STAATSMINISTERIUIVI DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/269 Thema: Krankenstand bei der Sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist der Krankenstand (durchschnittliche Krankheitstage p.a.) der Polizeivollzugsbeamten bis zum 51. Lebensjahr? Bitte aufgeschlüsselt nach überwiegenden Tätigkeiten im Innendienst und Streifendienst für die Jahre 2006 und 2007 sowie die Jahre 2013 und 2014? Frage 2: Wie hoch ist der Krankenstand (durchschnittliche Krankheitstage p.a.) der Polizeivollzugsbeamten über dem 51. Lebensjahr? Bitte aufgeschlüsselt nach überwiegenden Tätigkeiten im Innendienst und Streifendienst für die Jahre 2006 und 2007 sowie die Jahre 2013 und 2014? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die durchschnittliche Anzahl der Krankentage der Polizeivollzugsbeamten stellt sich für die Jahre 2006, 2007, 2013 und 2014 wie folgt dar: 2006 2007 2013 2014 < 51. Lebensjahr 29 25 25 22 > 51. Lebensjahr 31 34 42 Aufgrund der Spezifik der polizeilichen Arbeit liegt der Erfassung der krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten ein Ansatz zugrunde, der von 365 Arbeitstagen pro Jahr bzw. einer 7-Tage-Arbeitswoche ausgeht. Hieraus ergeben sich insbesondere bei Langzeiterkrankten rein rechnerisch Fehlzeiten kJ! .. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.50/8408 Dresden, 1. Dezember 2014 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN von bis zu 365 Tagen im Jahr, obwohl der Beamte, wenn er dienstfähig gewesen wäre, im Durchschnitt nur an 220 Tagen zur Dienstleistung herangezogen worden wäre. Eine differenzierte statistische Erhebung von Krankendaten, auch nach Alterskohorten, wird jeweils nur jährlich zum Stichtag 31. Dezember durchgeführt. Seit dem Jahr 2013 wird eine quartalsweise Erhebung der Krankenstände nach Dienststellen durchgeführt, die jedoch nicht nach Alter differenziert. Auf der Grundlage dieser quartalsweisen Erhebung wurde die Anzahl der durchschnittlichen Krankentage, die bis zum 30. September 2014 bei den Polizeivollzugsbeamten insgesamt anfielen, ermittelt. Eine Differenzierung nach Tätigkeit (z. B. Innendienst/Streifendienst) erfolgt bei der statistischen Erhebung von Krankendaten nicht. Eine nachträgliche, händische Auswertung der Personalakten der Polizeivollzugsbeamten hinsichtlich deren Tätigkeit ist mit einem vertretbaren Aufwand und ohne Einschränkungen der Funktionsfähigkeit nicht leistbar. Frage 3: Wie hoch ist der Anteil an Beamten der unter den Fragen 1 und 2 bezeichneten Gruppen, die länger als sechs Monate krank sind? Der Anteil an Beamten der unter Frage 1 bezeichneten Gruppe der Polizeivollzugsbeamten, die länger als sechs Monate krank sind, beträgt für das Jahr 2013 1,5 %, im Zeitraum von 1. Januar bis 30. September 2014 1,1 %. Bei der unter Frage 2 bezeichneten Gruppe der Polizeivollzugsbeamten, die länger als sechs Monate krank sind, beträgt der Anteil für das Jahr 2013 3,3 %, im Zeitraum von 1. Januar bis 30. September 2014 3,4 %. Für die Jahre 2006 und 2007 ist die Beantwortung der Frage nicht möglich, da gemäß § 11 yAbs. 2 des Sächsischen Beamtengesetzes Unterlagen über Erkrankungen nur fünf Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Bearbeitung des einzelnen Vorgangs lufbewahrt werden dürfen. Seite 2 von 2