STAATSM11M1STER1UM DES INNERN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.50/9098 i30sDresden ^ f ^September 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2671 Thema: Nutzung der Mehrzweckpistole MZP 1 durch die sächsische Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Polizei des Freistaates Sachsen nutzt unter anderem eine Granatpistole HK69, auch als Mehrzweckpistole (MZP 1) bezeichnet. Damit werden unter anderen CS-/Tränengas-Granaten verschossen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wird die Benutzung der MZP 1 überwacht bzw. wird deren Einsatz protokolliert ? la) Wenn ja, wie viele CS-/Tränengas-Granaten wurden 2011 - 2015 verschossen? 1b) Wenn ja, wie oft wurden diese Granaten 2011 - 2015 in Sachsen und wie oft bei Einsätzen in anderen Bundesländern verschossen? (bitte nach jeweiligen Einsätzen aufschlüsseln) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 1a, 1b: Grundsätzlich wird jedes polizeiliche Handeln, insbesondere der Einsatz von Waffen, dokumentiert. Explizit für den Einsatz von Reizstoffen besteht eine Dokumentationspflicht. Eine Recherchefähigkeit ist dabei nicht gegeben. Für eine Beantwortung der Fragen wäre die händige Durchsicht einer unüberschaubaren Anzahl und Art von Einsatzdokumentationen bundesweit notwendig. Selbst hierdurch könnte eine vollständige Beantwortung nicht sichergestellt werden. Hausanschrift: Sächsisches Staatsminlsterium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehreanblndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSM11M1STBR1UM DES 1N1MEK1M Freistaat SACHSEN 1d) Wie wird die Beschaffung und Bevorratung von Munition für die MZP 1 geregelt ? Die Beschaffung und Bevorratung (zentrale Einsatzreserve) von Munition für die MZP erfolgt durch das Polizeiverwaltungsamt. Die zentrale Beschaffung erfolgt auf der Grundlage einer jährlichen Bedarfsanzeige der Dienststellen der sächsischen Polizei. Der jeweilige Bedarf ergibt sich aus den jährlichen Verschuss- bzw. Verbrauchszahlen an Patronen 40 mm x 46. Ferner werden die Patronen für die MZP 1, nach Ablauf der Verbrauchsfrist des Herstellers (36 Monate), ersetzt. Weiterhin werden fünf bis zehn Prozent an vorbenannter Munition als zentrale Einsatzreserve im Polizeiverwaltungsamt vorgehalten. Frage 2: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die MZP bei Polizeieinsätzen mitgeführt wird? Es gelten keine besonderen Voraussetzungen. Frage 3: Da nicht alle Bundesländer die WtZP 1 nutzen: Was war ausschlaggebend für die Entscheidung die MZP 1 in Sachsen als Sekundärwaffe bereit zu halten? Entsprechend der Ausstattungsnachweisung für die Bereitschaftspolizeien der Länder gemäß Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -Senatoren der Länder vom 22. November 1996 sind Einheiten der Bereitschaftspolizeien mit Mehrzweckpistolen ausgestattet. Die Ausrüstung der Einsatzzüge der Polizeidirektionen orientiert sich auf Grund gleicher Aufgaben und zur Gewährleistung eines vergleichbaren Einsatzwertes an der Ausstattung der Einheiten der Bereitschaftspolizei. Frage 4: MUSS im Rahmen der polizeilichen Amtshilfe durch die sächsische Polizei in anderen Bundesländern die Nutzung der MZP 1 von den zuständigen Landesbehörden genehmigt werden? Vorscl chen bekarl'nt riften, die eine Genehmigung der Nutzung der MZP1 im Rahmen der polizeili- ^mtsbilfe von den zuständigen Landespolizeibehörden erfordern, sind hier nicht Mit freiundlichen Grüßen MafKus Ulbig Seite 2 von 2 2015-10-01T13:39:37+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes