STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat HP SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Jähnigen, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/26 Thema: Neubau und Erhalt von Radwegen an Bundesstraßen in Sachsen 2013 und 2014 Sehr geehrter Herr Präsident, Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 61-1053/3/13 Dresden, 1 1. NOV. 2014 den Fragen sind die nachfolgenden Ausführungen vorangestellt: „In der Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur auf die Anfrage des verkehrspolitischen Sprechers der GRÜNEN Landtagsfraktion Stephan Kühn zum Bau von Radwegen an Bundesstraßen (Aktenzeichen L 14/DA 450/14 vom 19.09.2014) http://qruenlink.de/tqd wurde festgestellt: „Die Länder melden den Bedarf für die Radwegemittel im Rahmen der jährlichen Aufstellung des Straßenbauentwurfs an. Die Verteilung der Mittel des Haushaltstitels „Bau von Radwegen einschließlich Erhaltung (Bundesstraßen)“ erfolgt dergestalt, dass vorab der angemeldete Erhaltungsbedarf der Länder komplett gedeckt und die Restgröße proportional entsprechend den Ländermeldungen für den Bau aufgeteilt wird. Die Radwegemittel werden den Ländern global zugewiesen und von diesen in eigener Zuständigkeit bewirtschaftet. Nach Artikel 90 und 85 des Grundgesetzes planen, bauen und unterhalten die Länder die Bundesstraßen im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes. Zu diesen Aufgaben gehören auch die Prüfung der Notwendigkeit beziehungsweise des Bedarfs und gegebenenfalls die Planung und der Bau beziehungsweise der Erhalt von Radwegen an Bundesstraßen.“ Zertifikat sei* aoofe audit berufundfamiüe Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der weitere Ausbau der Radwegverbindungen ist wichtiges Anliegen der Staatsregierung. Für eine nachhaltige und umweltgerechte Mobilität ist der Radverkehr ein wichtiger Bestandteil sächsischer Verkehrspolitik und als umweltfreundliches Verkehrsmittel weiter zu stärken. Sowohl im Landesverkehrsplan Sachen 2025 als auch in der Radverkehrskonzeption des Freistaates Sachsen bekennt sich die Staatsregierung bereits eindeutig zu diesem Leitbild. Seite 1 von 2 Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSM1N1STER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Fragei: Für welche Einzelprojekte hat der Freistaat Sachsen beim Bund für 2013 und 2014 Finanzbedarf in welcher Höhe für den Neubau von Radwegen an Bundesstraßen sowie für den Erhalt von Radwegen an Bundesstraßen angemeldet (bitte nach Einzelprojekten für 2013 und 2014 aufschlüsseln)? Entsprechend den Vorgaben des Bundes zur Aufstellung des Straßenbauplanes meldet Sachsen den Gesamtbedarf getrennt für Neubau und Erhaltung für Radwege an Bundesstraßen für das Folgejahr beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) an. Eine Auflistung von Einzelprojekten wird dabei nicht abgefragt. In folgender Höhe wurde der Finanzbedarf für Radwege an Bundesstraßen in den Jahren 2013 und 2014 beim BMVI angemeldet bzw. Radwegemittel vom BMVI bereitgestellt (in Tsd. Euro): Gesamt Neubau Erhaltung Zuweisung 2013 7.565,2 7.256,2 309 4.560,0 2014 3.605,0 3.208,0 397 2 880,0 Frage 2: Wieso wurden 2013 bei einer Gesamthöhe 4,6 Mio. Euro vom Bund bewilligten Geldern für Sachsen (für Erhalt 0,3 Mio. Euro und für Neubau Radwege an Bundesstraßen 4,3 Mio. Euro) mit 1,2 Mio. Euro nur ein Viertel der zur Verfügung stehenden Gelder in Sachsen ausgegeben? (bitte für die nicht realisierten Einzelprojekte begründen) Frage 3: Welche genehmigten Gelder wurden in Sachsen für welche Projekte in welcher Höhe 2013 nicht ausgeschöpft? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Durch den Bund wurden keine Mittel für konkrete Projekte bewilligt oder genehmigt. Einwendungen und Klagen auf Grund notwendiger Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligungen führen zu Verzögerungen bei der Erlangung des Baurechts. Weiterhin sind im Ergebnis von Planfeststellungen die Maßnahmen oft anders zu realisieren als ursprünglich geplant. Auch nicht gesicherte Finanzierungen von Dritten bei Gemeinschaftsmaßnahmen sind zusätzliche Gründe, die zur Verschiebung von Maßnahmen führen können. Die Meldung des Bedarfs erfolgt zwangsweise auf Grundlage von Kostenschätzungen und nicht auf Basis von tatsächlichen Auftragsvergaben. Mit freundlichen Grüßen Sven Morlok Seite 2 von 2