STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01085 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.50/9050 ,,?cDresden, (^. September 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2595 Thema: Zentrale Ausbildung in der Sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele zentrale Ausbildungsveranstaltungen wurden durch die Sächsische Polizei zwischen 2011 und 2015 für ihre Bediensteten angeboten ? Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Ausbildungsstandort. Frage 3: Wie viele der unter Frage 1 genannten Veranstaltungen wurden abgesagt ? Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Ausbildungsstandort und Grund der Absage (z. B. Ausfall des Dozenten oder Teilnehmermangel). Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Aufgrund des Inhalts und des Zusammenhangs der Fragen wurde im Rahmen der Beantwortung die zentrale Fortbildung an den sächsischen polizeilichen Bildungseinrichtungen zugrunde gelegt. In der folgenden Übersicht ist für die Jahre 2011 bis 2015 dargestellt, wie viele zentrale Fortbildungsveranstaltungen im Zuständigkeitsbereich der Bildungsträger an den unterschiedlichen Standorten und im Bereich Kraftfahrausbildung sowie Sicherheits- und Gefahrentraining (Kfz) angeboten wurden und wie viele dieser Veranstaltungen wegen Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl, Nichtverfügbarkeit des Lehrpersonals oder aus sonstigen Gründen abgesagt werden mussten. Die unter Sonstiges subsumierten Gründe für den Ausfall von Fortbildungsveranstaltungen bestehen insbesondere in besonderen Einsatzlagen (z. B. Hochwasserlagen, G7- Gipfel), Änderungen in der Priorisierung von Fortbildungsthemen und Einschränkungen im Bereich der Verfügbarkeit Zustand der jeweiligen Lehrbasis . Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wllhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSM11MISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zentrale Fortbildungsveranstaltungen PolFH Standort Rothenburg Standort Bautzen BPP Bereich Kfz* Standort Naustadf PVA Standort Dommitzsch* 2011 angeboten 32 259 26 441 abgesagt, Gesamtzahl davon aufgrund: Nichterreichen Mindestteilnehmerzahl Verfügbarkeit Lehrpersonal Sonstiges 90 69 18 3 120 46 44 30 2012 angeboten 54 339 24 352 abgesagt, Gesamtzahl davon aufgrund: Nichterreichen Mindestteilnehmerzahl Verfügbarkeit Lehrpersonal Sonstiges 13 9 3 1 97 67 28 2 84 20 27 37 2013 angeboten 21 283 27 394 abgesagt, Gesamtzahl davon aufgrund: NichterreichenMindestteilnehmerzahl Verfügbarkeit Lehrpersonal Sonstiges 10 8 2 42 13 20 9 102 33 42 27 2014 angeboten 10 276 27 456 abgesagt, Gesamtzahl davon aufarund: NichterreichenMindestteilnehmefzahl Verfügbarkeit Lehrpersonal Sonstiges 48 34 11 3 130 60 25 45 2015 (Stand: 01.09.) angeboten 176 58 22 211 abgesagt, Gesamfzahl davon aufgrund: NichterrelchenMindestteilnehmerzahl Verfügbarkeit Lehrpersonal SonsBges 26 7 18 1 43 29 7 7 . bis 2014 zugehörig zum Standort Bautzen und in diesbezüglicher Statistik enthalten; Umsetzung an verschiedenen Standorten, damit klare Standortzuordnung nicht möglich ** Diensthundeschule *** Schulungs- und Referenzzentmm (SRZ) Frage 2: Wie hoch sind der Soll- und Ist-Bestand an Lehrpersonal für Fortbildungen bei der Sächsischen Polizei zwischen 2011 und 2015. Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Dienststelle, Ausbildungsstandort und Anzahl Lehrer mit fester Planstelle oder befristeter Abordnung. Nachfolgend wird die Anzahl des Lehrpersonals für die Fortbildung an den einzelnen Standorten zwischen 2011 und 2015 dargestellt. Am Standort Rothenburg nimmt das Lehrpersonal der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) (PolFH) vorrangig Ausbildungsaufgaben im Bachelor- und Masterstudiengang wahr. Zentrale Fortbildungsmaßnahmen finden mit dem in der Tabelle aufgeführtem Lehrpersonal im Themenfeld Sprachen statt. Seite 2 von 4 STAATSM1N1STEK1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Im Bereich Kfz werden das Sicherheits- und Gefahrentraining sowie die Kraftfahrausbildung für die Polizeimeisteranwärter und Polizeikommissaranwärter einerseits als Ausbildungsmaßnahme, andererseits im Rahmen der zentralen Fortbildung für die gesamte Polizei durchgeführt. Das in der Tabelle genannte Personal nimmt beide Aufgaben wahr. Das Lehrpersonal des SRZ im PVA wird außer in der Fortbildung auch zur Realisierung umfangreicher Referenz- und Projektgruppenaufgaben sowie in der Geschäftsstelle ePolSax (Informations- und Wissensplattform/lntranet der sächsischen Polizei) eingesetzt . Anzahl Lehrpersonal für Fortbildung PolFH Standort Rothenburg Standort Bautzen BPP Bereich Kfz Standort Naustadt PVA Standort Dommitzsch 2011 Soll 36 13 Ist, gesamt davon: feste Planstelle befristete Abordnung 4 (2 Teilzeit) 39 36 3 17 14 3 2012 Soll 36 13 Ist, gesamt davon: feste Planstelle befristete Abordnung 4 (2 Tellzelt) 39 36 3 17 15 2 2013 Soll 34 13 Ist, gesamt davon: feste Planstelle befristete Abordnung 33 33 17 13 4 2014 Soll 34 13 Ist, gesamt davon: feste Planstelle befristete Abordnung 33 33 18 16 2 2015 Soll 34 13 Ist, gesamt davon: feste Planstelle befristete Abordnung 33 33 11 9 2 17 15 2 Frage 4: In welchem zeitlichen Rahmen (Stundenanzahl) und auf welcher Grundlage (Vorschrift ) wird die Dauer von eintägigen Fortbildungsveranstaltungen am Fortbildungsort regelmäßig geplant? Ganztägige Fortbildungsveranstaltungen inklusive der Reisezeiten werden mit täglich acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet (vgl. Ziffer l Nr. 3 Buchst, c Satz 1 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Arbeitszeit in den Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst (VwVAZPol) vom 17. Dezember 2014). Die Fortbildungseinrichtungen der sächsischen Polizei sind für die Planung der Fortbildungsveranstaltungen zuständig und legen die Seite 3 von 4 STAATSM1M1STEKIUM DES INNERN Freistaat SÄCHSB1N Dauer von eintägigen Fortbildungsveranstaltungen dabei insbesondere unter Beachtung von Ziel, Zielgruppe und Inhalt der Veranstaltung sowie der An- und Abfahrtszeiten der Teilnehmer fest. Frage 5: Wie werden Dienstzeiten der Lehrgangsteilnehmer vergütet, wenn sie in der Gesamtarbeitszeit (Anreise + Fortbildungsdauer + Abreise) acht Stunden pro Tag bzw. zehn Stunden pro Tag überschreiten? Fortbildungsveranstaltungen sind grundsätzlich auf maximal acht Stunden angelegt. Zu einer Uberschreitung von acht bzw. zehn Stunden pro Tag kommt es daher generell durch die Reisezeiten (An- und Abreise). Reisezeiten sind keine Dienstzeiten, können jedoch im Rahmen des § 7a der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Arbeitszeit der Beamten im Freistaat Sachsen (Sächsische Arbeitszeitverordnung - SächsA^VO vom 28. Januar 2008) auf die Arbeitszeit angerechnet werden, womit ein Anspruch auf Arbeitszeitausgleich entstehen kann. Die Vergütung solcher Reisezeiten ist hingfegej^ausgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 4 von 4 2015-09-29T10:23:30+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes