STAATSM1NISTER1UM DES INNERN T7vaic-J~nQ+ Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9093 ^Dresden, .M/September 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.:6/2656 Thema: Jahreskarteninhaber 2. und 3. Bundesliga - Ubermittlung von personenbezogenen Daten an Behörden des Freistaates Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und aus welchem Anlass wurden in den Jahren 2012, 2013,2014 und 2015 von sächsischen Fußballvereinen der 2. und 3. Bundesliga personenbezogene Daten von Jahreskarteninhabern an Polizeibehörden des Freistaates Sachsen oder andere Ermittlungsbehörden übermittelt ? Frage 2: Wurden bzw. werden die so erhobenen Daten freiwillig und unter ZuStimmung von Vereinen und/oder Jahreskarteninhabern oder "unfreiwillig " nach Abfrage durch die in 1. erfragten Behörden übermittelt? Frage 3: Durch welche Behörden und aufgrund welcher Rechtsvorschriften werden diese Daten abgefragt bzw. angefordert und an welche Behörden werden diese Daten durch die Vereine übermittelt? Frage 4: In welchen polizeilichen Datenbanken bzw. in Datenbanken anderer Behörden des Freistaates Sachsen werden diese Daten gespeichert und an welche Behörden anderer Bundesländer oder des Bundes werden diese Daten und aus welchem Anlass und auf Grundlage welcher Rechtsvorschriften weitergegeben? Hausanschrift: Sächsisches Staatsmlnisterium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTEKIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Welche Speicherfristen gelten für die so erhobenen und weitergegebenen Daten, wer veranlasst die rechtmäßige Löschung der so erhobenen personenbezogenen Daten und welche Auskunftsverpflichtung gegenüber den Jahreskarteninhabern besteht seitens der Behörden des Freistaates Sachsen? Zusarpmenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Ein^pa(8nübermittlung im Sinne der Anfrage erfolgte nicht. Mit yrei^dli^hen Grüßen Markus Ulbi! Seite 2 von 2 2015-10-01T13:38:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes