SACHSìSCHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Falk Neubert, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 612710 Thema: Stellungnahme der Sächsischen Staatskanzlei als federfü hrende Rechtsaufs icht zu m Reform program m "M D R 20 17" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Sächsische Staatskanzlei hat am l. Juli 2015 die Rechtsaufsicht über den MDR von der Thüringer Staatskanzlei übernommen. Die Thüringische Staatskanzlei hat die Sächsische Staatskanzlei gebeten, eine rechtsaufsichtliche Prüfung vorzunehmen, ob die vom MDR geplanten Maßnahmen innerhalb des Reformprogramms ,,MDR 2017" vom geltenden MDR-Staatsvertrag gedeckt seien bzw. gegen Vorgaben des MDR-Staatsvertrages verstoßen. Die Sächsische Staatskanzlei hat dazu als rechtsaufsichtliche Maßnahme mit Schreiben vom 3. September 2015 Stellung genommen und festgestellt, dass sie keinen Verstoß gegen den MDR-Staatsvertrag feststellen kann." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die Sächsische Staatskanzlei ihre Stellungnahme in d iesem rechtsa ufs ichtl iche n Verfa h ren vorab abgesti m mt? Frage 2: Wenn es keine solche Abstimmung gab: aus welchem Grund wurde diese nicht durchgeführt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Eine Vorabstimmung, wie sie Art. 37 Abs. 1 S. 3 des MDR-Staatsvertrages im Falle von rechtsaufsichtlichen Maßnahmen vor deren Einleitung vorsieht, war vorliegend nicht angezeigt. Ausweislich des Normzusammenhanges und in Abgrenzung zum Allgemeinen Venrualtungsrecht handelt es sich bei den in Art. 37 Abs. 1 S. 3 5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Chef der Staatskanzlei Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.34-0141.51t46t35- 2015138651 Oresdenl$eptember 201 5 Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden Seite 1 von 2 www.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 des MDR-Staatsvertrages normierten Maßnahmen um Eingriffe mit repressivem Charakter. lm Falle von Stellungnahmen und Hinweisen, die wie im vorliegenden Fall vor Eröffnung eines rechtsaufsichtlichen Verfahrens stattfinden, sieht der MDRStaatsvertrag indes keine Einbeziehung der anderen Staatsvertragsländer vor. Vielmehr verlangt es das Gebot effizienten Venrualtungshandelns, die im Einzelfall Betroffenen, unmittelbar über die Ordnungsmäßigkeit ihres Handelns zu informieren. Frage 3: ln welchen weiteren Fällen einer rechtsaufsichtlichen Prüfung gab es seit Existenz des MDR keine Abstimmung zwischen den drei Staatskanzleien bevor die federführende Staatskanzlei das Ergebnis ihrer Prüfung mitteilte? Jede Maßnahme i.S.v. Art. 37 Abs. 1 S. 3 des MDR-Staatsvertrages hat im Vorfeld ihrer Einleitung stets auch zu einer Abstimmung zwischen den Staatsvertragsländern zu führen. Fälle, in denen von dieser staatsvertraglichen Vorgabe abgewichen wurde, sind diesseits nicht bekannt. Frage 4: Wann leitet die Sächsische Staatskanzlei als federführende und somit verfahrensleitende Staatskanzlei die bereits im April von den drei Staatskanzleien gemeinsam angekündigte grundsätzliche Novelle des MDRStaatsvertrages ein? Eine grundsätzliche Novelle des MDR-Staatsvertrages setzt Einigkeit sowohl auf der verhandelnden Exekutivebene als auch auf der Legislativebene voraus: letztere muss schließlich dem ihr vorgelegten Staatsvertragsentwurf zustimmen. Sobald die angesprochene Einigkeit ernsthaft absehbar ist, kann das Verfahren fortgeführt werden. Frage 5: Wann soll dazu das nächste Treffen der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Staatssekretäre und Minister stattfinden? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 ven¡riesen. Mit freundlichen Grüßen 2 4 Dr. Fritz Jaeckel Seite 2 von 2 2015-10-01T13:41:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes