DES INNERN SS^S Freistaat iywn ^?; i^^ s : - s s .; Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/91079102 Dresden, *| . Oktober 2015\ Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/2709 Thema: Arbeits- und Ermittlungsgruppen der sächsischen Polizei mit Bezug zu "Cybercrime" - Nachfrage zur Kleinen Anfrage (Drs.2374) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage ,Straftaten in digitalen sozialen Netzwerken' des Abgeordneten Enrico Stange ist folgendes zu lesen: ,So wären beispielsweise gemäß einer im Bereich der sächsischen Polizei durchgeführten Recherche für den relevanten Zeitraum 2009 bis 2015 im Polizeilichen AuskunftsSystem Sachsen (PASS) alleine ca. 55. 000 Vorgänge mit Bezug zu Straftaten mit dem Tatmittel ,Internet' auszuwerten. Ändere Straftaten aus dem Bereich ,Cybercrime' wären hiervon noch gar nicht umfasst.' (Drs. 6/2375) Und in der Antwort auf die Kleine Anfrage ,Arbeits- und Ermittlungsgruppen der sächsischen Polizei mit Bezug zu ,Cyber Crime" steht:,In den Anlagen 1 (JsVerfahren) und 2 (UJs-Verfahren) sind die Straftaten, die dem Bereich ,Cybercrime im engeren Sinne' zuzuordnen sind, aufgeschlossen nach Straftatbeständen, staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Einstellungen, Ermittlungen von Amts wegen oder aufgrund Strafanzeige sowie Staatsanwaltschaft aufgeführt. Die Anlagen 3 (JsVerfahren) und 4 (UJs-Verfahren) weisen die dem Bereich ,Cybercrime im weiteren Sinne' zuzuordnenden Ermittlungsverfahren der sächsischen Staatsanwaltschaften entsprechend aufgeschlüsselt aus.' (Drs. 6/2374)" Hausanschrlft; Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanblndung: Zu erreichen mit den Stra&enbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Welche Straftatbestände werden durch die Bezeichnungen "Tatmittel Internet", "Cybercrime", "luK-Kriminalität", "Cybercrime im weiteren Sinne", "Cybercrime im engeren Sinne" erfasst und welche Kriminalitätsphänomene sind mit diesen Begriffen umfasst? Cybercrime Cybercrime umfasst Straftaten, die sich gegen das Internet, weitere Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten. Cybercrime umfasst auch solehe Straftaten, die mittels dieser Informationstechnik begangen werden. Der Begriff "Cybercrime" hat die bisher verwandte Bezeichnung JuK-Kriminalität" abgelöst. Gegenstand der polizeilichen Bearbeitung von Cybercrime sind damit Straftaten, in denen die Informationstechnik, insbesondere das Internet, Angriffsziel oder Tatmittel ist. Cybercrime im engeren Sinne Cybercrime im engeren Sinne richtet sich grundsätzlich gegen das Internet, weitere Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten und wird in der Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wie folgt dargestellt: . 517500Computerbetrug, . 517900 Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten, . 543000 Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung, . 674200 Datenveränderung/Computersabotage, . 678000 Abfangen von Daten einschließlich Vorbereitungshandlungen. Cybercrime im engeren Sinne ist überwiegend durch Delikte des Computerbetrugs bestimmt . Cybercrime im weiteren Sinne Cybercrime im weiteren Sinne umfasst solche Straftaten, die mjttels Informationstechnik begangen werden, d. h. es können praktisch alle Deliktsfelder umfasst sein. Tatmittel Internet Unter diesen_Begriff fallen alle Delikte, zu deren Tatbestandsverwirklichung das Medium Internet (Tatmittel Internet) genutzt wird. Dazu zählen sowohl Straftaten, bei denen durch das bloße Einstellen von Informationen in das Internet bereits ein Tatbestand erfüllt wird, als auch Delikte, bei denen das Internet als Kommunikationsmedium bei der Tatbestandsverwirklichung eingesetzt wird. Seite 2 von 3 STAATSMIN1STETOUM DES 1NNER1M Freistaat SACHSEN luK-Kriminalität Es wird auf die Ausführung zum Begriff Cybercrime verwiesen. Kriminalitätsphänomene Im Bereich der Cybercrime gibt es eine Vielzahl von Begehungsweisen. Nachfolgend werden häufig anzutreffende oder in ihrer Wahrnehmung herausgehobene Phänomene dargestellt: Phishing Unter Phishing wird das "Entwenden" von persönlichen Daten eines Internetnutzers verstanden (Benutzernamen, Passwörter, PIN und TAN von Onlinebanking-Zugängen oder Kreditkartendaten). Ziel ist es, unter der Identität des rechtmäßigen Datenbesitzers nicht autorisierte Vermögensverfügungen zu veranlassen. Phishing i. S. des Strafgesetzbuches ist das Ausspähen (§ 202a StGB) und Abfangen (§ 202b StGB) von Daten mit anschließender rechtswidriger Vermögensverfügung gemäß § 263a StGB (Computerbetrug). Schad Programme Am häufigsten werden Schadprogramme als Malware oder Trojaner ausgeführt. Malwäre sind Schadprogramme, die unerwünschte oder schädliche Funktionen auf infizierten Computern ausführen. Malware wird vorwiegend über Spam mit Anhängen im "ZIPFormat " verbreitet, die angeblich Rechnungen oderAbmahnungen enthalten sollen. Mit dem Offnen des Anhanges wird ein sogenannter Downloader aktiv, der Kontakt zu einern Steuerserver aufnimmt, um anschließend die eigentlichen Malware (z. B. Trojaner, Backdoortrojaner oder Spammer) herunterzuladen. Manipulation von Geldautomaten - Skimming Beim Skimming werden (illegal) Kartendaten erlangt, indem Daten von Magnetstreifen der (Opfer-)Karten ausgelesen und auf unregistrierte/gefälschte Karten(-rohlinge) kopiert werden. Mit der gefälschten Karte erfolgt eine Abhebung bzw. Bezahlung, die den rechtmäßigen Karteninhaber einen Vermögensschaden aussetzt. Manipulation von POS- und anderen Kartenterminals Man/pula(ionen von Händler-Terminals (Point of Sale/POS), insbesondere von Tankautom ^ten/und damit im Zusammenhang stehende Verwertungstaten, bei denen z. B. rsftstoff in beträchtlichem Ausmaß erlangt wird. flfreijlndlichen Grüßen Markus Ulbig^ Seite 3 von 3 2015-10-12T09:29:13+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes