STAATSMIN1STBRIUM ÜES 1MNEWM Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-0141.50/9053 ,%Dresden, v-?jBeptember2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lutz Richter, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2598 Thema: Allgemeinverfügung in Heidenau und Polizeinotstand Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am Wochenende des 28.08. - 30.08.2015 wurde von der Versammlungsbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Abstimmung mit der Polizeiführung eine Allgemeinverfügung verhangen , die Demonstrationen im Stadtgebiet von Heidenau verhindern sollte. Begründet wurde dies mit einem Polizeinotstand. Im Verlauf der gerichtlichen Prüfung wurde der Notstand als nicht ausreichend begründet zurückgewiesen." Frage 1: Welche Erkenntnisse haben zu der Einschätzung geführt, aass mit den zur Verfügung stehenden Einsatzkräften der Schutz der Versammlungsfreiheit nicht gewährleistet werden kann? Wegen der Intensität der Gewalt rund um die Erstaufnahmeeinrichtung an dem vorangegangenen Wochenende sowie der Tatsache, dass es an diesem zu keinen unmittelbaren strafprozessualen Maßnahmen gegen potentieile Straftäter gekommen war, war davon auszugeben, dass ein erneuter Zuwachs an Gewalt zu verzeichnen sein wird. Es war also anzunehmen, dass es weiterhin zu einem derartigen Störerverhalten kommen wird. Zusätzlich zu den erforderlichen Einsatzkräften zur Absicherung der Erstaufnahmeeinrichtung waren weitere Einsatzkräfte zur Absicherung der VerSammlungen notwendig. Kräfte standen nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Auf die Antworten auf die Fragen 2 und 3 wird verwiesen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehreanbindung: Zu erreichen mit den StraßenbahnlinienS , 6, 7, 8, 13 Besucherparkpläbe: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTER1UM DES 11MNEKN Freistaat SACHSEN Frage 2: Weiche Bundesländer sind bezüglich einer Unterstützung zur Gewährleistung der Versammlungsfreiheit angefragt worden? Das Sächsische Staatsministerium des Innern richtete am 25. August 2015 ein Unterstützungsersuchen an alle Bundesländer und den Bund. Dieses Unterstützungsersuchen wurde aufgrund geänderter Versammlungslage am 26. August 2015 ergänzt und abermals an alle Bundesländer und den Bund gerichtet. Da bis zum 27. August 2015 der Unterstützungsbedarf noch nicht gedeckt war, wurden alle Bundesländer und der Bund mit einem erneuten Unterstützungsersuchen um nochmalige Prüfung möglicher Unterstützungsangebote ersucht. Frage 3: Wann und welche Antwort haben diese Bundesländer gegeben? Die Bundesländer und der Bund antworteten auf die gestellten Unterstützungsersuchen wie folgt: Bundesland/Bund Datum der Antwort Inhalt/Zusammenfassung Baden-Württemberg 28. August 2015 Keine Unterstützung aufgrund eigener Einsatzlagen möglich. Bayern 28. August 2015 Keine Unterstützung aufgrund eigener Einsatzlagen möglich. Berlin 28. August 2015 Keine Unterstützung möglich. Brandenburg 28. August 2015 Bereitstellung einer Einsatzhundertschaft ohne einen Einsatzzug . Bremen keine schriftliche Rückmeldung Von Bremen lagen eigene Unterstützungsersuchen vor. Bundespolizei 28. August 2015 Unterstellung einer Wasserwerferstaffel . Hamburg 28. August 2015 Keine Unterstützung aufgrund eigener Einsatzlagen möglich. Hessen 28. August 2015 Keine Unterstützung aufgrund eigener Einsatzlagen möglich. MecklenburgVorpommern 28. August 2015 Keine Unterstützung aufgrund eigener Einsatzlagen möglich. Niedersachsen 28. August 2015 Keine Unterstützung aufgrund eigener Einsatzlagen möglich. Nordrhein-Westfalen 28. August 2015 Keine Unterstützung aufgrund eigener Einsatzlagen möglich. Rheinland-Pfalz 28. August 2015 Keine Unterstützung aufgrund eigener Einsatzlagen möglich. Saarland keine schriftliche Rückmeldung Telefonische Absage nach Rückfrage . Sachsen-Anhalt 28. August 2015 Keine Unterstützung aufgrund eigener Einsatzlagen möglich. Schleswig-Holstein 28. August 2015 Keine Unterstützung aufgrund eigener Einsatzlagen möglich. Seite 2 von 3 STAATSM11MISTEWUM DES 11M1MERN Freistaat SACHSEN Bundesland Datum der Antwort Inhalt/Zusammenfassung Thüringen 28. August 2015 Unterstellung einer Beweissicherungs - und Festnahmeeinheit am 30. August 2015. Ansonsten keine Unterstützung aufgrund eigener Einsatzlagen möglich. Frage 4: Wie soll künftig das Grundrecht der Versammlungsfreiheit geschützt werden, vor allem im Hinblick auf die weitere sachsenweite Einrichtung von mehreren Erstaufnahmeeinrichtungen ? Die Verwirklichung des Versammlungsrechtes als Freiheitsrecht geschieht grundsätzlich frei yon jeglicher staatlicher Beteiligung und Einflussnahme. Drohen Gewalttaten als Gec^nreaktion auf Versammlungen, so ist es Aufgabe der zum Schutz der rechtsstaatlichen /Ordnung berufenen Behörden, in unparteiischer Weise auf die Verwirklichung /der//ersammlungsfreiheit für alle Grundrechtsträger hinzuwirken. Mit fr^unälichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3 2015-09-30T14:52:07+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes