STÄATSTVI11M1STEK1UTVI des mmm SÄCHSISCHES STAATSMINISTERJUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/266 Thema: Probleme mit neuen Leitstellen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Mit Inbetriebnahme der neuen integrierten Regionalleitstellen haben sich die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter problemhaft verändert.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Mit den vorangestellten Ausführungen wird ausgeführt, dass sich mit der Inbetriebnahme der neuen integrierten Regionalleitstellen die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter problemhaft verändern. Diese Auffassung wird seitens der Staatsregierung nicht geteilt. Frage 1: Wer haftet, wenn die Funktechnik defekt ist und deshalb der Status fehlerhaft oder gar nicht übermittelt werden kann, d. h. der Rettungsdienstmitarbeiter hat zwar gedrückt, aber es ist kein Empfang und/oder in der Leitstelle kommt nichts an und eine Merkfunktion ist schlicht-weg nicht vorhanden? Im Funksprechverkehr sind wiederkehrende Meldungen Bestandteil der Kommunikation von Einsatzkräften. Zur Vereinfachung bei Meldungen stets gleichen Inhaltes wie z. B. den Meldungen zum Einsatzstatus (auf der Fahrt zum Einsatzort, Einsatzübernahme, Einsatzfrei u. ä.) wurde statt der Sprachübermittlung eine technische Information als erleichterndes Hilfsmittel eingeführt. Solche Statusmeldungen stellen daher grundsätzlich nur ein Instrument zur Vereinfachung von ständig wiederkehrenden Handlungen während der Einsätze dar. Die damit übermittelten Informationen können auch anderweitig zugestellt werden. An der Übermittlung solcher Meldungen sind mehrere Systeme bei der Übertragung und Verarbeitung von Statusnachrichten beteiligt. Die Systeme kommen von unterschiedlichen Herstellern. Auch Bedienfehler können nicht vollständig ausgeschlossen werden. kü I Freistaat |P SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 37-0141.50/8406 # Dresden, Jß Dezember 2014 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERUJM des mmm Freistaat SACHSEN Insofern ist keine grundsätzliche Aussage zur Verantwortung möglich, wenn ein Statuswert nicht übertragen wird, da dies im Einzelfall zu prüfen wäre. Hinzu tritt, dass eine Haftung einen Schadenseintritt voraussetzt und Kausalität zu prüfen ist. Es ist nicht ersichtlich, welcher Schaden durch eine fehlerhafte oder nicht erfolgte Statusübermittlung eintreten sollte. Haftungsfälle hierzu sind nicht bekannt, zumal die Arbeit mit Statusmeldungen seit Jahrzehnten praktiziert wird. Frage 2: Wenn ein Fahrer aufgrund von mehreren aufeinanderfolgenden Einsätzen länger als sechs Stunden unterwegs ist, wer haftet dann bei einem möglichen Unfall? Der Staatsregierung liegen keine Informationen vor, dass Fahrer aufgrund mehrerer aufeinanderfolgender Einsätze länger als sechs Stunden unterwegs sind. Wer bei einem möglichen Unfall haftet, ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen. Frage 3: Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Staatsregierung notwendig, um zukünftig die Besetzung der Leitstellen mit ausreichend qualifizierten Disponenten vor dem Hintergrund eines zunehmenden Fachkräftemangels sicher zu stellen? Für die erforderliche Qualifikation von Disponenten bietet die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen Aus- und Fortbildungslehrgänge an. Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Besetzung der Leitstellen mit ausreichend qualifizierten Disponenten künftig nicht möglich wäre. Frage 4: Welche geeigneten Maßnahmen sind aus Sicht der Staatsregierung notwendig und geplant, um den zunehmenden psychischen Belastungen, bis hin zur Überforderung der Disponenten in den großen Leitstellen, entgegenzuwirken? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass durch den Betrieb von Integrierten Regionalleitstellen eine zunehmende psychische Belastung bis hin zur Überforderung der Disponenten erfolgt. Die Anzahl der eingesetzten Disponenten muss nach §18 SächsLRettDPVO gewährleisten, dass deren durchschnittliche Auslastung zu SOfrrozent der regelmäßigen Arbeitszeit nicht überschritten und zu 50 Prozent nicht unterschritten wird. Mit freundlichen Grüßen \ \ Seite 2 von 2