STAATSM1N1STETOUM DES 1NNETOI Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.9049 Dresden, ^ September 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2594 Thema: Abbau von Überstunden und Mehrarbeit in der Sächsischen Polizei August 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen gelang es den Beamten der Sächsischen Polizei im Monat August 2015 nicht die Anzahl von 60 Mehrarbeitsstunden zu unterschreiten? (Bitte aufschlüsseln nach Polizei Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei, Polizeiverwaltungsamt und Polizeirevierenl) Polizeidirektion Chemnitz davon | Polizeirevier Aue Polizeidirektion Dresden davon Polizeirevier Dresden-Süd Polizeirevier Pirna Polizeidirektion Görlitz davon Polizeirevier Bautzen Polizeirevier Görlitz Polizeirevier Kamenz Polizeidirektion Leipzig davon Polizeirevier Delitzsch Polizeirevier Leipzig-Zentrum Polizeidirektion Zwickau davon | Polizeirevier Zwickau Landeskriminalamt Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) Präsidium der Bereitschaftspolizei Polizeiverwaltungsamt 15 24 12 64 308 Hausanschrift: Sächsisches Staatsminlsterium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon+49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehraanblndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STCT1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSEIN Frage 2: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1), Konnte die Mehrarbeit aus welchen Gründen nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten werden? Bei keinem der Beamten, die zum Ende des Monats Juli 2015 über 60 Mehrarbeitsstunden aufwiesen, war die Mehrarbeit älter als ein Jahr. Frage 3: In wie vielen Fällen bezogen auf Frage 1 i. V. m. Frage 2 wurde die Mehrarbeit durch Zahlung einer Nlehrarbeitsvergütung abgegolten? Es wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen. Frage 4: In wie vielen Fällen wurde im August 2015 eine Mehrarbeitszeit von fünf Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, so dass diese tatsächlich geleisteten Mehrarbeitsstunden verfallen sind? In 18 fallen wurde im August 2015 eine Mehrarbeitszeit von fünf Stunden in der monatlichen /Abi^chnung nicht erreicht, so dass diese tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden verfallen ifeind. Mit ffeuihdlichen Grüßen Markus Ulbi Seite 2 von 2 2015-09-29T10:22:40+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes