SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/2627 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Thema: Aufnahme ungeimpfter Kinder in Tageseinrichtungen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Das Sächsische Staatsministerium für Soziales hat die Jugend- und Gesundheitsämter im Frühjahr 2015 zu Fragen bei der Aufnahme ungeimpfter Kinder in Tageseinrichtungen informiert." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen und auf welcher Grundlage haben freie Träger und öffentliche Kindertageseinrichtung seit Anfang 2015 die Aufnahme ungeimpfter Kinder in Tageseinrichtungen verweigert? Der Staatsregierung ist ein Fall bekannt, in dem ein freier Träger die Aufnahme eines ungeimpften Kindes unter Bezug auf die Regelungen in § 7 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) im Jahr 2015 verweigert hat. Frage 2: Welche Fälle mit welchem Ergebnis sind der Staatsregierung bekannt geworden, bei denen Eltern gegen die Entscheidung des jeweiligen Trägers rechtlich vorgegangen sind? Der Staatsregierung ist kein Fall bekannt, bei denen Eltern gegen die Entscheidung des jeweiligen Trägers rechtlich vorgegangen sind. Frage 3: In wie vielen Fällen wurden öffentliche Einrichtungen zur Aufnahme von Kindern verpflichtet, die auf Grund fehlenden Impfschutzes in einer anderen Einrichtung nicht aufgenommen wurden? Der Staatsregierung sind keine Fälle bekannt, dass öffentliche Einrichtungen zur Aufnahme von Kindern verpflichtet wurden, weil andere Einrichtungen die Aufnahme wegen fehlenden Impfschutzes verweigert hatten. Seite 1 von 2 5j SACHSEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.50-60/2627/2 Dresden, 26. September 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Frage 4: In welchen Fällen und auf welcher Grundlage können derzeit freie Träger und öffentliche Kindertageseinrichtung die Aufnahme ungeimpfter Kinder in Tageseinrichtungen rechtsicher verweigern, ohne den Rechtsanspruch auf den Besuch eines Kindergartens auszuhebeln? Nach Maßgabe von § 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) besteht ein altersgestufter Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege . Die vorherige Durchführung einer Impfung zur zwingenden Bedingung für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung zu machen, ist danach nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen ~V4~ Brunhild Kurth Seite 2 von 2 2015-09-29T15:05:01+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes