STAAT5M1M1STEK1UM 3 Prektaat DES1NNERN l Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2604 Dresden,./.Oktober 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2654 Thema: "Imperium Fighting Championship" am 10. Oktober 2015 im Haus Auensee in Leipzig und weitere Freefight-Veranstaltungen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 10.10.2015 soll im Haus Auensee die Veranstaltung Jmperium Fighting Championship III' stattfinden. Für April 2015 war die Austragung der Vorgängerveranstaltung Jmperium Fighting Championship II' ursprünglich in der Ernst-Grube-Halle geplant. Die Universität Leipzig hatte die Ausrichtung wegen neonazistischer Bezüge von Beteiligten allerdings abgesagt. Solche Veranstaltungen würde nicht dem Leitbild einer weltoffenen und toleranten Hochschule entsprechen, so die Rektorin Petra Schücking seinerzeit" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "extreme Rechte . Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Die Fragestellerin begehrt zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten , insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhetm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehreanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSM1M1STEKIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten , die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extrem istischen Kontext und einem bestimmten - in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen - Lager zugeordnet werden soll. Frage 1: Welche Bezüge zu welchen Bestrebungen der extremen Rechten können hinsichtlich der Veranstaltung "Imperium Fighting Championship III" ausgemacht werden? (bitte einzeln für Veranstalter, antretende Teams und Teammitglieder, Sponsoren sowie weitere Beteiligte aufschlüsseln) Unter den im Internet zur Veranstaltung "Imperium Fighting Championship III" am 10. Oktober 2015 angekündigten Kämpfern befindet sich eine Person mit rechtsextremistischen Bezügen. Darüber hinaus sind zu einem der im Internet aufgeführten Sponsoren rechtsextremistische Bezüge bekannt. Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Beteiligung von als Fußballfans der "Kategorie B" und "C" und/oder "Gewalttäter Sport" bekannten Personen an der Veranstaltung "Imperium Fighting Championship III"? Nach vorliegenden Informationen werden Personen im Sinne der Fragestellung an der Veranstaltung teilnehmen. Frage 3: Waren die Kampfsportveranstaltungen "Imperium Fighting Championship" Teil 1 am 1. Juni 2014 und Teil 2 am 4. April 2015 Beobachtungsobjekte des Landesamtes für Verfassungsschutz und welche Bezüge zu welchen Bestrebungen der extremen Rechten und zu Personen, die als Fußballfans der "Kategorie B" und "C" und/oder "Gewalttäter Sport" bekannt sind, konnten im Hinblick auf diese Veranstaltungen ausgemacht werden? (bitte einzeln für Veranstalter, antretende Teams und Teammitglieder, Sponsoren sowie Publikum aufschlüsseln) Die so genannte "Kampfsport und Freefight-Szene" als solche ist kein BeobachtungsObjekt des Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen. Unter den Kämpfern der Veranstaltung am 1. Juni 2014 befanden sich zwei Personen, zu denen rechtsextremistische Bezüge bekannt sind. Zudem weisen zwei der Sponsoren Bezüge zum Rechtsextremismus auf. An der Veranstaltung am 4. April 2015 beteiligte sich mindestens eine Person mit rechtsextremistischen Bezügen als Kämpfer. Zu einem Sponsor der Veranstaltung sind rechtsextremistische Bezüge bekannt. Seite 2 von 3 STAATSM11M1STERIUM DES 1NNENM Freistaat SACHSEN Darüber hinaus liegen der Staatsregierung Informationen vor, wonach Personen, die in der Fragestellung als Fußballfans der "Kategorie B" und "C" und/oder "Gewalttäter Sport" bezeichnet werden, Bezüge zu beiden angeführten Veranstaltungen als Veranstalter , Teammitglieder und Publikum hatten. Frage 4: Welche Veranstaltungen der Kampfeport- und Freefight-Szene sind der Staatsregierung in den Jahren 2014 und 2015 bekannt geworden, an denen Strukturen (Personen, Gruppierungen, Parteien und sonstige Zusammenschlüsse) der extremen Rechten als Veranstalter, Organisatoren, Teilnehmer, oder Publikum beteiligt waren? taatsregierung liegen keine über die zu den o. g. Veranstaltungen hinausgehenfnforjihationen über die Beteiligung von Rechtsextremisten an Kampfsportveranin den Jahren 2014 und 2015 vor. idlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3 2015-10-05T08:00:24+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes