STAATSMINISTERIUM DES INNERN k-y.1 I Freistaat S SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23a-0141.51/7412 Dresden, 1 . Dezember 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/261 Thema: Evaluation der Doppik-Einführung in den Kommunen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist die in der Stellungnahme der Staatsregierung zu Drucksache 5/12920 in Aussicht gestellte Evaluierung des Doppik-Reformprozesses konkret organisiert (beteiligte Institutionen, Abteilungen und Referate sowie Projektorganisation)? Frage 2: In welcher Weise wird eine wissenschaftliche bzw. externe Begutachtung des Reformprozesses und -ergebnisse erfolgen? Frage 3: In welcher Weise werden die einzelnen Kommunen zum Zwecke der Evaluierung gehört? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Frage 4: Welcher Arbeits- und Veröffentlichungszeitplan liegt der Evaluation zugrunde? Frage 5: Was sind die zehn häufigsten aktuell relevanten Problemanzeigen jeweils der Kommunen sowie des Rechnungshofs, die die Staatsregierung bezüglich der Doppik-Umstellung erreicht haben? Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Gemäß § 131 Abs. 9 SächsGemO ist das Sächsische Staatsministerium des Innern damit beauftragt, die Auswirkungen der doppischen Regelungen über die Erforderlichkeit des Haushaltsstrukturkonzeptes nach Ablauf des Haushaltsjahres 2016 zu evaluieren. Hierzu ist unter Federführung des Staatsministeriums des Innern eine interministerielle Lenkungsgruppe ins Leben gerufen worden, der neben dem Innenministerium auch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen sowie der Sächsische Rechnungshof angehören. Die kommunale Ebene ist über die kommunalen Landesverbände in die Lenkungsgruppe eingebunden. Aufgabe der Lenkungsgruppe ist es, die gesetzlichen Vorschriften zur Doppik, insbesondere zum Haushaltsausgleich und zum Haushaltsstrukturkonzept, im Hinblick auf ihre Praxistauglichkeit für den Zeitraum ab 2017 zu überprüfen und Vorschläge für die weitere strategische Ausrichtung der Doppik zu erarbeiten. Etwaige Gesetzesänderungen sollen spätestens zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Ob im Rahmen des Evaluierungsprozesses eine wissenschaftliche Begleitung oder externe Begutachtung erforderlich ist, bleibt zu gegebener Zeit der Entscheidung der Lenkungsgruppe Vorbehalten. Das Evaluierungsverfahren tangiert im Hinblick auf dessen konkrete Ausgestaltung und den weiteren internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozess den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Staatsregierung And ist daher gemäß Artikel 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen nichtwom Eragerecht der Abgeordneten umfasst. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbi Freistaat SACH SEIN Seite 2 von 2