STAATSM11M1STER1UM des mmm Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7414 Dresden b Dezember 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/265 Thema: Finanzierung der Migrationsberatungsstellen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der ,Förderrichtlinie zur Durchführung der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)‘ des Bundesministeriums des Innern heißt es in 5.6 ,[...] Es liegt im gesamtgesellschaftlichen Interesse, das vom Bund finanzierte Grundberatungsangebot durch ein finanzielles Engagement der Bundesländer und/oder der Kommunen zu ergänzen. [...]'(GMBI 2010, S. 260)“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Beteiligt sich die Staatsregierung an der Finanzierung der im Freistaat Sachsen ansässigen Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderer? (Wenn ja, in welcher Höhe unter Angabe des Haushaltstitels, wenn nicht, warum nicht.) Nein, die Förderung für den Bereich der Integration von Migranten wird im Wege der Projektförderung durchgeführt. Frage 2: Beteiligen sich die Kommunen an der Finanzierung der im Freistaat Sachsen ansässigen Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderer? (Wenn ja, welche und in weicher Höhe, wenn nicht, warum nicht.) Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser STAATSM11M15TER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, da nach kommunalen Finanzierungen gefragt wird. An welche Beratungsstellen können sich Asylsuchende und Flüchtlinge, die nicht zur Zielgruppe der MBE gehören, bei Beratungsbedarf wenden? (Bitte aufschlüsseln nach dem Träger, dem konkreten Beratungsangebot, der Finanzierung des Beratungsangebotes, VzÄ in der Beratungsstelle.) Zielgruppe der Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) sind diejenigen Ausländer, die im Sinne des § 44 Aufenthaltsgesetz daueraufenthaltsberechtigt sind. Hierunter fallen Asylsuchende und Flüchtlinge erst dann, wenn ihrem Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stattgegeben wurde. Das Beratungsangebot des Jugendmigrationsdienstes (JMD) richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund vom 12. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Für diejenigen Asylantragsteller, die nicht zu den Zielgruppen des MBE und des JMD gehören, existiert kein vergleichbares Netz von Beratungsstellen. Der Freistaat Sachsen betreibt selbst keine entsprechenden Einrichtungen für die Migrationsberatung und fördert auch nicht finanziell Angebote Dritter. Unabhängig von dem Bestehen solcher Beratungsstellen gibt es für Asylantragsteller aber die Möglichkeit, sich mit Fragen und Problemen an die Behörden zu wenden, deren Zuständigkeitsbereich betroffen ist (BAMF, Ausländerbehörden, Unterbringungsbehörden). Soweit sich die Frage 3 auf kommunale oder sonstige Beratungsstellen gemeinnütziger Organisationen richtet, wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Zur Begründung wird auf die Ausführungen zu Frage 2 verwiesen. Welche spezifische Beratung erhalten Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben? (Bitte unter Angabe des Trägers, der Finanzierung des Beratungsangebotes, VzÄ in der Beratungsstelle.) Spezifische Beratung erhalten Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung durch die Fachberatungsstelle KOBRAnet in Zittau (im Umzug nach Dresden begriffen). Träger ist der Verein Hillersche Villa - Soziokultur im Dreiländereck. Die Förderung aus Landesmitteln erfolgt über die Richtlinie Chancengleichheit und beträgt 75.000 Euro pro Jahr. Es werden zur Zeit 1,5 VzÄ in der Beratungsstelle gefördert. Frage 3 Frage 4: Seite 2 von 3 STAATSTVinsnSTERlUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Migrantinnen und Migranten, die Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind, finden Anlaufstellen in den Beratungsangeboten der sieben Interventions- und Koordinierungsstellen gegen häusliche Gewalt. 2013 wurden hier insgesamt 163 Migrantinnen beraten (die Gesamtzahl der beratenen Personen betrug 2.080 Personen.) Da es sich hier um kein spezialisiertes Angebot für Migrantinnen und Migranten handelt, wird auf weitere Angaben zur Förderung und Trägerstruktur verzichtet. Asylbewerber, die Gewalt erlitten haben, können sich an die für sie zuständigen Unterbringungsbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte wenden, sonstige Zuwanderer an die entsprechenden Ausländerbehörden. Asylbewerber haben im Rahmen der §§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf die erforderlichen medizinischen oder sonstigen Hilfen zur Behandlung der Verletzungen, die ihnen durch die oben genannten Handlungen zugefügt worden sind. Die Unterbringungs- und Ausländerbehörden sind in diesem Zusammenhang vom Staatsministerium des Innern über das Angebot für die Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen des Kompetenzzentrums Traumaambulanzen des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus in Dresden, Klinik und Poliklinik für Psychotherapie und Psychosomatik, unterrichtet worden. Da die Beratung durch die Unterbringungs- und Ausländerbehörden nicht durch gesonderte Stellen erfolgt, kann die Frage nach den dem Beratungsangebot zuzuordnenden VzÄ nicht beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen < A e Mäfrkus Ulbig Seite 3 von 3