstandsflächen zwischen den Zeiten u. a.), b) organisatorischen (Evakuierungspläne etc.) und c) anlagentechnischen (Rauchmelder, Löscheinrichtungen etc.) Voraussetzungen müssen für den Betrieb der Zeltstadt vorliegen und sind diese jeweils aktuell gegeben und künftig gewährleistet? Das Brandschutzkonzept enthält sowohl bauliche als auch organisatorische Vorgaben, die einen sicheren Betrieb aktuell gewährleisten. Die Flucht- und Rettungswege wurden mit einer Breite von 5 bis 7 Meter deutlich breiter als erforderlich angelegt. Erforderlich sind im Freien gemäß § 7 der Sächsischen Versammlungsstättenverordnung 1,20 Meter je 600 Personen. Damit ist jeder Rettungsweg für die volle Personenzahl in der Zeltstadt ausgelegt. Die Rettungswege wurden so angelegt, dass von jedem Zeit eine Flucht in zwei entgegengesetzte Richtungen möglich ist (Ringwegesystem). Die Rettungswege und die Feuerwehrzufahrten dienen der Brandabschnittsbildung in der Zeltstadt. Innerhalb der entstehenden Cluster stehen die Zelte in ca. 1 bis 2 Meter Abstand. Durch Brandwachen wird die erhöhte Gefahr eines Brandübergriffs kompensiert. Zudem wurden eine Fluchtwegbeschilderung und eine Beschilderung der Feuerlöschgerate vorgenommen. Die Schilder sind beleuchtet. Durch das Notstromaggregat ist eine Sicherheitsbeleuchtung gegeben. Darüber hinaus liegt ein mit der Feuerwehr abgestimmter Feuerwehrplan vor. Zur Durchsetzung der Brandsicherheit erfolgt eine dauerhafte Bestreifung des Geländes mit zwei Brandsicherheitswachen. Die Brandsicherheitswachen besitzen Handsirenen (Druckluftfanfaren) und können somit sofort die ganze Zeltstadt alarmieren und per Notruf die Feuerwehr rufen. Es wurden spezielle Torwachen eingerichtet, die im Brandfall bzw. Evakuierungsfall alle Tore öffnen (Breite 7 Meter). Für die Brandwachen bzw. Torwachen wurden Handlungsanweisungen für den Brandfall erarbeitet (Einsatzpapier in A4-Form). Die Sammelstelle wurde abseits der Zeltstadt in einem sicheren Bereich in ausreichender Größe eingerichtet. Die Durchsetzung der organisatorischen Maßnahmen wird regelmäßig bei Objektbegehungen kontrolliert. Die Zeltstadt wurde in Abstimmung mit der Feuerwehr mit Handfeuerlöschern ausgestattet . In allen Zeiten befinden sich Rauchwarnmelder. Frage 3: Inwieweit ist der reibungslose Einsatz im Katastrophenfall gewährleistet (Zufahrt und Bewegungsraum für Löschfahrzeuge etc.)? Ein reibungsloser Einsatz im Katastrophenfall ist gewährleistet und wurde im Brandschutzkonzept entsprechend gewürdigt. Der Bewegungsraum für die Feuerwehr befindet sich im öffentlichen Straßenraum (Bremer Straße). Die Sicherung der Löschwasserversorgung bzw. der Löschwassermenge wurde von der Feuerwehr bestätigt. Bei Bedarf sind auch Bewegungsflächen in den Zufahrten möglich. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STEK1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche personellen und finanziellen Ressourcen waren bzw. sind zur brandschutzrechtlichen Ertüchtigung der Zeltstadt erforderlich? Die Landesdirektion Sachsen hat den Wachschutz beauftragt, zwei Mitarbeiter im 24hDienst für die Brandwache abzustellen. Für die brandschutztechnische Ertüchtigung wurden aus dem Sächsischen Staatshaushalt (Einzelplan 14) Mittel in Höhe von rund 33.500 EURO verausgabt. Der personelle Aufwand wird mit 32 Stunden (Mitarbeiter des gehobenen Dienstes) eingeschätzt. Gemäß dem Stundensatz derVwV Kostenfestlegung 2013, Abschnitt 1 Buchstabe B/ll Nr. 2 belaufen sich die Personalkosten somit auf 1.490,88 EUR (32 Std. x 46,59 EUR/Stcf.). Frage 5: Durch welche Behörde erfolgte zu welchem Zeitpunkt eine brandschutztechnisehe Abnahme der Zeltstadt? fn der extremen Kurzfristigkeit fand keine formale brandschutztechnische Abnahtatt . Die Feuerwehr Dresden als zuständige Brandschutzbehörde wurde aber sovor /Errichtung der Zeltstadt als auch nach Inbetriebnahme in Form von regelmä- (n A Mitlfreul ^sprachen und Begehungen einbezogen. ndlichen Grüßen . ^ Mäfrkus Ulbig Seite 3 von 3 2015-10-01T13:35:50+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes