STAATSM1N1STEDIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9100 1.Dresden, l .Oktober 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2673 Thema: Ermittlungspraxis im Freistaat Sachsen im Zusammenhang mit herausgehobenen asyl- und ausländerfeindlichen Vorkommnissen im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Vorbemerkung: In den letzten Tagen und Wochen kam es in Sachsen zu einer besonderen Häufung von teils schwerwiegenden Vorkommnissen und Vorfällen , die im Zusammenhang mit der (beabsichtigten) Unterbringung von Flüchtlingen bzw. Asylbewerberinnen und Asylbewerbern standen , und zu Teilen handgreiflich rassistischen, ausländerfeindlichen und menschenrechtsverletzenden Hintergrund bzw. Charakter hatten. Dabei ragen die Ereignisse im Umfeld der (beabsichtigten) Errichtung einer Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung in Freital sowie jüngst im Zusammenhang mit der - ohnehin provisorischen - Unterbringung Geflüchteter in einem ehemaligen Baumarktgebäude in Heidenau besonders heraus. Weit über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus medial reflektiert, wurden durch den agierenden ausländerfeindlichen und rassistischen Personenkreis sowie dessen Unterstützerinnen und Unterstützern Flüchtlinge bzw. Asylbewerberinnen und Asylbewerber bedroht, beschimpft, ebenso Bürgerinnen und Bürger , die sich in den verschiedensten Formen individueller und kollektiver Meinungsäußerungen gegen diese abscheulichen Ideen und Verhaltensweisen wandten. Herausragend unter den zahlreichen Vorfällen war auch die Inbrandsetzung des in der Rauentalstraße in Meißen gelegenen, im Eigentum einer Meißner Baugesellschaft stehenden und von dieser sanierten Mehrfamilienhauses, in welchem der Landkreis Meißen acht dort geschaffene Wohnungen zur wohnungsmäßigen Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern angemietet hatte. Den sich anschließenden Morddrohungen gegenüber dem offen seine SympaHausanschrift ; Sächsisches Staatsminlsterium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den StraßenbahnlinienS , 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Brtte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTER1UM DES 1NNER1M Freistaat SÄCtiSBN thie für betroffene Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten zum Ausdruck bringenden Geschäftsführers der Gesellschaft folgte zu einem noch nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen dem 14. und 18. August erfolgten Einbruch in das vom Brandschaden gereinigte Objekt, mit dem Versuch, dieses durch Öffnen von Wasserhähnen in einzelnen Wohnungen durch unkontrollierten Wasserabfluss völlig unbrauchbar zu machen. Dies unter Hinnähme auch schwerer Schäden für die in der Häuserzeile angrenzenden Nachbargebäude." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fallen und gegen wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit den in der Vorbemerkung in Bezug genommenen Vorkommnissen in Freital, Meißen und Heidenau Ermittlungsverfahren eingeleitet? Frage 2: In wie vielen Fällen erfolgte die Einleitung auf Grund der Anzeige von Verletzten im Sinne der §§ 406 d - 406 h StGB, durch sonstige Geschädigte und Betroffene oder durch Dritte und in wie vielen Fällen von Amts wegen, etwa weil die Staatsanwaltschaft bzw. die zuständigen Ermittlungsbehörden durch entsprechende Veröffentlichungen in Funk- und Printmedien bzw. im Internet von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhielten (§ 160 StPO, 1-109 RiStBV)? Frage 3: In jeweils wie vielen Fällen erfolgte die Einleitung des Ermittlungsverfahrens wegen des hinreichenden Verdachts auf Vsiwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB), - öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§111 StGB), - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB), Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten glek (§114StGB), - Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), - schweren Hausfriedensbruch (§ 124 StGB), - Landfriedensbruch (§ 125 StGB), - besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs (§ 125 a StGB), - Störung des öffentlichen Friedens durch Androhuno von Straftaten (§ 126 StGB), - Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), - Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129 a StGB), Volksverhetzung (§ 130 StGB), - Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Notrufemitteln (§ 145 StGB), Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen (§ 166 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Seite 2 von 4 STAATSM1NISTBR1UM DES INNERN Freistaat SÄC1-ISE1N - üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens (§188StGB), - versuchten Mord (§ 211 StGB), versuchten Totschlag (§ 212 StGB), - Körperverlebsung (§ 223 StGB), - gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB), - Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB), - Sachbeschädigung (§ 303 StGB), - gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 StGB), - Brandstiftung (§ 306 StGB), schwere Brandstiftung (§ 306a StGB), besonders schwere Brandstiftung (§ 306 b StGB), gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB), sowie sonstige Straftatbestände? (Bitte Jeweils getrennt ausweisen nach den o. g. Straftatbeständen und jeweils für den Raum Freital, Meißen und Heidenau.) Frage 4: Welche Polizeibehörde ermittelt bei den im Verdacht stehenden Straftaten, bezogen auf Freital, Meißen und Heidenau, jeweils im Einzelfall und welche Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungsleitung inne? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die Ermittlungen im Zusammenhang mit den Ereignissen in Meißen werden vom OAZ geführt. Die Bearbeitung der Verfahren im Zusammenhang mit den Ereignissen in Freital erfolgen zum Teil in der Polizeidirektion Dresden und zum Teil im OAZ. Die Bearbeitung der Verfahren im Zusammenhang mit den Ereignissen in Heidenau erfolgt in einem gemeinsamen Ermittlungsbereich des OA2 und der Polizeidirektion Dresden. In allen Fällen ist die Staatsanwaltschaft Dresden zuständig. Im^Weiteren wird zu den Fragen 1 und 2 auf die Anlage 1 und zu den Fragen 3 und 4 auf die Anlage 2 sowie auf die Antwort auf die Frage 5 verwiesen (Stand 11. September 2015). Frage 5: Sind im Zusammenhang mit Vorkommnissen, Vorfällen, vermeintlichen Straftaten etc. in den in den Vorbemerkungen beschriebenen Zusammenhängen Vorermittlungsverfahren , Ermittlungsverfahren, Antragsverfahren auf Aufhebung der Immunität etc. gegen Abgeordnete des Deutschen Bundestages, des Sachsisehen Landtages oder einer anderen parlamentarischen Körperschaft eingeleitet worden und wenn ja, wegen welchen Straftatverdachts? Bei der Staatsanwaltschaft Dresden sind im Zusammenhang mit den Ereignissen in Heidenau nachfolgende Verfahren gegen Abgeordnete anhängig: Seite 3 von 4 STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SÄCtiSEM . Zwei AR-Verfahren (Prüfverfahren) gegen ein Mitglied des Deutschen Bundestages wegen Verdachts der Beleidigung sowie ein Js-Verfahren (Ermittlungsverfahren) gegen denselben Abgeordneten wegen Verdachts der Volksverhetzung. . Ein AR-Verfahren gegen ein Mitglied des Sächsischen Landtags wegen Verdachts der Volksverhetzung. . Ein Js-Verfahren gegen ein Mitglied des Deutschen Bundestages wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Diese Verfahren sind bei den Antworten auf die Fragen 1 bis 4 nicht aufgeführt. Ermitt|lingsverfahren und Antragsverfahren wegen der Aufhebung der Immunität wurden n/cht eyigeleitet. Hinsichtlich der genannten Js-Verfahren ist beabsichtigt, den Anzeigefi gerffäf!, § 152 Abs. 2 stopp keine Folge zu geben. Mit frftundlichen Grüßen MaYKus Ulbig Anlagen: 2 Seite 4 von 4 Anlage 1 Freltal Gesamt Anz. durch Gesch. Dhtte von Amts wegen Heldenau Gesamt Anz. d. Gesch. Dritte von Amts wegen Meißen Gesamt Anz. d. Gesch. Dritte von Amts wegen Anzahl der Fälle 58 21 2S 61 22 30 Anzahl Tah/erdächtige 48 38 Anlage 2 Strattat Freital Gesamt aavon PD Dresden davon OAZ Heldenau Meißen gesamt davon PD Dresden l davon OAZ OAZ Verwenden von Kennezeichen Verfässungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB) öffentliche Aufforderung zu Straftaten (1 10 10 1 StGB) Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§113 StGB) Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen (§ 114 StGB) Kausfriedensbruch (§ 123 StGB) schwerer Hausfrierdensbruch (§ 124 StGB) Landfriedensbruch (§ 125 StGB) besondere schwerer Fall des Landfriedensbmchs (§ 124a StGB) Störung des öffentlichen Friedens durdrlAndrohung von Straftaten (§ 126 StGB) Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB) Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129 a StGB) Volksverhetzung (§ 130 StGB) Missbrauch von Notmfen und Beeinträchtigung von Unfiallverhütungs- und Notrufmitteln (§ 145 StGB) Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen (§ 166_StGEli_ Beleidigung (§ 185 StGB) 11 Oble Nachrede (§ 186 StGB) üble Nachrede und Verieumdung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB) versuchten Mord (§ 211 StGB) versuchten Totschlag (§ 212 StGB) Körpen/erietzung (§ 223 StGB) gefährliche Körperverietzung (§ 224 StGB) Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB) Sachbeschädigung (§ 303 StGB) gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 StGB) Brandstffiung (§ 306 StGB) schwere Brandstittung (§ 306a StGB^ besonders schwere Brandstiftung (§ 306 b StGB) gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB) sonstige Straftatbestände 24 22 15 121 2015-10-07T10:46:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes