STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRÍSCHAFT Postfach l00510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 612678 Thema: Fliegenplage durch Kompostieranlage der in den Ortsteilen und in der Gemeinde r (Landkreis Bautzen) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,ln letzter Zeit häufen sich die Beschwerden einer zunehmenden Anzahl von Bürgern der Gemeinde über eine Fliegenplage ausgelöst durch die Kompostieranlage der im Ortsteil ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich aus Sicht der Staatsregierung das Problem einer Fliegenplage durch die Kompostieranlage der in den Ortsteilen und in der Gemeinde (Landkreis Bautzen ) dar? Die betreibt in , Gemeinde , in einer ehemaligen NVA-Liegenschaft unter anderem eine Kompostieranlage und eine Anlage zur Sortierung von Duales System Deutschland (DSD)-Abfällen. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Kompostieranlage aus dem Jahr 1997 enthält bereits Nebenbestimmungen , die einem Fliegenbefall vorbeugen und die Freisetzung von Fliegen verhindern sollen. So sind die Kompostmieten regelmäßig umzusetzen und die Hallentore geschlossen zu halten. Die Einhaltung der Nebenbestimmungen wird vom Landratsamt Bautzen (LRA Bautzen) regelmäßig alle zwei Jahre übenruacht. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-2012 PalKa lhre Nachricht vom 19. Oktober 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t5008 Dresden, //l'.44- 4;' - - CfJN rt) cO c.) rô oc! Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befìnden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: B¡tte beim Pfortendienst melden. " Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 3 STAATSM]NìSTERìUM FÜR UN/WELT UNÐ LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Erste Beschwerden von Anwohnern über eine Fliegenplage gingen im Jahr 2008 im zuständigen LRA Bautzen ein. Seitdem kam es mehrfach, jedoch nicht jedes Jahr, zu Beschwerden über ein großes Auftreten von Fliegen in , und anderen Ortschaften. Auch im Jahr 2015 gingen derartige Beschwerden beim LRA Bautzen ein. Neben den turnusmäßigen Übenvachungen führte das LRA aufgrund der Beschwerden seit dem Jahr 2008 außerdem anlassbezogene Anlagenkontrollen durch. Eine Quelle der Fliegenplage ist nach Auffassung des LRA Bautzen die Kompostieranlage der Firma , in der unter anderem Bioabfälle behandelt werden. lnsbesondere in der Halle, in der der Bioabfall angenommen und zu Mieten aufgesetzt wird, tritt ein starker Befall mit Fliegen und deren Larven auf. Der frische Bioabfall, der witterungsbedingt insbesondere in den Sommermonaten bereits Fliegeneier und -larven enthält, bietet den Fliegen optimale Fortpflanzungs- und Nahrungsbedingungen. ln den anderen Hallen der Anlage, in denen der Rotteprozess des Kompostes weiter fortgeschritten ist, treten deutlich weniger Fliegen auf. Auch auf den Außenflächen des Betriebsgeländes ist kein starker Fliegenbefall festzustellen. Lediglich die DSD-Abfälle mit ihren organischen Verunreinigungen weisen noch einen größeren Befall an Fliegen auf, kaum aber an Fliegenlarven. Seit Ende Juli 2012 selzt die Firma ein Kontaktgift ein, das an die Wände gesprüht wird. Nach Auskunft von gelingt es damit, den Fliegenbestand in der Halle um circa 80 Prozent zu dezimieren. Der lnsektizideinsatz erfolgte zunächst in der Halle mit den frischen Bioabfällen, mittlen¡reile auch in den anderen Rottehallen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre allerdings zeigen, dass die deutliche Dezimierung des Fliegenbestandes in der Kompostieranlage leider nicht mit einer Reduzierung der Fliegen außerhalb der Anlage einhergeht. Nach Aussage des LRA Bautzen ist der Fliegenbefall in den umliegenden Ortschaften nicht allein auf die Kompostierungsanlage der zurückzuführen. Die Umgebung der Kompostieranlage ist ländlich geprägt. ln der Umgebung wird en¡rerbsmäßig und privat Tierhaltung betrieben. Ställe, Gülle- und Dunglager sowie Komposthaufen in den Hausgärten tragen zusätzlich zum Auftreten von Fliegen und zu deren Vermehrung bei. Frage 2: Welche genauen Maßnahmen in welchem finanziellen Umfang hat der Betreiber der Kompostieranlage im Jahr 2015 ergriffen, um das Auftreten von Fliegen zu vermeiden? Die Kosten für den lnsektizideinsatz in der Anlage belaufen sich nach Betreiberaussagen in einer Bürgerversammlung auf circa 2.000 Euro/Monat. Weitere lnformationen liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 3: Welche genauen Maßnahmen in welchem finanziellen Umfang haben die zuständigen Fachbehörden ergriffen, um die Maßnahmen des Betreibers zu kontrollieren und Gefährdungen und Belästigungen für die Bevölkerung auszuschließen? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Es wurden nach Aussage des LRA Bautzen weder bei den turnusmäßigen noch bei den anlassbezogenen Übenvachungen der Kompostierungsanlage Abweichungen vom genehmigten Betrieb oder Verstöße gegen Auflagen festgestellt. Behördliche Maßnahmen waren demzufolge nicht zu ergreifen. Die Venrualtungskosten für die Üben¡rachungen betrugen insgesamt 237,11 Euro. Sie wurden dem Betreiber in Rechnung gestellt. Weitere Kosten fielen im Landratsamt nicht an. Frage 4: Wann fanden 2015 mit welchen Ergebnissen unangekündigte Kontrollen auf dem Gelände der durch wen statt? Das Umweltamt des LRA Bautzen hat am 3. Februar 2015 und 12. Mai 2015 unangekündigte Übenvachungen in der Kompostieranlage durchgeführt. Die Üben,rachung am 18. August 2015 durch das Umweltamt war als Routineüberurachung angekündigt. Verstöße gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung oder Mängel wurden nicht festgestellt. Frage 5: Zu welchen Auflagen wurde der Betreiber im Zuge der Kontrollen wann verpflichtet und wie wurde die Umsetzung kontrolliert? lm Zuge der Kontrollen wurde der Betreiber zu keinen zusätzlichen Auflagen verpflichtet. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung Barbara Klepsch Seite 3 von 3