STAATSM1NISTEDIUM DES INNERN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2605 Dresden, Oktober 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2663 Thema: "Extremistische Veranstaltungen" durch "nichtextremistische Veranstalter" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In der Vergangenheit sind monatsweise Kleine Anfragen der Fragestellerin nach .Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen" - zuletzt beantwortet vorliegend: KIAnfr, Drs. 6/2323, für den Monat Juli 2015 - hinsichtlich der Frage nach einschlägigen Veranstaltungen im Phänomenbereich ,Rechtsextremismus" regelmäßig so beantwortet worden, dass tabellarisch Vorgänge aufgeführt werden, bei deren Veranstaltern es sich nach Kenntnis der Staatsregierung um Rechtsextremisten bzw. rechtsextremistische Bestrebungen handelt. Mittels analoger FrageStellung für einen anderen Phänomenbereich ist zwischenzeitlich in der KIAnfr, Drs. 6/2291, durch einen anderen Fragesteller und für einen länger bemessenen Zeitraum Auskunft begehrt worden zu "linksextremistischen Aktivitäten'. Hierauf wurden in der vorliegenden Antwort gleichfalls tabellarisch die aus Sicht der Staatsregierung einschlägigen Veranstaltungen aufgeführt. Jedoch werden dort als Veranstaltungen im Sinne der Fragestellung regelmäßig solche Vorgänge aufgeführt , die tatsächlich von ,nichtextremistischen Veranstaltern" ausgehen . Dies trifft gar auf 33 von insgesamt 41 aufgeführten Veranstaltungen zu, die ungeachtet dessen als Jinksextremistische Aktivitäten" im Sinne der Fragestellung veranschlagt werden; dies gilt auch für etliche Vorgänge "nichtextremistischer Veranstalter", an denen eine nicht bezifferte oder gar nur sehr geringe Zahl sogenannter Linksextremisten teilnahm." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Hausanschrift: Sächsisches Staatsmlnisterium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi. Sachsen, de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Wie definiert die Staatsregierung "linksextremistische Aktivitäten" bzw. "linksextremistische Veranstaltungen" sowie "rechtsextremistische Aktivitäten" bzw. "rechtsextremistische Veranstaltungen"? Bei den Antworten auf die in der Vorbemerkung genannten Anfragen legt die Staatsregierung folgende Definitionen zugrunde: Aktivitäten sind ziel- und zweckgerichtete Handlungen einer oder mehrerer Person/-en. Veranstaltungen sind organsierte, örtlich und zeitlich begrenzte Zusammenkünfte von Menschen mit gemeinsamen Ziel oder Zweck. Aktivitäten bzw. Veranstaltungen sind links- bzw. rechtsextremistisch, wenn tatsächliehe Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie innerhalb oder für einen Personenzusammenschluss erfolgen, der darauf gerichtet ist, einen der in § 3 Abs. 2 des SächsVSG genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Frage 2: Welche Kriterien müssen insbesondere erfüllt sein, um bei einer Veranstaltung eines "nichtextremistischen Veranstalters" - hier ggf. in Unterscheidung der Phänomenbereiche - davon auszugeben, dass es sich dennoch um eine "extremistische Veranstaltung" handelt? Die Einstufung einer Veranstaltung eines nichtextremistischen Veranstalters als extremistisch beruht auf einer Einzelfallbewertung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände . Eine solche Bewertung wird insbesondere dann getroffen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die inhaltliche Ausrichtung bzw. die Vorbereitung und Durchführung auf eine extremistische Veranstaltung schließen lassen. Die bloße Teilnahme von Extremisten an Veranstaltungen nichtextremistischer Veranstalter führt nicht zu einer solchen Bewertung. In diesen Fällen wird die Teilnahme von (einzelnen) Extremisten an Veranstaltungen nichtextremistischer Veranstalter als Beteiligung oder Teilnahme an einer Veranstaltung in Parlamentarischen Anfragen aufgeführt. Frage 3: Aus welchen tatsächlichen Gründen resultiert die Zugrundelegung offenbar unterschiedlicher Kriterien für das Aufführen von Aktivitäten bzw. Veranstaltungen der beiden betreffenden Phänomenbereiche bei der Beantwortung der in Bezug genommenen Kleinen Anfragen? Für die Beurteilung und das Aufführen von Aktivitäten bzw. Veranstaltungen der beiden betreffenden Phänomenbereiche bei der Beantwortung der in Bezug genommenen Kleinen Anfragen gibt es keine unterschiedlichen Kriterien. Allein die Darstellungsweise wich voneinander ab. Frage 4: Welche Aktivitäten der extremen Rechten bzw. rechtsextremistischen Veranstaltungen fanden von Oktober 2014 bis einschließlich August 2015 statt, die von "nichtextremistischen Veranstaltern" ausgingen und die in den entsprechenden monatsweisen Kleinen Anfragen der Fragestellerin unberücksichtigt geblieben Seite 2 von 3 STAATSM1N1STEK1UM DES 1NNER1M Freistaat SACtiSETN sind? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner.) Soweit de^ Staatsregierung eine Beteiligung von Rechtsextremisten an einer - auch nicht^dre/histischen - Veranstaltung bekannt ist, wurde diese Veranstaltung bei der Bean^woytung der monatlichen Kleinen Anfragen der Fragestellerin berücksichtigt. Mit fifeuifdlichen Grüßen MaTkus Ulbk Seite 3 von 3 2015-10-06T14:05:28+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes