STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SÄCtiSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMIN1STERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9114 Dresden,"; . Oktober 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/2716 Thema: Straftatenerfassung in der Polizeilichen Kriminalstatistik Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist als amtliche Statistik maßgeblich für die zahlenmäßige Erfassung von Straftaten, Tätern und Opfern. Sie ist eine maßgebliche Grundlage für die Beurteilung der Sicherheitslage im Freistaat Sachsen. Sie bildet allerdings nur die bekannt gewordenen Straftaten ab. Diese allerdings auch nicht vollständig." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurden die "Richtlinien für die Führung der polizeilichen Kriminalstatistik " in den Jahren 2007 bis 2015 geändert? Die Inhalte der bundeseinheiüichen Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden in den Jahren 2007 bis 2015 jährlich angepasst. Frage 2: Wie wirkten sich die Änderungen aus Frage 1 jeweils auf die Gesamtzahl der erfassten Delikte insbesondere mit Blick auf die "Zahlung der bekanntgewordenen Fälle" und der "Zahlung der Tatverdächtigen" aus? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wiltielm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Aufgrund der Vielzahl der im Betrachtungszeitraum erfolgten Änderungen ist es nicht möglich, deren (eventuelle) Auswirkungen im Detail abzubilden. Auch sind die Auswirkungen einer Änderung nicht immer bestimmbar, da die Entwicklung der Anzahl erfasster Fälle und Tatverdächtiger insbesondere von der tatsächlichen Kriminalitätsentwicklung beeinflusst wird. Frage 3: Unter welchen Bedingungen werden bekannt gewordene Fälle in der PKS nicht gezählt? Entsprechend der in den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Führung der PKS getroffenen Regelungen werden in der PKS nicht erfasst: Straftaten, die von der Polizei nicht bearbeitet wurden, Straftaten, die noch nicht abschließend bearbeitet wurden, Straftaten, welche nicht im Straftatenkatalog (Anlage 1 der Richtlinien für die Führung der PKS) abgebildet sind, Straftaten nach Ländergesetzen des Nebenstrafrechts, mit Ausnahme der Datenschütz - und etwaiger Versammlungsgesetze, Staatsschutz- und Verkehrsdelikte Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden sowie Fälle, welche hinsichtlich des Tatbestandes, des Tatortes und der Tatzeiüdem TatZeitraum nicht hinreichend konkretisiert sind. Frage 4: Wie viele in Sachsen angezeigte Straftaten wurden in den Jahren 2014 und 2015 (mit Stichtag 1. September 2015) nicht in der PKS gezählt? (Bitte aufschlüsseln für Eigentumsdelikte und Betrugsdelikte nach Delikt und Anzahl) Frage 5: Wie viele in Sachsen angezeigte Straftaten wurden in den Jahren 2014 und 2015 (mit Stichtag 1. September 2015) in der PKS gezählt? (Bitte aufschlüsseln für Eigentumsdelikte und Betrugsdelikte nach Delikt und Anzahl) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Bei der PKS handelt es sich um eine sogenannte Tatortstatistik, welche keine Aussagen zulässt, wie viele Fälle im Freistaat Sachsen angezeigt wurden. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die Durchsicht und Auswertung aller in Betracht komrpffender Ermittlungsverfahren erfordern. Dies ist im Hinblick auf die große Anzahl der ifi Betracht kommenden Verfahren im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrjige zu/'Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funpions^ähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. f Mit freunijllichen Grüßen rkus Ulbig Seite 2 von 2 2015-10-07T13:41:47+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes